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Schenkungsrückforderung: Was bedeutet das beim Immobilienverkauf?

Eine Schenkungsrückforderung ist der Anspruch, eine Schenkung zurückzuverlangen, weil der Schenker verarmt ist und seinen Unterhalt nicht mehr selbst zahlen kann. Das Gesetz erlaubt das bis zu zehn Jahre nach der Schenkung. Zahlt das Sozialamt Heimkosten, kann es diesen Anspruch übernehmen und vom Beschenkten Geld verlangen, zum Beispiel für ein geschenktes Haus.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im Porträt mit verschränkten Armen

Die Mutter zieht ins Pflegeheim. Ihre Rente reicht nicht. Das Sozialamt springt ein. Wenige Wochen später kommt ein Brief: Vor sechs Jahren hat die Mutter Ihnen das Haus geschenkt. Jetzt will das Amt Geld zurück.

Was bedeutet Schenkungsrückforderung genau?

Wer etwas verschenkt und danach verarmt, darf es zurückfordern. Das steht im Gesetz. Die Frist beträgt zehn Jahre ab der Schenkung. Kann der Schenker seinen Lebensunterhalt nicht mehr zahlen, entsteht der Anspruch.

Zahlt das Sozialamt, zum Beispiel für ein Pflegeheim, kann es diesen Anspruch auf sich überleiten. Dann fordert das Amt vom Beschenkten Geld. Meist nicht das ganze Haus, sondern laufende Beträge bis zur Höhe der Heimkosten, begrenzt auf den Wert der Schenkung.

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Viele Familien haben das Elternhaus früh übertragen. Kommt dann der Pflegefall, ist die Überraschung groß. Oft bleibt nur der Verkauf, um die Forderung zu bedienen. Wer das früh weiß, kann ruhig planen statt unter Druck zu handeln.

Mehr zu dieser Lage lesen Sie unter Elternhaus verkaufen in Ratingen. Wichtig sind auch die Begriffe Schonvermögen und vorweggenommene Erbfolge.

Worauf müssen Sie achten?

Beispiel in einfachen Worten

Ein Vater hat seinem Sohn vor fünf Jahren das Haus in Ratingen-Ost geschenkt. Jetzt lebt der Vater im Pflegeheim. Rente und Pflegekasse reichen nicht. Das Sozialamt zahlt den Rest und fordert das Geld vom Sohn zurück. Der Sohn hat kein Erspartes. Er verkauft das Haus und begleicht die Forderung aus dem Erlös.

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Herrenhaus der Textilfabrik Cromford mit Barockgarten in Ratingen
Herrenhaus Cromford – Industriemuseum Ratingen Foto: Atamari, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Fazit

Verarmt ein Schenker innerhalb von zehn Jahren, kann er die Schenkung zurückfordern. Das Sozialamt kann diesen Anspruch übernehmen. Für Familien mit Pflegefall ist das ein häufiger Grund für einen Verkauf. Lassen Sie Forderungen prüfen und planen Sie früh. Ein kostenloser Termin vor Ort hilft beim nächsten Schritt.

Häufige Fragen

Wie lange kann eine Schenkung zurückgefordert werden?

Bis zu zehn Jahre nach der Schenkung. Danach ist der Anspruch in der Regel ausgeschlossen.

Muss ich das geschenkte Haus zurückgeben?

Meist nicht. Oft reicht es, laufend für den Bedarf des Schenkers zu zahlen, begrenzt auf den Wert der Schenkung.

Kann das Sozialamt ein geschenktes Haus zurückholen?

Das Sozialamt kann den Rückforderungsanspruch übernehmen und Geld vom Beschenkten verlangen. Eine Herausgabe des Hauses ist eher selten.

Spielt ein Wohnrecht der Eltern eine Rolle?

Ja. Ein vorbehaltenes Wohnrecht oder ein Nießbrauch mindert den Wert der Schenkung. Das kann die Forderung senken.

Was ist, wenn ich das Haus schon verkauft habe?

Dann richtet sich der Anspruch auf Wertersatz in Geld. Die Forderung bleibt bestehen.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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