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Geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen: Erbschein, Erbengemeinschaft, Steuern

Um eine geerbte Immobilie in Ratingen zu verkaufen, brauchen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Danach werden die Erben ins Grundbuch eingetragen. In einer Erbengemeinschaft müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen. Erbschaftsteuer und Spekulationsfrist klären Sie mit dem Steuerberater. Die kostenlose Schnellbewertung liefert allen Erben eine gemeinsame Zahl.

Kostenlos Wert ermittelnTermin vor Ort

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Die Beerdigung ist vorbei. Die Trauergäste sind gegangen. Und dann liegt da dieser Brief vom Nachlassgericht. Plötzlich sind Sie Erbe eines Hauses in Ratingen. Vielleicht zusammen mit Ihren Geschwistern. Vielleicht wohnen Sie selbst 300 Kilometer entfernt. Wenn Sie eine geerbte Immobilie in Ratingen verkaufen wollen, fragen Sie sich jetzt vor allem eines: Wo fange ich an? Hier ist die Antwort. Schritt für Schritt.

Geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen: der Weg in sieben Schritten

  1. Nachweis als Erbe besorgen: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
  2. Grundbuch berichtigen lassen: Die Erben werden als neue Eigentümer eingetragen.
  3. Wert ermitteln: damit alle Erben mit derselben Zahl planen.
  4. Einigen: Verkaufen, vermieten oder ein Erbe übernimmt das Haus?
  5. Steuern klären: Erbschaftsteuer und Spekulationsfrist mit dem Steuerberater prüfen.
  6. Verkaufen: Unterlagen, Exposé, Besichtigungen, geprüfte Käufer.
  7. Notar und Verteilung: Der Kaufpreis wird nach den Erbquoten verteilt.

Punkt drei können Sie sofort erledigen. Die kostenlose Schnellbewertung für Ratingen zeigt Ihnen in wenigen Minuten eine erste Preisspanne. Anonym. Die Zahl hilft beim ersten Gespräch unter Geschwistern.

Erbschein oder Testament: Wie Sie beweisen, dass Sie erben

Bevor Sie verkaufen, müssen Sie zeigen, dass Ihnen das Haus gehört. Dafür gibt es zwei Wege.

Der Erbschein

Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Für Ratingen ist das das Amtsgericht Ratingen. Der Erbschein kostet eine Gebühr. Sie richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Die Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen.

Das notarielle Testament

Hat der Verstorbene ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen? Dann brauchen Sie meist keinen Erbschein. Es reicht das Testament zusammen mit dem Protokoll über die Eröffnung durch das Nachlassgericht. Das spart Zeit und Geld. Ein handgeschriebenes Testament reicht dem Grundbuchamt dagegen in der Regel nicht.

Die Vollmacht über den Tod hinaus

Manche Eltern haben eine Vollmacht erteilt, die auch nach dem Tod gilt. Mit ihr kann der Bevollmächtigte unter Umständen schon vor dem Erbschein handeln. Lassen Sie das von einem Notar prüfen.

Das Grundbuch: So kommen Sie als Erbe hinein

Nach dem Erbfall stimmt das Grundbuch nicht mehr. Dort steht noch der Verstorbene. Mit dem Erbschein oder dem notariellen Testament beantragen Sie beim Grundbuchamt die Berichtigung. Ein wichtiger Tipp: Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall. Dann ist die Eintragung der Erben gebührenfrei.

Wird das Haus ohnehin verkauft, kann der Notar beides zusammen erledigen. Das spart Wege. Fragen Sie ihn danach.

Erbengemeinschaft: Wenn mehrere Geschwister erben

Erben mehrere Personen, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Das Haus gehört dann allen gemeinsam. Nicht jedem ein Zimmer, sondern allen alles. Daraus folgt die wichtigste Regel: Verkaufen können Sie nur, wenn alle zustimmen.

Das klingt einfach. In der Praxis ist es oft der schwerste Teil. Einer will schnell Geld. Einer will das Haus behalten. Einer wohnt im Ausland und antwortet nicht. Diese Wege helfen:

Der letzte Ausweg ist die Teilungsversteigerung. Jeder Miterbe kann sie beim Gericht beantragen. Sie dauert lange, kostet Geld und bringt oft einen schlechteren Preis. Fast immer ist eine Einigung besser für alle.

Einen Erbteil kann jeder Miterbe übrigens auch allein verkaufen. Die anderen Miterben haben dann ein Vorkaufsrecht. Käufer für einen Anteil sind aber selten und zahlen meist wenig.

