Zum Inhalt springen
Menü

Erbengemeinschaft: Haus verkaufen ohne Streit – so gelingt es

Eine Erbengemeinschaft kann ein Haus nur gemeinsam verkaufen: Alle Erben müssen dem Kaufvertrag zustimmen und beim Notar unterschreiben oder sich vertreten lassen. Der Erlös fließt zunächst in den Nachlass und wird dann nach den Erbquoten verteilt. Ein neutraler Marktwert und klare Absprachen verhindern den häufigsten Streit.

Kostenlos Wert ermittelnTermin vor Ort

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im Porträt mit verschränkten Armen

Drei Geschwister. Ein Haus. Und drei Meinungen. Die Älteste will schnell verkaufen, weil sie in Hamburg lebt. Der Bruder möchte noch warten, weil der Markt vielleicht steigt. Die Jüngste hängt an dem Haus und sagt am liebsten gar nichts. Kommt Ihnen das bekannt vor?

Wenn eine Erbengemeinschaft ein Haus verkaufen will, treffen Geld und Gefühle aufeinander. Das ist normal. Mit klaren Regeln und fairen Zahlen klappt es trotzdem. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen den Weg.

Was eine Erbengemeinschaft ist

Erben mehrere Personen, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft. Das Haus gehört dann allen gemeinsam. Nicht jedem ein Zimmer, sondern allen alles. Juristen sagen „Gesamthand“.

Die Folge: Wichtige Entscheidungen treffen alle zusammen. Der Verkauf des Hauses ist so eine Entscheidung. Ohne Zustimmung aller Erben gibt es keinen Kaufvertrag.

Erbengemeinschaft: Haus verkaufen in sieben Schritten

  1. Erbfolge klären. Wer ist Erbe und zu welchem Anteil? Dafür braucht es Erbschein oder notarielles Testament.
  2. Gemeinsames Ziel finden. Verkaufen, vermieten oder einer übernimmt?
  3. Einen Sprecher bestimmen. Eine Person hält den Kontakt zu Makler und Notar.
  4. Wert ermitteln. Eine neutrale Einschätzung für alle.
  5. Preisgrenze festlegen. Ab welchem Angebot sagen alle Ja?
  6. Verkaufen. Vermarktung, Besichtigungen, Käuferprüfung, Notartermin.
  7. Erlös verteilen. Schulden und Kosten begleichen, Rest nach Quoten aufteilen.

Den Erbnachweis erklären die Ratgeber Erbschein beantragen und Haus verkaufen ohne Erbschein.

Der Streit Nummer eins: der Preis

In den meisten Erbengemeinschaften geht es am Ende um eine Zahl. Einer hält das Haus für ein Schmuckstück. Der andere sieht den Sanierungsstau. Beide haben ein bisschen recht.

Die Lösung ist eine neutrale Zahl, die alle akzeptieren. Sie kommt nicht von einem Geschwister, sondern von außen. Eine erste Orientierung gibt die kostenlose Online-Schnellbewertung. Jeder Erbe kann sie selbst machen, anonym und in wenigen Minuten. Danach redet niemand mehr über Bauchgefühle, sondern über eine Preisspanne.

Für die Entscheidung lohnt sich eine Einschätzung vor Ort. Ein Makler sieht Zustand, Lage und Nachfrage. Er kennt die Preise, die in Ratingen tatsächlich gezahlt werden.

Drei Wege, die Erbengemeinschaft aufzulösen

WegVorteilNachteil
Gemeinsamer Verkauf an DritteMarktpreis, klare AufteilungAlle müssen zustimmen
Ein Erbe zahlt die anderen ausHaus bleibt in der FamilieÜbernehmer braucht viel Geld
TeilungsversteigerungFunktioniert auch ohne EinigungOft niedriger Erlös, hohe Kosten, lange Dauer

Die Teilungsversteigerung ist das letzte Mittel. Warum Sie sie vermeiden sollten, lesen Sie im Ratgeber Teilungsversteigerung vermeiden.

Katholische Kirche St. Peter und Paul in der Ratinger Altstadt im Herbst
St. Peter und Paul in der Altstadt Foto: Karl-Heinz Besting, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

Wenn ein Erbe die anderen auszahlen will

Oft möchte ein Kind das Elternhaus behalten. Das ist eine schöne Lösung. Sie funktioniert aber nur mit fairem Preis. Der übernehmende Erbe zahlt den anderen ihren Anteil am Marktwert. Bei drei Geschwistern also je ein Drittel an die beiden anderen.

Der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Klären Sie vorher mit der Bank, ob die Finanzierung steht. Und denken Sie an die Steuer. Wer Anteile von Miterben kauft, kauft steuerlich neu. Für diesen Teil kann eine neue Spekulationsfrist beginnen. Mehr dazu im Ratgeber Spekulationsfrist bei geerbter Immobilie.

Wenn Erben weit verstreut wohnen

Die Schwester in München, der Bruder in Ratingen, die Nichte in Spanien. Das ist kein Hindernis. So klappt es:

Mehr dazu im Ratgeber Vollmacht beim Immobilienverkauf.

Wenn ein Miterbe nur seinen Anteil verkaufen will

Das Haus als Ganzes können nur alle gemeinsam verkaufen. Ein einzelner Erbe kann aber seinen Erbanteil verkaufen. Das ist sein Anteil am gesamten Nachlass, nicht ein bestimmtes Zimmer. Auch dieser Vertrag braucht einen Notar.

