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Berliner Testament – einfach erklärt

Das Berliner Testament ist ein gemeinsames Testament von Ehepaaren. Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod beider erben die Kinder als Schlusserben. Der überlebende Partner kann das Haus meist allein verkaufen. Die Kinder haben nach dem ersten Todesfall oft nur einen Anspruch auf den Pflichtteil.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, sitzt entspannt auf einer Treppe

Der Vater ist verstorben. Die Mutter lebt allein im großen Haus in Lintorf. Die Kinder fragen sich: Gehört ihnen jetzt ein Teil davon? Bei einem Berliner Testament lautet die Antwort meistens: noch nicht.

Was bedeutet Berliner Testament genau?

Das Berliner Testament ist die beliebteste Testamentsform von Ehepaaren in Deutschland. Die Regel ist einfach:

  1. Stirbt ein Partner, erbt der andere alles allein.
  2. Stirbt auch der zweite Partner, erben die Kinder.

Die Kinder heißen darum Schlusserben. Nach dem ersten Todesfall erben sie nichts. Sie können aber den Pflichtteil verlangen. Viele Testamente enthalten dafür eine Strafklausel. Wer den Pflichtteil fordert, bekommt später auch nur den Pflichtteil.

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Der überlebende Partner ist Alleineigentümer. Er kann das Haus allein verkaufen. Die Kinder müssen nicht zustimmen. Das macht vieles leichter, etwa beim Umzug ins betreute Wohnen.

Nach dem Tod beider Eltern sieht es anders aus. Dann erben die Kinder gemeinsam. Sie bilden eine Erbengemeinschaft. Verkaufen können sie nur zusammen. Mehr dazu lesen Sie unter geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen.

Worauf müssen Sie achten?

Ein Beispiel in einfachen Worten

Die Mutter erbt das Haus nach dem Tod des Vaters. Zwei Jahre später zieht sie in eine kleinere Wohnung. Sie verkauft das Haus allein. Die Kinder helfen beim Ausräumen. Sie müssen aber nichts unterschreiben. Das Geld gehört der Mutter.

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Herrenhaus der Textilfabrik Cromford mit Barockgarten in Ratingen
Herrenhaus Cromford – Industriemuseum Ratingen Foto: Atamari, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Fazit

Beim Berliner Testament erbt zuerst der Ehepartner alles. Er kann das Haus allein verkaufen. Die Kinder erben erst nach dem zweiten Todesfall. Dann entscheiden sie gemeinsam. Klären Sie Erbnachweis und Wert früh, etwa mit der Schnellbewertung für Ratingen.

Häufige Fragen

Kann die Mutter beim Berliner Testament das Haus allein verkaufen?

Ja, in der Regel schon. Sie ist nach dem Tod des Vaters Alleineigentümerin. Die Kinder müssen nicht zustimmen, außer das Testament regelt etwas anderes.

Haben Kinder beim Berliner Testament Anspruch auf den Pflichtteil?

Ja. Nach dem ersten Todesfall können sie den Pflichtteil verlangen. Viele Testamente enthalten aber eine Strafklausel für diesen Fall.

Braucht man beim Berliner Testament einen Erbschein?

Bei einem handschriftlichen Testament meist ja. Bei einem notariellen Testament reicht dem Grundbuchamt oft das Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Kann das Berliner Testament nachträglich geändert werden?

Zu Lebzeiten beider Partner geht das gemeinsam oder durch notariellen Widerruf. Nach dem ersten Todesfall ist der Überlebende meist gebunden.

Was passiert, wenn die Mutter wieder heiratet?

Das hängt vom Testament ab. Manche Testamente enthalten dafür eine Wiederverheiratungsklausel. Lassen Sie das im Zweifel von einem Notar prüfen.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im Porträt mit verschränkten Armen

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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