Herrenhaus der Textilfabrik Cromford mit Barockgarten in Ratingen
Herrenhaus Cromford – Industriemuseum Ratingen Foto: Atamari, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Steuern beim Erbe: das Wichtigste im Überblick

Steuern sind der Punkt, vor dem viele Erben Angst haben. Hier nur die Grundzüge. Ihre Lage klären Sie bitte immer mit einem Steuerberater.

Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer fällt an, weil Sie erben. Nicht, weil Sie verkaufen. Es gibt hohe persönliche Freibeträge. Für Kinder liegen sie bei 400.000 Euro je Elternteil, für Ehepartner bei 500.000 Euro. Viele Erben zahlen deshalb gar keine Erbschaftsteuer. Für das selbst genutzte Familienheim gibt es zusätzliche Regeln. Diese setzen aber meist voraus, dass Sie selbst einziehen und lange dort wohnen.

Spekulationsfrist

Beim Verkauf kann Einkommensteuer auf den Gewinn anfallen. Das gilt, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Als Erbe übernehmen Sie dabei das Kaufdatum des Verstorbenen. Hat Ihr Vater das Haus vor Jahrzehnten gekauft, ist die Frist meist längst abgelaufen. Hat er erst vor kurzem gekauft, sieht es anders aus. Dann gibt es Ausnahmen, etwa bei eigener Nutzung. Klären Sie das vor dem Notartermin.

Verkaufen, vermieten oder übernehmen?

Nicht jedes geerbte Haus muss verkauft werden. Die drei Wege im Vergleich:

WegPasst, wenn ...Achtung
Verkaufenmehrere Erben beteiligt sind, niemand einziehen will, Geld gebraucht wirdalle Erben müssen zustimmen
Vermietenein Erbe allein erbt und Zeit für die Vermietung hatRenovierung, Vermieterpflichten, späterer Verkauf mit Abschlag
Ein Erbe übernimmtein Kind selbst im Haus wohnen willAuszahlung der anderen muss finanziert werden

Zum Vermieten ein Erfahrungswert aus der Praxis: Eine vermietete Immobilie bringt beim Verkauf meist rund 20 % weniger als eine freie. Bei sehr niedriger Miete noch deutlich mehr. Wer vermietet, sollte das wissen. Details zur Vermietung finden Sie unter Wohnung vermieten in Ratingen.

Bis zum Verkauf: Das sind jetzt Ihre Pflichten als Erbe

Mit dem Erbfall gehen nicht nur Rechte auf Sie über. Auch Pflichten. Viele Erben merken das erst, wenn etwas passiert.

Noch ein wichtiger Punkt: Ist der Nachlass überschuldet, können Sie das Erbe ausschlagen. Dafür gilt eine kurze Frist. In der Regel sind es sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbe erfahren. Wer im Haus schon Dinge verkauft, kann das Erbe unter Umständen nicht mehr ausschlagen. Sind Sie unsicher, sprechen Sie vorher mit einem Anwalt oder Notar.

Die Unterlagen für den Verkauf einer geerbten Immobilie

Erben kennen das Haus oft nicht so genau wie die Eltern. Wo liegen die Baupläne? Wann wurde das Dach gemacht? Das ist kein Problem. Die fehlenden Unterlagen werden für Sie besorgt. Dazu gehören:

Ein Energieausweis kostet als Erfahrungswert aus der Praxis rund 200 bis 250 Euro als Verbrauchsausweis. Ein Bedarfsausweis kostet rund 500 bis 700 Euro. Welcher nötig ist, hängt vom Haus ab.

Wenn die Erben nicht in Ratingen wohnen

Das ist eher die Regel als die Ausnahme. Die Kinder sind längst weggezogen. Einer lebt in Süddeutschland, einer im Ausland. Für Sie gilt: Sie müssen nicht zu jeder Besichtigung anreisen. Christian Gottschling und sein Team übernehmen die Arbeit vor Ort. Alle Erben bekommen dieselben Nachrichten. Unterlagen werden digital geteilt. Zum Notartermin reisen Sie einmal an. Oder Sie erteilen einem Miterben eine notarielle Vollmacht. Das Büro der GOTTSCHLING Immobilien GmbH liegt in Essen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Geerbte Immobilie verkaufen in allen Ratinger Stadtteilen

Jeder Ort hat seine Besonderheiten. Wählen Sie den Ort der geerbten Immobilie:

