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Muss der Mieter Besichtigungen zulassen?

Ja. Will der Vermieter die Wohnung verkaufen, muss der Mieter Besichtigungen durch Kaufinteressenten in angemessenem Umfang dulden. Die Termine müssen rechtzeitig angekündigt werden, meist einige Tage vorher, und zu üblichen Zeiten stattfinden. Der Mieter darf die Termine nicht grundlos verweigern, aber auf seine Belange muss Rücksicht genommen werden.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im Porträt mit verschränkten Armen

Sie wollen Ihre vermietete Wohnung verkaufen. Die Käufer wollen sie sehen. Der Mieter ist nicht begeistert. Er fürchtet Fremde in seinen Räumen. Vielleicht auch den Verlust seiner Wohnung. Wie bekommen Sie beides unter einen Hut?

Muss der Mieter Besichtigungen zulassen? Die Grundregel

Der Mieter muss Besichtigungen dulden, wenn es einen sachlichen Grund gibt. Ein geplanter Verkauf ist so ein Grund. Er muss aber nicht jederzeit und unbegrenzt die Tür öffnen. Gerichte verlangen einen fairen Ausgleich zwischen beiden Seiten.

Was in der Regel gilt

PunktÜbliche Linie der Gerichte
Ankündigungrechtzeitig, meist einige Tage vorher
Uhrzeitwerktags zu üblichen Zeiten, nicht spät abends
Häufigkeitangemessen, keine täglichen Termine
Dauerso kurz wie nötig
Personenüberschaubar, keine großen Gruppen
Fotosnur mit Zustimmung des Mieters

Der Mietvertrag kann zusätzliche Regeln enthalten. Schauen Sie hinein.

Die bessere Strategie: Mieter gewinnen

Ein Mieter, der sich übergangen fühlt, kann viel bremsen. Ein Mieter, der mitmacht, hilft beim Verkauf. So gewinnen Sie ihn:

  1. Informieren Sie ihn früh und offen über den Verkauf.
  2. Erklären Sie: Kauf bricht nicht Miete. Sein Vertrag bleibt.
  3. Bündeln Sie Besichtigungen auf wenige Termine.
  4. Stimmen Sie Termine mit ihm ab.
  5. Fragen Sie, ob er selbst kaufen möchte.

Manche Vermieter bieten eine kleine Anerkennung für den Aufwand. Das ist keine Pflicht, schafft aber oft Entgegenkommen.

Wenn der Mieter sich weigert

Verweigert der Mieter ohne Grund jeden Termin, können Sie Ihr Recht notfalls gerichtlich durchsetzen. Das dauert. Besser ist ein Gespräch. Oft steckt Angst dahinter. Nehmen Sie diese Angst ernst. Bei hartnäckigem Streit hilft ein Fachanwalt für Mietrecht.

Herrenhaus der Textilfabrik Cromford mit Barockgarten in Ratingen
Herrenhaus Cromford – Industriemuseum Ratingen Foto: Atamari, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Weniger Besichtigungen durch gute Vorbereitung

Ein gutes Exposé mit Grundriss und Beschreibung filtert Interessenten vorab. Nur geprüfte Käufer mit Finanzierung kommen zum Termin. So reicht oft eine kleine Zahl an Besichtigungen. Das schont Ihren Mieter. Ein Makler übernimmt die Abstimmung und führt die Termine. Mehr dazu unter Wohnung verkaufen in Ratingen.

Der Wert der vermieteten Wohnung

Vermietete Wohnungen werden anders bewertet als freie. Käufer schauen auf Miete und Rendite. Eine erste Spanne liefert die kostenlose Online-Schnellbewertung. Mehr zum Verkauf lesen Sie unter Kann ich eine vermietete Wohnung verkaufen?

Hinweis

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Die genauen Regeln hängen vom Einzelfall ab. Bei Streit wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht.

Fazit

Der Mieter muss Besichtigungen beim Verkauf dulden, aber nur angekündigt, zu üblichen Zeiten und in angemessenem Umfang. Am besten gewinnen Sie ihn mit offener Information und wenigen, gebündelten Terminen. Geprüfte Interessenten sparen Besichtigungen. Starten Sie mit der Schnellbewertung für Ratingen.

Verwandte Fragen

Darf ich mit meinem Schlüssel allein in die Wohnung?

Nein. Ohne Zustimmung des Mieters dürfen Sie die Wohnung nicht betreten, außer in echten Notfällen.

Muss der Mieter bei der Besichtigung anwesend sein?

Nein. Er kann auch jemanden beauftragen oder dem Makler den Zutritt erlauben.

Darf der Mieter Fotos der Wohnung verbieten?

Ja, wenn seine Möbel und persönlichen Dinge zu sehen sind. Fragen Sie vorher.

Kann ich die Miete mindern, wenn viele Besichtigungen stattfinden?

Das ist eine Frage für den Mieter. Bei übermäßigen Terminen kann es Streit geben. Bleiben Sie maßvoll.

Hat der Mieter ein Vorkaufsrecht?

Nur in besonderen Fällen. Mehr unter Hat der Mieter ein Vorkaufsrecht?

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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