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Grundbuchberichtigung – einfach erklärt

Die Grundbuchberichtigung passt das Grundbuch an die tatsächliche Rechtslage an. Nach einem Erbfall werden dabei die Erben statt des Verstorbenen als Eigentümer eingetragen. Nötig ist ein Erbnachweis, meist der Erbschein. Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist die Eintragung beim Grundbuchamt gebührenfrei.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Der Vater ist seit einem Jahr tot. Im Grundbuch steht er noch als Eigentümer. Das stört erst einmal niemanden. Bis Sie verkaufen wollen. Dann muss das Grundbuch stimmen.

Was bedeutet Grundbuchberichtigung genau?

Beim Erbfall gehen Haus und Grundstück automatisch auf die Erben über. Das passiert sofort, ohne Notar. Das Grundbuch weiß davon aber nichts. Es zeigt weiter den Verstorbenen. Die Grundbuchberichtigung bringt es auf den richtigen Stand.

Dafür stellen die Erben einen Antrag beim Grundbuchamt. Sie legen einen Erbnachweis vor. Das ist meist der Erbschein. Oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Verkaufen können nur die Erben. Sie müssen ihr Recht nachweisen. Beim Verkauf kann die Berichtigung oft zusammen mit dem Kaufvertrag erledigt werden. Der Notar kümmert sich darum. Wichtig ist nur: Der Erbnachweis muss vorliegen.

Viele Erben wohnen weit weg. Den Antrag können sie schriftlich stellen. Mehr dazu unter geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen.

Worauf müssen Sie achten?

Ein Beispiel in einfachen Worten

Zwei Brüder erben das Haus ihrer Mutter in Tiefenbroich. Das Testament ist handschriftlich. Also beantragen sie einen Erbschein. Nach acht Wochen liegt er vor. Sie schicken ihn mit einem kurzen Antrag ans Grundbuchamt. Die Eintragung kostet keine Gebühr, weil die Frist noch läuft. Jetzt können sie verkaufen.

Die Wartezeit lässt sich sinnvoll nutzen. Die kostenlose Online-Immobilienbewertung zeigt Ihnen schon jetzt einen ersten Wert.

Luftbild von Ratingen mit Wohngebieten, Grünflächen und dem Umland im Kreis Mettmann
Ratingen aus der Luft Foto: Arne Müseler, CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons

Fazit

Die Grundbuchberichtigung trägt die Erben als neue Eigentümer ein. Dafür brauchen Sie einen Erbnachweis. Innerhalb von zwei Jahren ist die Eintragung gebührenfrei. Beim Verkauf kann der Notar alles zusammen erledigen. Starten Sie mit der Schnellbewertung für Ratingen.

Häufige Fragen

Was kostet die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall?

Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Eintragung beim Grundbuchamt gebührenfrei. Kosten für Erbschein oder Notar kommen gegebenenfalls hinzu.

Müssen Erben ins Grundbuch eingetragen werden, bevor sie verkaufen?

Meist ja, oder zumindest gleichzeitig mit dem Verkauf. Der Notar kann beides zusammen beantragen, wenn der Erbnachweis vorliegt.

Welche Unterlagen brauche ich für die Grundbuchberichtigung?

Einen formlosen Antrag und einen Erbnachweis. Das ist meist der Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Kann das Grundbuchamt eine Berichtigung verlangen?

Ja. Das Grundbuchamt kann Erben auffordern, den Antrag zu stellen. Das passiert aber meist erst nach längerer Zeit.

Wie lange dauert die Grundbuchberichtigung?

Oft nur einige Wochen, sobald alle Unterlagen vorliegen. Am längsten dauert meist der Erbschein.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einer modernen Wohnanlage

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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