Sie wollen Ihre vermietete Wohnung verkaufen. Die Käufer wollen sie sehen. Der Mieter ist nicht begeistert. Er fürchtet Fremde in seinen Räumen. Vielleicht auch den Verlust seiner Wohnung. Wie bekommen Sie beides unter einen Hut?
Muss der Mieter Besichtigungen zulassen? Die Grundregel
Der Mieter muss Besichtigungen dulden, wenn es einen sachlichen Grund gibt. Ein geplanter Verkauf ist so ein Grund. Er muss aber nicht jederzeit und unbegrenzt die Tür öffnen. Gerichte verlangen einen fairen Ausgleich zwischen beiden Seiten.
Was in der Regel gilt
| Punkt | Übliche Linie der Gerichte |
|---|---|
| Ankündigung | rechtzeitig, meist einige Tage vorher |
| Uhrzeit | werktags zu üblichen Zeiten, nicht spät abends |
| Häufigkeit | angemessen, keine täglichen Termine |
| Dauer | so kurz wie nötig |
| Personen | überschaubar, keine großen Gruppen |
| Fotos | nur mit Zustimmung des Mieters |
Der Mietvertrag kann zusätzliche Regeln enthalten. Schauen Sie hinein.
Die bessere Strategie: Mieter gewinnen
Ein Mieter, der sich übergangen fühlt, kann viel bremsen. Ein Mieter, der mitmacht, hilft beim Verkauf. So gewinnen Sie ihn:
- Informieren Sie ihn früh und offen über den Verkauf.
- Erklären Sie: Kauf bricht nicht Miete. Sein Vertrag bleibt.
- Bündeln Sie Besichtigungen auf wenige Termine.
- Stimmen Sie Termine mit ihm ab.
- Fragen Sie, ob er selbst kaufen möchte.
Manche Vermieter bieten eine kleine Anerkennung für den Aufwand. Das ist keine Pflicht, schafft aber oft Entgegenkommen.
Wenn der Mieter sich weigert
Verweigert der Mieter ohne Grund jeden Termin, können Sie Ihr Recht notfalls gerichtlich durchsetzen. Das dauert. Besser ist ein Gespräch. Oft steckt Angst dahinter. Nehmen Sie diese Angst ernst. Bei hartnäckigem Streit hilft ein Fachanwalt für Mietrecht.

Weniger Besichtigungen durch gute Vorbereitung
Ein gutes Exposé mit Grundriss und Beschreibung filtert Interessenten vorab. Nur geprüfte Käufer mit Finanzierung kommen zum Termin. So reicht oft eine kleine Zahl an Besichtigungen. Das schont Ihren Mieter. Ein Makler übernimmt die Abstimmung und führt die Termine. Mehr dazu unter Wohnung verkaufen in Ratingen.
Der Wert der vermieteten Wohnung
Vermietete Wohnungen werden anders bewertet als freie. Käufer schauen auf Miete und Rendite. Eine erste Spanne liefert die kostenlose Online-Schnellbewertung. Mehr zum Verkauf lesen Sie unter Kann ich eine vermietete Wohnung verkaufen?
Hinweis
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Die genauen Regeln hängen vom Einzelfall ab. Bei Streit wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht.
Fazit
Der Mieter muss Besichtigungen beim Verkauf dulden, aber nur angekündigt, zu üblichen Zeiten und in angemessenem Umfang. Am besten gewinnen Sie ihn mit offener Information und wenigen, gebündelten Terminen. Geprüfte Interessenten sparen Besichtigungen. Starten Sie mit der Schnellbewertung für Ratingen.

