Vor Jahren hat Ihre Mutter eine Vorsorgevollmacht unterschrieben. Ein Formular aus dem Internet, am Küchentisch ausgefüllt. Jetzt lebt sie im Heim. Das Haus soll verkauft werden. Sie gehen mit der Vollmacht zum Notar. Und der schüttelt den Kopf. Warum?
Kann man mit einer Vorsorgevollmacht ein Haus verkaufen? Die Form entscheidet
Für Grundstücksgeschäfte gelten strenge Regeln. Das Grundbuchamt muss sicher sein, dass die Vollmacht echt ist. Deshalb braucht es eine bestimmte Form:
| Form | Reicht für den Hausverkauf? |
|---|---|
| Privat unterschrieben | meist nein |
| Unterschrift öffentlich beglaubigt (beim Notar) | in der Regel ja |
| Notariell beurkundet | ja, am sichersten |
| Unterschrift von der Betreuungsbehörde beglaubigt | häufig anerkannt, im Einzelfall prüfen |
Was in der Vollmacht stehen muss
- Sie gilt für Vermögensangelegenheiten.
- Sie erlaubt ausdrücklich Grundstücksgeschäfte oder umfasst alle Vermögensgeschäfte.
- Sie gilt über den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit hinaus.
- Idealerweise erlaubt sie Geschäfte mit sich selbst, falls ein Kind kauft.
Lassen Sie den Notar die Vollmacht vorab prüfen. Schicken Sie ihm eine Kopie. So wissen Sie früh, ob sie reicht.
Wenn die Vollmacht nicht reicht
Kann der Elternteil noch selbst entscheiden, ist die Lösung einfach. Er unterschreibt eine neue, notarielle Vollmacht. Viele Notare kommen dafür ins Heim.
Kann er nicht mehr entscheiden, bleibt meist nur die Betreuung. Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer. Der braucht für den Verkauf die Genehmigung des Gerichts. Das kostet Zeit. Mehr dazu unter Darf ein Betreuer das Haus verkaufen?
Pflichten als Bevollmächtigter
Mit der Vollmacht handeln Sie für Ihre Eltern. Nicht für sich selbst. Das heißt:
- Sie verkaufen zu einem angemessenen Preis.
- Das Geld gehört den Eltern und dient ihren Zwecken, etwa den Heimkosten.
- Sie dokumentieren alles, auch für Geschwister.
Ein neutral ermittelter Preis schützt Sie vor Vorwürfen. Einen ersten Wert liefert die kostenlose Online-Schnellbewertung. Eine fundierte Einschätzung bekommen Sie bei einem Termin vor Ort.

Jetzt vorsorgen
Leben Ihre Eltern noch selbstständig? Dann ist jetzt der beste Zeitpunkt für eine notarielle Vollmacht. Das kostet wenig und erspart später Monate. Dasselbe gilt übrigens für Sie selbst.
Wie der Verkauf eines Elternhauses abläuft, lesen Sie unter Elternhaus verkaufen in Ratingen und im Ablauf in 10 Schritten.
Hinweis
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Ob eine konkrete Vollmacht ausreicht, prüft der Notar. Bei Zweifeln hilft ein Fachanwalt.
Fazit
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie das Haus der Eltern verkaufen, wenn sie Immobiliengeschäfte umfasst und beglaubigt oder beurkundet ist. Eine private Vollmacht reicht meist nicht. Lassen Sie die Vollmacht früh vom Notar prüfen. Verkaufen Sie zu einem angemessenen Preis und dokumentieren Sie alles. Starten Sie mit der Schnellbewertung für Ratingen.

