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Vollmacht beim Immobilienverkauf: Wer darf für Sie unterschreiben?

Eine Vollmacht für den Immobilienverkauf erlaubt einer Vertrauensperson, den Kaufvertrag für Sie zu unterschreiben. Damit das Grundbuchamt sie akzeptiert, muss Ihre Unterschrift in der Regel notariell beglaubigt sein. Eine schlichte schriftliche Vollmacht reicht für den Notartermin meist nicht. Klären Sie Umfang und Form vorher mit dem beurkundenden Notar.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im Beratungsgespräch mit einem Kunden

Der Notartermin steht. Dienstag, 10 Uhr, in Ratingen. Sie sitzen aber in München, in Hamburg oder auf Mallorca. Und Sie fragen sich: Kann nicht einfach meine Schwester unterschreiben? Die kurze Antwort: Ja. Aber nur mit der richtigen Vollmacht.

Eine Vollmacht beim Immobilienverkauf ist eines der wichtigsten Werkzeuge, wenn Sie nicht vor Ort wohnen. Sie spart Reisen, Urlaubstage und Stress. Damit sie hält, müssen Sie aber ein paar Regeln kennen.

Was eine Vollmacht beim Immobilienverkauf leistet

Mit einer Vollmacht erlauben Sie einer anderen Person, in Ihrem Namen zu handeln. Diese Person heißt Bevollmächtigter. Sie gibt Erklärungen ab, als wären es Ihre eigenen. Beim Verkauf kann das bedeuten:

Wie weit die Vollmacht reicht, bestimmen Sie. Je genauer Sie sie formulieren, desto sicherer sind Sie.

Welche Form die Vollmacht braucht

Hier liegt der häufigste Fehler. Viele Eigentümer schreiben eine Vollmacht am Küchentisch und unterschreiben sie. Für den Notartermin reicht das meist nicht.

Der Grund: Das Grundbuchamt trägt den Käufer nur ein, wenn die Erklärungen in öffentlich beglaubigter Form vorliegen. So steht es in der Grundbuchordnung. Deshalb muss Ihre Unterschrift auf der Vollmacht in der Regel von einem Notar beglaubigt werden.

Art der VollmachtFormWofür sie reicht
Einfache schriftliche VollmachtUnterschrift auf PapierUnterlagen anfordern, Besichtigungen erlauben
Notariell beglaubigte VollmachtNotar bestätigt Ihre UnterschriftKaufvertrag unterschreiben, Grundbuch
Notariell beurkundete VollmachtNotar liest und beurkundet den TextSonderfälle, zum Beispiel unwiderrufliche Vollmacht

Welche Form im Einzelfall nötig ist, entscheidet der Notar. Rufen Sie ihn vorher an. Das kostet fünf Minuten und spart im Zweifel einen geplatzten Termin.

Spezialvollmacht oder Generalvollmacht?

Eine Spezialvollmacht gilt nur für einen Zweck. Zum Beispiel: „Verkauf der Wohnung in Ratingen-West, Grundbuch von … Blatt …“. Sie ist klar und leicht zu prüfen.

Eine Generalvollmacht erlaubt fast alles. Das ist bequem, aber riskant. Der Bevollmächtigte könnte auch Dinge tun, die Sie nicht wollten. Für einen einzelnen Verkauf ist die Spezialvollmacht meist die bessere Wahl.

Was in eine gute Spezialvollmacht gehört

  1. Ihr Name, Geburtsdatum und Ihre Anschrift
  2. Name und Daten des Bevollmächtigten
  3. Genaue Bezeichnung der Immobilie mit Grundbuchdaten
  4. Was erlaubt ist: Verkauf, Übergabe, Grundbuchanträge
  5. Auf Wunsch ein Mindestpreis
  6. Ob der Bevollmächtigte Untervollmachten erteilen darf

Ein Mindestpreis schützt Sie. Er verhindert, dass jemand in Ihrem Namen zu billig verkauft. Klären Sie mit dem Notar, ob er diese Grenze aufnehmen kann.

Der Weg ohne Vollmacht: Nachgenehmigung

Manchmal ist keine Zeit mehr für eine Vollmacht. Dann gibt es einen zweiten Weg. Eine Person unterschreibt für Sie, ohne vorher bevollmächtigt zu sein. Juristen sagen „vollmachtloser Vertreter“.

Der Vertrag ist dann zunächst schwebend. Er wird erst wirksam, wenn Sie ihn genehmigen. Das tun Sie bei einem Notar in Ihrer Nähe. Dieser beglaubigt Ihre Unterschrift unter der Genehmigung und schickt sie an den Notar in Ratingen.

Vorteil: Sie müssen nicht anreisen. Nachteil: Bis zu Ihrer Genehmigung hängt der Vertrag in der Luft. Der Käufer wartet. Deshalb sollten Sie die Genehmigung zügig erledigen.

Historisches Bürgerhaus am Marktplatz in Ratingen mit Sonnenschirmen und Außengastronomie
Das Bürgerhaus am Ratinger Marktplatz Foto: Brassel48, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Vollmacht für den Makler

Für viele Aufgaben braucht Ihr Makler keine notarielle Vollmacht. Eine einfache schriftliche Erlaubnis reicht oft. Damit kann er zum Beispiel:

So läuft die Vorbereitung, während Sie weit weg sind. Den ganzen Ablauf beim Immobilienverkauf finden Sie Schritt für Schritt erklärt. Mehr über den Verkauf ohne ständige Anreise lesen Sie im Ratgeber Immobilie aus der Ferne verkaufen.

