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Auflassung – einfach erklärt

Die Auflassung ist die Einigung von Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum an einem Grundstück übergehen soll. Sie wird beim Notar erklärt, meist direkt im Kaufvertrag. Erst mit der Eintragung im Grundbuch wird der Käufer tatsächlich Eigentümer. Das geschieht erst, wenn der Kaufpreis gezahlt ist.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einer modernen Wohnanlage

Sie sitzen beim Notar. Er liest den Kaufvertrag vor. Plötzlich sagt er: „Die Beteiligten sind sich über den Eigentumsübergang einig.“ Das ist die Auflassung. Ein kurzer Satz mit großer Wirkung.

Was bedeutet Auflassung genau?

Im deutschen Recht sind Kauf und Eigentumsübertragung zwei Schritte. Der Kaufvertrag verpflichtet Sie zum Verkauf. Die Auflassung ist die Einigung, dass das Eigentum wirklich wechseln soll. Beides muss beim Notar erklärt werden. Beide Seiten müssen dabei sein oder vertreten werden.

Eigentümer wird der Käufer aber erst mit der Eintragung im Grundbuch. Die Auflassung allein reicht nicht.

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Die Auflassung ist Ihr Schutz als Verkäufer. Der Notar erklärt sie zwar im Vertrag. Er beantragt die Umschreibung aber erst, wenn Sie den Kaufpreis erhalten haben. Bis dahin bleiben Sie Eigentümer. So bekommen Sie erst Ihr Geld. Dann bekommt der Käufer das Haus.

Den ganzen Weg vom Entschluss bis zum Geld sehen Sie im Ablaufplan für den Immobilienverkauf.

Worauf müssen Sie achten?

Wenn Sie nicht selbst zum Termin kommen können, geht das per Vollmacht. Das hilft, wenn Sie weit weg wohnen. Die Vollmacht muss aber notariell beglaubigt oder beurkundet sein.

Ein Beispiel in einfachen Worten

Frau K. verkauft ihr Reihenhaus in Breitscheid. Beim Notar wird der Vertrag mit Auflassung unterschrieben. Der Notar trägt zuerst die Auflassungsvormerkung für den Käufer ein. Dann zahlt der Käufer. Frau K. bestätigt den Geldeingang. Erst jetzt lässt der Notar den Käufer als Eigentümer eintragen. Frau K. hatte zu keinem Zeitpunkt ein Risiko.

Bevor es zum Notar geht, steht der Preis fest. Die kostenlose Immobilienbewertung für Ratingen hilft Ihnen beim ersten Einordnen.

Luftbild von Ratingen mit Wohngebieten, Grünflächen und dem Umland im Kreis Mettmann
Ratingen aus der Luft Foto: Arne Müseler, CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons

Fazit

Die Auflassung ist die Einigung über den Eigentumswechsel beim Notar. Eigentümer wird der Käufer erst mit dem Grundbucheintrag. Der Notar koppelt diesen Eintrag an die Zahlung. So sind Sie als Verkäufer geschützt. Ihr nächster Schritt: die Online-Schnellbewertung Ihrer Immobilie.

Häufige Fragen

Ist die Auflassung dasselbe wie der Kaufvertrag?

Nein. Der Kaufvertrag verpflichtet zum Verkauf. Die Auflassung ist die Einigung über den Eigentumswechsel. Meist stehen beide in derselben Urkunde.

Wann wird der Käufer Eigentümer?

Erst mit der Eintragung im Grundbuch. Das passiert, nachdem der Kaufpreis bezahlt ist.

Muss ich bei der Auflassung persönlich anwesend sein?

Nein. Sie können sich mit einer notariell beglaubigten Vollmacht vertreten lassen.

Was kostet die Auflassung?

Die Kosten sind Teil der Notargebühren. Diese trägt beim Verkauf meist der Käufer.

Kann man die Auflassung widerrufen?

Nach der Beurkundung ist sie bindend. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn der Vertrag das vorsieht, etwa wenn der Käufer nicht zahlt.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, hockt mit rotem Smartphone vor einem Bürogebäude

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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