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Versicherung für ein leerstehendes Haus: Was Sie melden müssen

Für ein leerstehendes Haus brauchen Sie weiter eine Wohngebäudeversicherung und meist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Der Leerstand gilt als Gefahrerhöhung. Sie müssen ihn Ihrem Versicherer melden. Dazu kommen Pflichten wie Heizen oder Wasser absperren und regelmäßige Kontrollen. Wer das versäumt, riskiert, dass die Versicherung im Schadensfall kürzt oder gar nicht zahlt.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, hockt mit rotem Smartphone vor einem Bürogebäude

Ihre Mutter ist ins Pflegeheim gezogen. Das Haus in Ratingen steht seit zwei Monaten leer. Die Beiträge zur Gebäudeversicherung gehen weiter vom Konto ab. Also ist alles in Ordnung, oder? Leider nicht unbedingt. Denn der Versicherer weiß vielleicht gar nicht, dass niemand mehr dort wohnt.

Genau hier liegt eine der größten Fallen für Eigentümer. Ein Wasserschaden in einem leeren Haus kann schnell sehr teuer werden. Und dann prüft die Versicherung genau, ob Sie alle Pflichten erfüllt haben. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie wissen müssen.

Hinweis: Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick. Er ersetzt keine Beratung durch Ihren Versicherer, einen Versicherungsberater oder Fachanwalt.

Warum der Leerstand die Versicherung interessiert

Ein bewohntes Haus ist sicherer als ein leeres. Bewohner bemerken tropfende Leitungen sofort. Sie lüften, heizen und schrecken Einbrecher ab. Fehlt das, steigt das Risiko für Schäden deutlich.

Juristen nennen das eine Gefahrerhöhung. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt, dass Sie eine solche Änderung Ihrem Versicherer anzeigen müssen. Der Versicherer darf dann neu entscheiden: gleicher Beitrag, Zuschlag, Auflagen oder im Extremfall Kündigung.

Wer den Leerstand verschweigt, riskiert viel. Je nach Verschulden kann die Versicherung im Schadensfall ihre Leistung kürzen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann sie ganz wegfallen.

Welche Versicherungen ein leerstehendes Haus braucht

VersicherungWas sie abdecktBei Leerstand
WohngebäudeversicherungSchäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, HagelUnbedingt behalten. Leerstand melden.
ElementarschadenversicherungStarkregen, Überschwemmung, RückstauSinnvoll, oft als Zusatz zur Gebäudeversicherung
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtSchäden, die Dritte auf Ihrem Grundstück erleidenWichtig, weil die Privathaftpflicht ein fremdgenutztes oder leeres Haus oft nicht abdeckt
HausratversicherungMöbel und Gegenstände im HausNur nötig, solange Wertvolles drin ist

Die Haftpflicht wird oft vergessen

Solange Ihre Eltern im Haus wohnten, war die Haftung über deren Privathaftpflicht geregelt. Zieht niemand mehr ein, ändert sich das. Stürzt der Briefträger auf dem vereisten Weg, haftet der Eigentümer. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre eigene Privathaftpflicht das Haus mit abdeckt. Wenn nicht, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die Lösung. Sie kostet meist nicht viel.

Die typischen Pflichten bei Leerstand

Die meisten Gebäudeversicherungen verlangen in ihren Bedingungen ähnliche Dinge. Man nennt sie Obliegenheiten. Das sind Pflichten, die Sie erfüllen müssen, damit der Schutz bestehen bleibt.

  1. Anzeigen: Melden Sie den Leerstand schriftlich, möglichst per E-Mail oder Brief mit Datum.
  2. Kontrollieren: Das Haus muss regelmäßig begangen werden. Wie oft, steht oft im Vertrag.
  3. Wasser absperren: In nicht genutzten Gebäuden sollen Wasserleitungen abgesperrt und entleert sein.
  4. Heizen: In der kalten Jahreszeit muss das Haus ausreichend beheizt werden, oder alle wasserführenden Anlagen sind entleert.
  5. Instand halten: Dach, Fenster und Türen müssen in ordentlichem Zustand bleiben.

Die genauen Regeln stehen in Ihren Versicherungsbedingungen. Suchen Sie nach Wörtern wie „nicht genutzte Gebäude“, „Leerstand“ oder „Gefahrerhöhung“. Wenn Sie den Vertrag nicht finden, fordern Sie ihn beim Versicherer an.

So melden Sie den Leerstand richtig

Eine gute Meldung ist kurz und klar. Sie sollte diese Angaben enthalten:

Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Fragen Sie auch, ob besondere Auflagen gelten. Heben Sie die Antwort gut auf. Im Schadensfall ist sie Ihr wichtigster Beleg.

Katholische Kirche St. Peter und Paul in der Ratinger Altstadt im Herbst
St. Peter und Paul in der Altstadt Foto: Karl-Heinz Besting, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

Fünf Fragen für das Telefonat mit Ihrem Versicherer

  1. Ab welcher Dauer gilt mein Haus als nicht genutzt?
  2. Muss ich einen Zuschlag zahlen oder bleibt der Beitrag gleich?
  3. Wie oft muss das Haus kontrolliert werden?
  4. Reicht Frostschutz an der Heizung oder muss ich das Wasser komplett ablassen?
  5. Sind Einbruchschäden am Gebäude, etwa an Türen und Fenstern, weiter versichert?