OrtDas ist beim Erbe dort wichtig
Geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen-MitteAltstadtwohnungen und ältere Stadthäuser: Unterlagen liegen oft nur lückenhaft vor
Geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen-OstReihenhäuser und Einfamilienhäuser nahe S-Bahnhof, schnell gefragt bei Familien
Geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen-WestEigentumswohnungen in großen Anlagen: Hausgeldrückstände und Rücklage prüfen
Geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen-TiefenbroichEin- und Mehrfamilienhäuser, teils mit Mietern: Mietverträge gehen auf den Käufer über
Geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen-Lintorfviele Häuser aus der Hand älterer Eigentümer, Nachfrage durch Familien aus Düsseldorf
Geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen-BreitscheidEinfamilien- und Doppelhäuser, Nähe zu Essen und Mülheim: Erben aus dem Ruhrgebiet sind schnell vor Ort
Geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen-Höselgroße Grundstücke: Teilung oder Neubau kann für Käufer interessant sein
Geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen-EggerscheidtHöfe und Häuser mit Land: Erbengemeinschaften mit vielen Beteiligten sind hier häufig
Geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen-HombergHofstellen, Dorfkern und Homberg-Süd: sehr unterschiedliche Immobilien im selben Stadtteil
Geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen-SchwarzbachKotten und Bauernhäuser, teils unter Denkmalschutz: Außenbereich und Baurecht prüfen
Geerbte Immobilie verkaufen in Heiligenhauseigene Stadt im Kreis Mettmann: Nachlassgericht ist das Amtsgericht Velbert
Geerbte Immobilie verkaufen in MettmannKreisstadt, Nachlassgericht ist das Amtsgericht Mettmann
Geerbte Immobilie verkaufen in Wülfrathviele ältere Eigentümer, Nachlassgericht ist das Amtsgericht Mettmann
Geerbte Immobilie verkaufen in Düsseldorf-AngermundDüsseldorfer Stadtteil: zuständig ist das Amtsgericht Düsseldorf

Leben die Eltern noch und ziehen ins Pflegeheim, lesen Sie Elternhaus verkaufen in Ratingen. Alle zehn Verkaufsschritte zeigt der Ablaufplan. Die Kosten finden Sie unter Maklerprovision in Ratingen.

Fazit

Eine geerbte Immobilie in Ratingen verkaufen Sie in einer klaren Reihenfolge. Erst der Nachweis als Erbe, dann das Grundbuch, dann ein neutraler Wert für alle. In einer Erbengemeinschaft müssen alle zustimmen, deshalb zählt gleiche Information für jeden. Steuern klären Sie vorher mit dem Steuerberater. Ihr nächster Schritt: Holen Sie sich mit der kostenlosen Schnellbewertung eine erste Zahl oder vereinbaren Sie einen Termin vor Ort.

Häufige Fragen

Kann ich eine geerbte Immobilie ohne Erbschein verkaufen?

Ja, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vorliegt. Auch eine Vollmacht über den Tod hinaus kann helfen. Ein handschriftliches Testament reicht dem Grundbuchamt dagegen meist nicht. Dann brauchen Sie einen Erbschein.

Muss ich als Erbe erst ins Grundbuch, bevor ich verkaufe?

Grundsätzlich müssen die Erben eingetragen sein, bevor das Eigentum auf den Käufer übergeht. Der Notar kann die Berichtigung und den Verkauf aber zusammen abwickeln. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Eintragung gebührenfrei.

Was passiert, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?

Dann ist ein gemeinsamer Verkauf nicht möglich. Hilfreich sind ein neutraler Wert, ein Gespräch mit Vermittler oder das Angebot, den Miterben auszuzahlen. Als letzter Weg bleibt die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht.

Wie wird der Verkaufserlös unter den Erben aufgeteilt?

Der Erlös wird nach den Erbquoten verteilt. Diese ergeben sich aus dem Testament oder aus der gesetzlichen Erbfolge. Vorher werden gemeinsame Schulden des Nachlasses beglichen. Die Auszahlung regelt der Notar oder die Erbengemeinschaft selbst.

Muss ich ein geerbtes Haus sofort verkaufen?

Nein, eine Pflicht zum Verkauf gibt es nicht. Ein leeres Haus kostet aber jeden Monat Geld für Versicherung, Heizung und Grundsteuer. Zudem kann es an Wert verlieren. Eine frühe Entscheidung spart deshalb meist Geld.

Wer zahlt die laufenden Kosten des geerbten Hauses bis zum Verkauf?

Die Kosten trägt die Erbengemeinschaft gemeinsam, meist nach den Erbquoten. Dazu gehören Grundsteuer, Versicherung, Strom, Wasser und Heizung. Halten Sie alle Zahlungen schriftlich fest, damit später keine Fragen offenbleiben.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, hockt mit rotem Smartphone vor einem Bürogebäude

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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