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Eigenbedarf – einfach erklärt

Eigenbedarf ist ein gesetzlicher Grund, einem Mieter zu kündigen. Der Vermieter braucht die Wohnung dann für sich selbst, für Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts. Er muss den Grund schriftlich und konkret nennen. Beim Verkauf gilt: Kündigen darf erst der neue Eigentümer, sobald er im Grundbuch steht, und nur mit eigenem Bedarf.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, sitzt entspannt auf einer Treppe

Sie wollen die vermietete Wohnung in Ratingen verkaufen. Ein Interessent fragt: „Kann ich dem Mieter kündigen? Ich will selbst einziehen.“ Die Antwort entscheidet oft über den Preis.

Was bedeutet Eigenbedarf genau?

Ein Vermieter darf einem Mieter nicht einfach kündigen. Er braucht einen gesetzlichen Grund. Eigenbedarf ist der häufigste. Er liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung selbst nutzen will. Oder wenn Kinder, Eltern oder andere enge Angehörige einziehen sollen.

Die Kündigungsfrist hängt von der Mietdauer ab. Sie beträgt drei, sechs oder neun Monate. Je länger der Mieter dort wohnt, desto länger die Frist.

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Beim Verkauf bleibt der Mietvertrag bestehen. Kauf bricht nicht Miete. Der Käufer tritt einfach an Ihre Stelle. Sie als Verkäufer können nicht wegen Eigenbedarf kündigen, nur um besser zu verkaufen. Der Verkauf ist kein Eigenbedarf.

Erst der neue Eigentümer darf kündigen. Und nur, wenn er selbst Bedarf hat. Das dauert. Darum zahlen Selbstnutzer für vermietete Wohnungen weniger. Als Erfahrungswert aus der Praxis liegt der Abschlag bei einem üblichen Mietvertrag bei rund 20 Prozent. Mehr dazu unter Wohnung verkaufen in Ratingen.

Worauf müssen Sie achten?

Ein Beispiel in einfachen Worten

Ein Mann verkauft eine vermietete Wohnung in Lintorf. Eine junge Familie kauft sie. Sie wollen selbst einziehen. Nach der Eintragung im Grundbuch kündigen sie wegen Eigenbedarf. Der Mieter wohnt seit sechs Jahren dort. Also gilt eine Frist von sechs Monaten. Die Familie hat das beim Preis bedacht.

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Historisches Bürgerhaus am Marktplatz in Ratingen mit Sonnenschirmen und Außengastronomie
Das Bürgerhaus am Ratinger Marktplatz Foto: Brassel48, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Fazit

Eigenbedarf erlaubt eine Kündigung, wenn der Eigentümer die Wohnung selbst braucht. Beim Verkauf darf erst der Käufer kündigen, und nur mit eigenem Bedarf. Das senkt den Preis vermieteter Wohnungen. Planen Sie das von Anfang an ein. Ermitteln Sie den Wert mit der Schnellbewertung für Ratingen.

Häufige Fragen

Kann ich als Verkäufer wegen Eigenbedarf kündigen, um leer zu verkaufen?

Nein. Der Wunsch zu verkaufen ist kein Eigenbedarf. Eine solche Kündigung wäre unwirksam und könnte Schadensersatz auslösen.

Wann darf der Käufer wegen Eigenbedarf kündigen?

Erst wenn er als Eigentümer im Grundbuch steht. Vorher ist er noch nicht Vermieter. Eine frühere Kündigung ist unwirksam.

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf?

Drei Monate bei bis zu fünf Jahren Mietdauer. Sechs Monate bei bis zu acht Jahren. Neun Monate bei längerer Mietdauer.

Kann der Mieter der Eigenbedarfskündigung widersprechen?

Ja, bei besonderer Härte. Das kann hohes Alter, Krankheit oder fehlender Ersatzwohnraum sein. Im Streit entscheidet das Gericht.

Lohnt es sich, dem Mieter eine Abfindung anzubieten?

Manchmal ja. Eine freie Wohnung erzielt meist einen höheren Preis. Eine freiwillige Einigung mit Aufhebungsvertrag ist dann oft für beide Seiten gut.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im Porträt mit verschränkten Armen

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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