Schreiben Sie die Antworten mit Datum und Namen des Gesprächspartners auf. Bitten Sie danach um eine kurze schriftliche Bestätigung per E-Mail.

Dokumentation: Ihr Schutz im Schadensfall

Stellen Sie sich vor, trotz aller Vorsicht tritt Wasser aus. Der Gutachter der Versicherung kommt. Er fragt: Wann war zuletzt jemand im Haus? War die Heizung an? War das Wasser abgesperrt?

Wer dann ein Kontrollheft vorlegen kann, ist klar im Vorteil. Notieren Sie bei jedem Besuch Datum, Uhrzeit, Name, Temperatur und Auffälligkeiten. Machen Sie zwei, drei Fotos mit dem Handy, zum Beispiel vom Thermostat und vom Haupthahn. Das dauert zwei Minuten und kann viel Geld retten.

Welche Handgriffe bei jeder Kontrolle sinnvoll sind, lesen Sie im Ratgeber leerstehendes Haus absichern.

Erbfall, Pflegeheim, Verkauf: Was jeweils zu tun ist

Im Erbfall

Versicherungen des Verstorbenen gehen in der Regel auf die Erben über. Melden Sie den Todesfall und nennen Sie einen Ansprechpartner. Bei mehreren Erben sollte einer die Korrespondenz führen. Mehr zum Umgang mit dem Nachlass lesen Sie auf der Seite geerbte Immobilie in Ratingen verkaufen.

Beim Umzug ins Pflegeheim

Der Versicherungsnehmer lebt noch, wohnt aber nicht mehr im Haus. Hier melden meist Kinder mit Vorsorgevollmacht den Leerstand. Hilfe für diese Lage finden Sie auf der Seite Elternhaus verkaufen in Ratingen.

Beim Verkauf

Mit dem Eigentumswechsel im Grundbuch geht die Gebäudeversicherung auf den Käufer über. So regelt es das Gesetz. Der Käufer darf den Vertrag danach innerhalb einer Frist kündigen. Bis zur Übergabe bleiben Sie für das Haus zuständig. Halten Sie den Schutz also bis zum Schluss aufrecht.

Legen Sie sich für die Versicherung einen eigenen Ordner an. In diesen Ordner gehören die Police, die Meldung des Leerstands, die Antwort des Versicherers und Ihre Kontrollnotizen. Im Schadensfall haben Sie dann alles sofort zur Hand.

Leerstand kostet – auch bei der Versicherung

Jeder Monat Leerstand kostet Beiträge, Energie und Aufmerksamkeit. Manchmal kommen Zuschläge dazu. Viele Eigentümer entscheiden deshalb früher als geplant, ob sie das Haus behalten oder verkaufen. Eine erste Orientierung gibt Ihnen die kostenlose Online-Schnellbewertung. Sie ist anonym und dauert nur wenige Minuten.

Wenn Sie nicht in Ratingen wohnen, hilft der Ratgeber Immobilie aus der Ferne verkaufen. Ein Makler vor Ort sieht das Haus bei jeder Besichtigung und kann Auffälligkeiten sofort melden.

Fazit

Ein leerstehendes Haus braucht weiter eine Gebäudeversicherung und meist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Melden Sie den Leerstand schriftlich und lassen Sie sich die Meldung bestätigen. Erfüllen Sie die Pflichten zu Heizen, Wasser und Kontrolle und dokumentieren Sie jeden Besuch. So behalten Sie Ihren Schutz, bis das Haus verkauft oder wieder bewohnt ist. Prüfen Sie parallel mit der Schnellbewertung, was das Haus wert ist, oder vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin vor Ort.

Häufige Fragen

Ab wann gilt ein Haus als leerstehend?

Das legt jeder Versicherer in seinen Bedingungen fest. Oft ist von einer Nichtnutzung über einen bestimmten Zeitraum die Rede, manchmal schon nach wenigen Wochen. Lesen Sie Ihren Vertrag oder fragen Sie direkt nach.

Wird die Versicherung teurer, wenn das Haus leer steht?

Das kann passieren. Manche Versicherer verlangen einen Zuschlag oder schließen einzelne Gefahren aus. Andere versichern ohne Aufpreis, wenn Sie Auflagen erfüllen. Ein Anruf bringt Klarheit.

Geht die Gebäudeversicherung beim Verkauf auf den Käufer über?

Ja, nach dem Versicherungsvertragsgesetz geht die Gebäudeversicherung mit dem Eigentumswechsel auf den Käufer über. Der Käufer kann danach innerhalb einer Frist kündigen. Informieren Sie Ihren Versicherer über den Verkauf.

Was passiert mit der Versicherung, wenn der Eigentümer stirbt?

Die Verträge gehen in der Regel auf die Erben über. Melden Sie den Todesfall und den neuen Ansprechpartner zügig beim Versicherer. Klären Sie dabei gleich, ob das Haus jetzt leer steht.

Brauche ich eine Hausratversicherung für ein leeres Haus?

Nur wenn noch Wertvolles im Haus ist. Nach einer Haushaltsauflösung ist sie meist überflüssig. Viele Hausratverträge enden ohnehin, wenn der Versicherungsnehmer auszieht.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, sitzt entspannt auf einer Treppe

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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