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Gesetzliche Erbfolge – einfach erklärt

Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer erbt, wenn es kein Testament gibt. Zuerst erben Ehepartner und Kinder. Gibt es keine Kinder, kommen Eltern und Geschwister zum Zug. Bei Ehepaaren mit Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner meist die Hälfte, die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Das Haus gehört dann allen Erben gemeinsam.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im Porträt mit verschränkten Armen

Der Vater hat nie ein Testament gemacht. „Das regelt sich schon“, hat er immer gesagt. Jetzt fragen sich Mutter und Kinder: Wem gehört das Haus? Die Antwort gibt das Gesetz.

Was bedeutet gesetzliche Erbfolge genau?

Das Gesetz teilt Verwandte in Ordnungen ein. Die nähere Ordnung schließt die fernere aus.

  1. Erste Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel.
  2. Zweite Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.
  3. Dritte Ordnung: Großeltern, Onkel und Tanten.

Der Ehepartner hat eine Sonderstellung. Er erbt immer neben den Verwandten. Bei der üblichen Zugewinngemeinschaft erbt er neben Kindern die Hälfte. Die Kinder teilen sich die andere Hälfte zu gleichen Teilen.

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Ohne Testament erben meist mehrere Personen. Sie bilden eine Erbengemeinschaft. Beim Verkauf müssen alle zustimmen. Auch die Mutter, die vielleicht noch im Haus wohnt. Das erfordert Gespräche und Rücksicht.

Viele Familien in Ratingen stehen genau vor dieser Lage. Die Mutter will in eine kleinere Wohnung. Die Kinder wohnen woanders. Mehr dazu lesen Sie unter Elternhaus verkaufen in Ratingen.

Worauf müssen Sie achten?

Ein Beispiel in einfachen Worten

Ein Mann aus Tiefenbroich stirbt ohne Testament. Er hinterlässt seine Frau und zwei Söhne. Die Ehe bestand als Zugewinngemeinschaft. Die Frau erbt die Hälfte. Jeder Sohn erbt ein Viertel. Das Haus gehört nun allen dreien. Sie beschließen gemeinsam, es zu verkaufen. Die Mutter zieht in eine Wohnung in der Nähe.

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Luftbild von Ratingen mit Wohngebieten, Grünflächen und dem Umland im Kreis Mettmann
Ratingen aus der Luft Foto: Arne Müseler, CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons

Fazit

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner und Kinder erben meist gemeinsam. Das Haus gehört dann einer Erbengemeinschaft. Verkaufen können alle nur zusammen. Klären Sie den Wert früh mit der Schnellbewertung für Ratingen.

Häufige Fragen

Wer erbt das Haus, wenn der Ehepartner stirbt und es kein Testament gibt?

Der überlebende Ehepartner und die Kinder erben gemeinsam. Bei Zugewinngemeinschaft erhält der Ehepartner meist die Hälfte, die Kinder teilen sich den Rest.

Erben Geschwister, wenn es Kinder gibt?

Nein. Kinder gehören zur ersten Ordnung. Geschwister gehören zur zweiten Ordnung und erben nur, wenn es keine Kinder oder Enkel gibt.

Erben Stiefkinder nach der gesetzlichen Erbfolge?

Nein. Stiefkinder sind nicht verwandt im Sinne des Erbrechts. Sie erben nur mit Testament oder nach Adoption.

Was passiert, wenn es gar keine Verwandten gibt?

Dann erbt der Staat. In der Praxis kommt das selten vor, weil meist entfernte Verwandte gefunden werden.

Kann die Mutter das Haus allein verkaufen, wenn sie nur die Hälfte geerbt hat?

Nein. Sie bildet mit den Kindern eine Erbengemeinschaft. Für den Verkauf müssen alle Miterben zustimmen.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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