Wem Sie die Vollmacht geben sollten

Eine Vollmacht ist Vertrauenssache. Die Person handelt mit Ihrem Eigentum. Wählen Sie deshalb gut aus. Stellen Sie sich drei Fragen:

Oft sind das Geschwister, der Ehepartner oder ein Kind. Manche Verkäufer bevollmächtigen auch einen Mitarbeiter des Notars für reine Formalien. Das klärt der Notar mit Ihnen.

Den Makler bevollmächtigen Sie für den Kaufvertrag dagegen besser nicht. Er soll zwischen Käufer und Verkäufer vermitteln. Die Unterschrift gehört in die Hand einer Person, die nur Ihre Seite vertritt.

So läuft der Termin mit Vollmacht ab

  1. Sie bekommen den Vertragsentwurf vom Notar per E-Mail.
  2. Sie lesen ihn in Ruhe und klären Fragen am Telefon.
  3. Ihr Bevollmächtigter bringt die Vollmacht im Original mit.
  4. Der Notar prüft die Vollmacht und liest den Vertrag vor.
  5. Der Bevollmächtigte unterschreibt in Ihrem Namen.
  6. Sie erhalten eine Abschrift des Vertrags.

Wichtig ist Punkt 3. Eine Kopie oder ein Scan reicht meist nicht. Schicken Sie das Original rechtzeitig per Einschreiben. Wie ein Verkauf insgesamt abläuft, lesen Sie auf den Seiten Haus verkaufen in Ratingen und Wohnung verkaufen in Ratingen.

Sonderfälle: Erben, Eltern, Demenz

Erbengemeinschaft: Alle Erben müssen dem Verkauf zustimmen. Jeder kann aber jemanden bevollmächtigen. Oft übernimmt ein Geschwisterteil die Vertretung für alle. Mehr dazu im Ratgeber Erbengemeinschaft: Haus verkaufen und auf der Seite geerbte Immobilie in Ratingen verkaufen.

Eltern im Pflegeheim: Hier geht es meist um eine Vorsorgevollmacht. Sie wurde oft schon vor Jahren erteilt. Ob sie für einen Verkauf reicht, lesen Sie im Ratgeber Haus verkaufen mit Vorsorgevollmacht.

Demenz: Eine neue Vollmacht kann nur erteilen, wer geschäftsfähig ist. Bei fortgeschrittener Demenz ist das oft nicht mehr der Fall. Dann hilft meist nur noch eine gesetzliche Betreuung.

Kosten im Blick behalten

Die Kosten für Beglaubigung oder Beurkundung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Sie steigen mit dem Wert der Immobilie. Eine reine Beglaubigung ist in der Regel günstiger als ein vom Notar entworfener Text. Fragen Sie vorher nach. Wie viel Ihre Immobilie wert ist, sehen Sie schnell mit der kostenlosen Online-Schnellbewertung.

Hinweis: Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Fachanwalt.

Fazit

Mit der richtigen Vollmacht müssen Sie für den Verkauf nicht nach Ratingen reisen. Für den Notartermin braucht die Vollmacht meist eine notarielle Beglaubigung. Eine genaue Spezialvollmacht mit Mindestpreis schützt Sie besser als eine Generalvollmacht. Ist keine Zeit, hilft die Nachgenehmigung beim Notar in Ihrer Nähe. Starten Sie mit der Schnellbewertung Ihrer Immobilie oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

Häufige Fragen

Reicht eine handschriftliche Vollmacht für den Hausverkauf?

Für den Notartermin meist nicht. Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung Erklärungen in öffentlich beglaubigter Form. Eine handschriftliche Vollmacht genügt aber oft, damit ein Makler Unterlagen wie Grundrisse oder Verwalterpapiere anfordern darf.

Was kostet eine notarielle Vollmacht für den Immobilienverkauf?

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Sie hängen vom Wert ab, für den die Vollmacht gilt, und davon, ob der Notar nur beglaubigt oder den Text entwirft. Fragen Sie vorher beim Notar nach einem Kostenvoranschlag.

Kann ich eine Vollmacht im Ausland unterschreiben?

Ja, oft über ein deutsches Konsulat oder einen Notar vor Ort. Je nach Land braucht das Dokument zusätzlich eine Apostille oder eine Legalisation. Der deutsche Notar sagt Ihnen, welche Form er annimmt.

Kann ich eine Vollmacht wieder zurücknehmen?

Eine normale Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen. Holen Sie dann das Original zurück und informieren Sie den Notar. Eine unwiderrufliche Vollmacht ist ein Sonderfall und braucht meist eine notarielle Beurkundung.

Brauchen Erben für den Verkauf alle eine Vollmacht?

Nein, alle Erben müssen dem Verkauf zustimmen. Sie können aber einen Miterben oder eine andere Person bevollmächtigen, sie beim Notar zu vertreten. Das spart Reisen, gerade wenn Geschwister weit verstreut wohnen.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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