Für die anderen Erben ist das wichtig: Sie haben ein Vorkaufsrecht. Verkauft Ihr Bruder seinen Anteil an einen Fremden, können Sie in den Vertrag eintreten. Die Frist dafür ist kurz, sie beträgt zwei Monate. Achten Sie deshalb auf Post vom Notar.

In der Praxis ist ein Anteilsverkauf selten attraktiv. Käufer zahlen für einen Anteil an einer zerstrittenen Gemeinschaft wenig. Ein gemeinsamer Verkauf bringt fast immer mehr.

Kosten bis zum Verkauf gerecht verteilen

Bis zum Verkauf läuft das Haus weiter. Grundsteuer, Versicherung, Heizung und Reparaturen kosten Geld. Grundsätzlich trägt der Nachlass diese Kosten. Also alle Erben nach ihrem Anteil.

In der Praxis zahlt oft ein Geschwister vor. Führen Sie deshalb eine einfache Liste. Wer hat wann was bezahlt? Beim Verkauf wird das mit dem Erlös verrechnet. Das verhindert Streit am Ende.

Wohnt ein Erbe im Haus, regeln Sie das schriftlich. Zahlt er eine Nutzungsentschädigung? Übernimmt er die Nebenkosten? Klare Absprachen schützen die Beziehung.

Den Erlös richtig verteilen

Der Käufer zahlt den Kaufpreis meist auf ein Konto der Erbengemeinschaft. Oder, wenn vereinbart, direkt anteilig an die Erben. Vorher werden abgezogen:

Der Rest wird nach Erbquoten verteilt. Welche Provision beim Verkauf anfällt, lesen Sie auf der Seite Maklerprovision.

Fünf Regeln für den Familienfrieden

  1. Alle Erben bekommen dieselben Informationen zur selben Zeit.
  2. Entscheidungen werden schriftlich festgehalten, eine kurze E-Mail genügt.
  3. Gefühle dürfen ausgesprochen werden, bevor über Zahlen geredet wird.
  4. Der Wert kommt von außen, nicht aus der Familie.
  5. Ein Mindestpreis wird vorher vereinbart. Liegt ein Angebot darüber, gilt die Zustimmung.

Kommen Sie trotzdem nicht weiter, lesen Sie den Ratgeber Erbengemeinschaft: Einer will nicht verkaufen.

Geerbte Häuser in Ratingen

Viele geerbte Häuser in Ratingen sind älter. Sie liegen oft in gewachsenen Wohngebieten mit großen Gärten. Käufer schätzen das. Sie rechnen aber mit Modernisierung. Ein ehrliches Exposé mit allen Mängeln schützt die Erben vor späteren Ansprüchen.

Wie der Verkauf einer geerbten Immobilie hier abläuft, lesen Sie auf der Seite geerbte Immobilie in Ratingen verkaufen. Hinweise für einzelne Stadtteile finden Sie etwa auf der Seite geerbte Immobilie in Breitscheid verkaufen.

Hinweis: Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Fragen zu Ihrer Erbengemeinschaft wenden Sie sich bitte an einen Notar, Fachanwalt für Erbrecht oder Steuerberater.

Fazit

Eine Erbengemeinschaft kann ein Haus nur gemeinsam verkaufen. Der häufigste Streit dreht sich um den Preis, deshalb hilft ein neutraler Wert von außen. Vollmachten machen den Verkauf auch dann möglich, wenn Erben weit verstreut wohnen. Kosten und Erlös werden nach Erbquoten verteilt, am besten mit schriftlichen Absprachen. Schaffen Sie jetzt eine gemeinsame Grundlage mit der kostenlosen Schnellbewertung oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

Häufige Fragen

Kann ein Miterbe allein das Haus verkaufen?

Nein. Über das Haus als Ganzes entscheiden alle Erben gemeinsam. Ein einzelner Miterbe kann nur seinen Erbanteil verkaufen. Dafür haben die anderen Miterben ein Vorkaufsrecht.

Wie wird der Verkaufserlös in der Erbengemeinschaft aufgeteilt?

Nach den Erbquoten, also etwa zu gleichen Teilen bei drei Kindern. Vorher werden Schulden des Nachlasses und Kosten des Verkaufs beglichen. Die Aufteilung sollte schriftlich festgehalten werden.

Kann ein Erbe die anderen auszahlen?

Ja, das ist häufig. Der übernehmende Erbe zahlt den anderen ihren Anteil am Wert. Der Vertrag dazu muss notariell beurkundet werden. Grundlage sollte ein realistischer Marktwert sein.

Wer zahlt die Kosten des Hauses bis zum Verkauf?

Die Kosten trägt grundsätzlich der Nachlass, also alle Erben nach ihren Quoten. Wohnt ein Erbe im Haus, sollten Sie Nutzung und Kosten schriftlich regeln.

Braucht jeder Erbe einen eigenen Termin beim Notar?

Nein. Erben können sich gegenseitig oder durch Dritte vertreten lassen. Dafür ist meist eine beglaubigte Vollmacht nötig. Auch eine spätere Genehmigung beim Notar am eigenen Wohnort ist möglich.

Was tun, wenn ein Erbe nicht verkaufen will?

Zuerst reden und die Gründe verstehen. Oft hilft ein neutraler Wert oder eine Mediation. Als letztes Mittel kann jeder Erbe die Teilungsversteigerung beantragen, was aber meist allen schadet.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, hockt mit rotem Smartphone vor einem Bürogebäude

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

Der erste Schritt dauert nur wenige Minuten

Finden Sie heraus, was Ihre Immobilie in Ratingen wert ist. Kostenlos, anonym und ohne Verpflichtung.

Jetzt Wert ermitteln+49 201 45 875 433

AnrufenWert ermitteln