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Ortsübliche Vergleichsmiete: Was bedeutet das beim Immobilienverkauf?

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in einer Gemeinde für vergleichbare Wohnungen in den letzten Jahren üblicherweise vereinbart wurde. Vergleichbar heißt: ähnliche Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Sie ist die Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis und die Basis für die Mietpreisbremse.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im Porträt mit verschränkten Armen

Seit Jahren zahlt Ihr Mieter dieselbe Miete. Sie wollen erhöhen. Aber um wie viel dürfen Sie? Die Antwort steckt in einem sperrigen Wort: ortsübliche Vergleichsmiete.

Was bedeutet ortsübliche Vergleichsmiete genau?

Das Gesetz fragt: Was zahlen Mieter in dieser Stadt für ähnliche Wohnungen? Berücksichtigt werden Mieten, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden. Verglichen werden:

Nachweisen lässt sich die Vergleichsmiete mit dem Mietspiegel, mit drei Vergleichswohnungen oder mit einem Gutachten.

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Käufer einer vermieteten Wohnung schauen genau auf die Miete. Liegt sie unter der Vergleichsmiete, sehen sie Spielraum für eine Erhöhung. Liegt sie deutlich darüber, sehen sie ein Risiko. Beides beeinflusst den Preis.

Ratingen gehört laut Mieterverein Düsseldorf zur Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW. Dort darf die Miete in drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Außerdem gilt die Mietpreisbremse. Prüfen Sie immer den aktuellen Stand.

Worauf müssen Sie achten?

Beispiel in einfachen Worten

Ein Vermieter besitzt eine Wohnung in Ratingen-Mitte. Die Miete wurde lange nicht erhöht. Laut Mietspiegel liegt die Vergleichsmiete deutlich höher. Er erhöht um den erlaubten Betrag und begründet das mit dem Mietspiegel. Der Mieter stimmt zu. Später verkauft der Vermieter. Die höhere Miete macht die Wohnung für Anleger attraktiver.

Was Ihre vermietete Wohnung wert ist, zeigt die kostenlose Online-Schnellbewertung für Ratingen.

Historisches Bürgerhaus am Marktplatz in Ratingen mit Sonnenschirmen und Außengastronomie
Das Bürgerhaus am Ratinger Marktplatz Foto: Brassel48, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Fazit

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Maßstab für Mieterhöhungen. Sie ergibt sich aus Mieten für ähnliche Wohnungen in der Stadt. In Ratingen gelten zusätzlich strengere Grenzen. Eine marktgerechte Miete hilft auch beim Verkauf. Mehr dazu unter Wohnung vermieten in Ratingen.

Häufige Fragen

Wie finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete heraus?

Am einfachsten über den Mietspiegel. Alternativ helfen drei vergleichbare Wohnungen oder ein Gutachten.

Wie oft darf ich die Miete erhöhen?

Frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung darf die neue Miete gelten. Die Kappungsgrenze gilt zusätzlich.

Darf ich über der Vergleichsmiete vermieten?

Bei einer neuen Vermietung gilt in Ratingen die Mietpreisbremse. Dann darf die Miete meist höchstens zehn Prozent über der Vergleichsmiete liegen, mit Ausnahmen.

Was passiert, wenn der Mieter nicht zustimmt?

Dann können Sie auf Zustimmung klagen. Das Gericht prüft, ob die Erhöhung begründet ist.

Gilt die Vergleichsmiete auch für Staffelmieten?

Bei einer Staffelmiete sind die Erhöhungen schon im Vertrag festgelegt. Eine zusätzliche Erhöhung auf die Vergleichsmiete ist dann ausgeschlossen.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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