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Betreuungsgerichtliche Genehmigung – einfach erklärt

Die betreuungsgerichtliche Genehmigung ist die Zustimmung des Gerichts zu einem wichtigen Geschäft eines rechtlichen Betreuers. Verkauft ein Betreuer das Haus der betreuten Person, muss das Betreuungsgericht zustimmen. Erst dann wird der Kaufvertrag wirksam. Das Gericht prüft, ob der Verkauf dem Betreuten nützt und der Preis angemessen ist.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im Porträt mit verschränkten Armen

Die Mutter lebt seit einem halben Jahr im Pflegeheim. Sie kann keine Verträge mehr unterschreiben. Ihr Sohn ist als Betreuer bestellt. Das Haus in Homberg steht leer. Die Heimkosten laufen. Darf der Sohn einfach verkaufen? Nein. Er braucht die Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Was bedeutet betreuungsgerichtliche Genehmigung genau?

Ein rechtlicher Betreuer handelt für einen Menschen, der das selbst nicht mehr kann. Für wichtige Geschäfte braucht er die Zustimmung des Gerichts. Dazu gehört der Verkauf einer Immobilie. Das Gericht schützt so die betreute Person.

Zuständig ist das Betreuungsgericht. Es ist eine Abteilung des Amtsgerichts am Wohnort der betreuten Person.

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Ohne Genehmigung bleibt der Kaufvertrag schwebend unwirksam. Der Käufer muss nicht zahlen. Das Grundbuch wird nicht umgeschrieben. Der Verkauf dauert dadurch länger. Rechnen Sie mit einigen Wochen bis Monaten zusätzlich.

Gerade bei laufenden Heimkosten ist das belastend. Mehr zu dieser Lage lesen Sie unter Elternhaus verkaufen in Ratingen.

Worauf müssen Sie achten?

  1. Sprechen Sie früh mit dem Gericht. Fragen Sie, welche Unterlagen es sehen will.
  2. Belegen Sie den Preis. Oft verlangt das Gericht ein Wertgutachten oder eine gut begründete Bewertung.
  3. Der Notar holt die Genehmigung meist nach der Beurkundung ein.
  4. Die Genehmigung wird erst wirksam, wenn der Betreuer sie dem Käufer mitgeteilt hat. Das regelt der Notar.

Vorsorgevollmacht als Alternative

Gibt es eine gute Vorsorgevollmacht, braucht es oft keinen Betreuer. Die bevollmächtigte Person kann dann ohne Gericht verkaufen. Für Immobilien sollte die Vollmacht notariell beurkundet oder beglaubigt sein. Sprechen Sie das Thema früh in der Familie an.

Herrenhaus der Textilfabrik Cromford mit Barockgarten in Ratingen
Herrenhaus Cromford – Industriemuseum Ratingen Foto: Atamari, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Ein Beispiel in einfachen Worten

Der Sohn findet einen Käufer für das Haus der Mutter. Beide unterschreiben beim Notar. Der Notar schickt den Vertrag ans Betreuungsgericht. Das Gericht prüft den Preis anhand der Bewertung. Nach sechs Wochen kommt die Genehmigung. Dann zahlt der Käufer. Das Geld fließt auf das Konto der Mutter.

Ein nachvollziehbarer Preis ist der wichtigste Baustein. Einen ersten Wert liefert die kostenlose Online-Immobilienbewertung für Ratingen.

Fazit

Verkauft ein Betreuer ein Haus, muss das Betreuungsgericht zustimmen. Das schützt die betreute Person. Es kostet aber Zeit. Planen Sie die Genehmigung von Anfang an ein und belegen Sie den Preis sauber. Starten Sie mit der Schnellbewertung und dem Ablaufplan für den Verkauf.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine betreuungsgerichtliche Genehmigung?

Das ist sehr unterschiedlich. Oft sind es einige Wochen, manchmal mehrere Monate. Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren.

Braucht man für den Hausverkauf mit Vorsorgevollmacht eine Genehmigung?

In der Regel nicht. Die bevollmächtigte Person handelt ohne Gericht. Die Vollmacht muss aber für Immobilien geeignet und notariell beglaubigt oder beurkundet sein.

Verlangt das Betreuungsgericht ein Gutachten?

Häufig ja. Das Gericht will sehen, dass der Preis angemessen ist. Ob ein Gutachten nötig ist, entscheidet das Gericht im Einzelfall.

Wer beantragt die Genehmigung beim Betreuungsgericht?

Der Betreuer. In der Praxis übernimmt der Notar die Abwicklung, wenn er dazu beauftragt wird.

Was passiert mit dem Geld aus dem Verkauf?

Es gehört der betreuten Person. Der Betreuer verwaltet es und muss dem Gericht Rechenschaft geben. Oft dient es zur Zahlung der Heimkosten.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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