Sie sitzen beim Notar. Er liest den Kaufvertrag vor. Plötzlich sagt er: „Die Beteiligten sind sich über den Eigentumsübergang einig.“ Das ist die Auflassung. Ein kurzer Satz mit großer Wirkung.
Was bedeutet Auflassung genau?
Im deutschen Recht sind Kauf und Eigentumsübertragung zwei Schritte. Der Kaufvertrag verpflichtet Sie zum Verkauf. Die Auflassung ist die Einigung, dass das Eigentum wirklich wechseln soll. Beides muss beim Notar erklärt werden. Beide Seiten müssen dabei sein oder vertreten werden.
Eigentümer wird der Käufer aber erst mit der Eintragung im Grundbuch. Die Auflassung allein reicht nicht.
Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?
Die Auflassung ist Ihr Schutz als Verkäufer. Der Notar erklärt sie zwar im Vertrag. Er beantragt die Umschreibung aber erst, wenn Sie den Kaufpreis erhalten haben. Bis dahin bleiben Sie Eigentümer. So bekommen Sie erst Ihr Geld. Dann bekommt der Käufer das Haus.
Den ganzen Weg vom Entschluss bis zum Geld sehen Sie im Ablaufplan für den Immobilienverkauf.
Worauf müssen Sie achten?
- Lesen Sie den Vertragsentwurf vorher in Ruhe. Das ist Ihr Recht.
- Fragen Sie den Notar, wann er die Umschreibung beantragt.
- Achten Sie darauf, dass die Umschreibung an die Zahlung gekoppelt ist.
Wenn Sie nicht selbst zum Termin kommen können, geht das per Vollmacht. Das hilft, wenn Sie weit weg wohnen. Die Vollmacht muss aber notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
Ein Beispiel in einfachen Worten
Frau K. verkauft ihr Reihenhaus in Breitscheid. Beim Notar wird der Vertrag mit Auflassung unterschrieben. Der Notar trägt zuerst die Auflassungsvormerkung für den Käufer ein. Dann zahlt der Käufer. Frau K. bestätigt den Geldeingang. Erst jetzt lässt der Notar den Käufer als Eigentümer eintragen. Frau K. hatte zu keinem Zeitpunkt ein Risiko.
Bevor es zum Notar geht, steht der Preis fest. Die kostenlose Immobilienbewertung für Ratingen hilft Ihnen beim ersten Einordnen.

Fazit
Die Auflassung ist die Einigung über den Eigentumswechsel beim Notar. Eigentümer wird der Käufer erst mit dem Grundbucheintrag. Der Notar koppelt diesen Eintrag an die Zahlung. So sind Sie als Verkäufer geschützt. Ihr nächster Schritt: die Online-Schnellbewertung Ihrer Immobilie.

