Ihre vermietete Wohnung in Ratingen ist verkauft. Der Mieter ruft an und fragt: „Wo ist jetzt meine Kaution?“ Eine berechtigte Frage.
Was bedeutet Mietkaution genau?
Die Kaution schützt den Vermieter. Zum Beispiel, wenn der Mieter Schäden hinterlässt oder Miete schuldet. Die Regeln sind klar:
- Höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten.
- Der Mieter darf in drei Raten zahlen.
- Der Vermieter legt sie getrennt an, etwa auf einem Kautionskonto.
- Die Zinsen gehören dem Mieter.
Warum ist die Mietkaution beim Verkauf in Ratingen wichtig?
Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung tritt der Käufer in den Mietvertrag ein. Damit übernimmt er auch die Pflicht, die Kaution später zurückzuzahlen. Deshalb muss die Kaution an den Käufer übergeben werden. Das gehört in den Kaufvertrag.
Wichtig für Sie: Bekommt der Mieter die Kaution vom neuen Eigentümer nicht zurück, kann er sich an Sie als Verkäufer halten. Übergeben Sie die Kaution also sauber und mit Nachweis. Mehr zum Thema lesen Sie unter Wohnung verkaufen in Ratingen.
Worauf müssen Sie achten?
- Nachweis: Halten Sie Kontoauszüge oder Kautionsbuch bereit.
- Übergabe regeln: Schreiben Sie in den Kaufvertrag, wann und wie die Kaution übergeht.
- Mieter informieren: Der Mieter sollte wissen, wer die Kaution jetzt verwahrt.
- Erbfall: Bei geerbten Wohnungen fehlen oft Unterlagen. Fragen Sie bei der Bank der Eltern nach Kautionskonten.
Beispiel in einfachen Worten
Die Kaltmiete beträgt 700 Euro. Die Kaution darf also höchstens 2.100 Euro sein. Der Mieter hat sie vor Jahren gezahlt. Beim Verkauf überweist der Verkäufer die Kaution samt Zinsen an den Käufer. Der Mieter bekommt eine kurze Nachricht. Alles ist geregelt.
Sie planen eine Neuvermietung statt eines Verkaufs? Dann lesen Sie mehr unter Wohnung vermieten in Ratingen. Für den Verkauf zeigt die kostenlose Online-Schnellbewertung Ihnen den aktuellen Wert.

Fazit
Die Mietkaution darf höchstens drei Kaltmieten betragen. Sie muss getrennt angelegt werden. Beim Verkauf geht sie auf den Käufer über. Regeln Sie die Übergabe im Kaufvertrag und bewahren Sie Nachweise auf. So vermeiden Sie spätere Ansprüche des Mieters.

