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Schönheitsreparaturen: Was bedeutet das beim Immobilienverkauf?

Schönheitsreparaturen sind kleinere Arbeiten gegen normale Abnutzung in einer Mietwohnung, etwa Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern und Innentüren. Gesetzlich muss der Vermieter sie tragen. Er kann sie per Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Viele Klauseln sind aber unwirksam, etwa starre Fristen oder die Pflicht bei unrenoviert übergebener Wohnung.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, hockt mit rotem Smartphone vor einem Bürogebäude

Der Mieter zieht aus. Die Wände sind gelb vom Rauch. Sie erwarten, dass er streicht. Er sagt: „Muss ich nicht.“ Wer hat recht? Das entscheidet eine Klausel im Mietvertrag.

Was bedeuten Schönheitsreparaturen genau?

Dazu gehören Arbeiten gegen normale Abnutzung:

Nicht dazu gehören Reparaturen an Böden, Fenstern oder Leitungen. Das Gesetz legt die Pflicht dem Vermieter auf. Im Mietvertrag kann sie auf den Mieter übertragen werden. Die Gerichte sind hier aber streng.

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Wer eine vermietete Wohnung verkauft, gibt auch den Mietvertrag weiter. Käufer prüfen, ob die Renovierungsklausel wirksam ist. Ist sie es nicht, trägt der Käufer später die Kosten. Das kann den Preis drücken.

Wird die Wohnung vor dem Verkauf frei, stellt sich die Frage: Renovieren oder so verkaufen? Oft reicht ein heller, frischer Anstrich. Mehr dazu unter Wohnung verkaufen in Ratingen.

Worauf müssen Sie achten?

Beispiel in einfachen Worten

Eine Vermieterin hat eine Wohnung in Ratingen-West. Der Mietvertrag ist alt und enthält starre Fristen. Beim Auszug will der Mieter nicht streichen. Ein Blick in die Rechtsprechung zeigt: Die Klausel ist unwirksam. Die Vermieterin lässt selbst streichen. Danach verkauft sie die Wohnung frei. Der frische Anstrich macht bei Besichtigungen einen guten Eindruck.

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Historisches Bürgerhaus am Marktplatz in Ratingen mit Sonnenschirmen und Außengastronomie
Das Bürgerhaus am Ratinger Marktplatz Foto: Brassel48, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Fazit

Schönheitsreparaturen sind Arbeiten gegen normale Abnutzung. Der Vermieter kann sie übertragen, doch viele Klauseln sind unwirksam. Prüfen Sie alte Mietverträge genau. Bei Neuvermietung helfen aktuelle Vertragsmuster. Mehr dazu unter Wohnung vermieten in Ratingen.

Häufige Fragen

Muss der Mieter beim Auszug streichen?

Nur wenn eine wirksame Klausel im Mietvertrag steht. Viele ältere Klauseln sind unwirksam.

Was ist eine starre Fristenregelung?

Eine Klausel, die feste Zeiträume vorschreibt, egal wie abgenutzt die Wohnung ist. Solche Klauseln sind in der Regel unwirksam.

Darf ich als Vermieter Farben vorschreiben?

Beim Auszug darf verlangt werden, dass die Wohnung in hellen, neutralen Farben zurückgegeben wird. Während der Mietzeit darf der Mieter frei wählen.

Gehört der Teppichboden zu den Schönheitsreparaturen?

Nein. Ein Austausch des Bodens ist keine Schönheitsreparatur. Das trägt der Vermieter, außer bei Schäden durch den Mieter.

Was gilt bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung?

Dann muss der Mieter in der Regel nicht renovieren, außer er hat dafür einen angemessenen Ausgleich bekommen.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, sitzt entspannt auf einer Treppe

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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