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Auflassungsvormerkung – einfach erklärt

Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf das Eigentum sichert. Nach der Eintragung kann der Verkäufer die Immobilie nicht mehr an jemand anderen verkaufen oder neu belasten. Sie ist meist eine Voraussetzung dafür, dass der Käufer den Kaufpreis zahlen muss.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einer modernen Wohnanlage

Der Kaufvertrag ist unterschrieben. Doch das Geld ist noch nicht da. Der Käufer fragt sich: Was, wenn der Verkäufer das Haus jetzt noch schnell an jemand anderen verkauft? Die Antwort ist die Auflassungsvormerkung.

Was bedeutet Auflassungsvormerkung genau?

Die Vormerkung ist ein Platzhalter im Grundbuch. Sie steht in Abteilung II. Sie sagt jedem: Dieses Grundstück ist schon versprochen. Spätere Verkäufe oder Belastungen wären gegenüber dem Käufer unwirksam.

Der Notar beantragt die Vormerkung gleich nach der Beurkundung. Mit der Auflassung im Kaufvertrag hängt sie eng zusammen.

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Die Vormerkung schützt vor allem den Käufer. Sie ist aber auch für Sie wichtig. Denn meist wird der Kaufpreis erst fällig, wenn die Vormerkung eingetragen ist. Je schneller das Grundbuchamt arbeitet, desto schneller bekommen Sie Ihr Geld.

Für Grundstücke in Ratingen trägt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Ratingen die Vormerkung ein. Wie lange das dauert, hängt von der Auslastung ab. Rechnen Sie mit einigen Tagen bis wenigen Wochen.

Worauf müssen Sie achten?

Ein Risiko gibt es, wenn der Kauf platzt. Zahlt der Käufer nicht, steht die Vormerkung trotzdem im Grundbuch. Sie blockiert dann einen neuen Verkauf. Darum gehört in jeden Vertrag eine Regel zur Löschung. Gute Notare lassen sich dafür vorab eine Löschungsvollmacht geben.

Ein Beispiel in einfachen Worten

Herr B. verkauft seine Wohnung in Ratingen-Mitte. Nach dem Notartermin wird die Vormerkung eingetragen. Der Notar schreibt dem Käufer: Der Kaufpreis ist jetzt fällig. Der Käufer zahlt innerhalb der Frist. Herr B. bestätigt den Eingang. Danach wird der Käufer Eigentümer. Die Vormerkung wird gelöscht.

Wie Sie zahlungsfähige Käufer finden, lesen Sie beim Thema Finanzierungsbestätigung. Und den Wert Ihrer Immobilie zeigt Ihnen die kostenlose Online-Bewertung.

Luftbild von Ratingen mit Wohngebieten, Grünflächen und dem Umland im Kreis Mettmann
Ratingen aus der Luft Foto: Arne Müseler, CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons

Fazit

Die Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer das Haus, bis er Eigentümer ist. Für Sie ist sie der Startschuss für die Zahlung. Wichtig ist eine klare Regel, falls der Käufer nicht zahlt. Dann bleiben Sie handlungsfähig. Beginnen Sie mit der Schnellbewertung für Ratingen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Eintragung der Auflassungsvormerkung?

Meist einige Tage bis wenige Wochen. Das hängt davon ab, wie ausgelastet das Grundbuchamt gerade ist.

Was kostet die Auflassungsvormerkung?

Es fallen Notar- und Grundbuchgebühren an. Diese Kosten trägt beim Verkauf in der Regel der Käufer.

Wie wird die Auflassungsvormerkung gelöscht?

Nach der Eigentumsumschreibung wird sie automatisch gelöscht. Platzt der Kauf, braucht es eine Löschungsbewilligung des Käufers oder eine Vollmacht im Vertrag.

Kann ich nach der Vormerkung noch an jemand anderen verkaufen?

Rechtlich wäre das gegenüber dem ersten Käufer unwirksam. Die Vormerkung blockiert solche Geschäfte.

Ist die Auflassungsvormerkung Pflicht?

Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber der Standard. Ohne sie würde kaum ein Käufer zahlen.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, hockt mit rotem Smartphone vor einem Bürogebäude

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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