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Nachlassgericht: Was bedeutet das beim Immobilienverkauf?

Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Es eröffnet Testamente, stellt Erbscheine aus und nimmt Ausschlagungen entgegen. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Lebte der Verstorbene in Ratingen, ist das Amtsgericht Ratingen zuständig. Ohne Nachweis der Erbfolge können Erben eine Immobilie nicht verkaufen.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, hockt mit rotem Smartphone vor einem Bürogebäude

Die Mutter ist verstorben. Das Haus in Ratingen steht leer. Die Geschwister wollen verkaufen. Doch die Bank und der Notar fragen zuerst: „Haben Sie einen Erbschein?“ Dann führt der Weg zum Nachlassgericht.

Was bedeutet Nachlassgericht genau?

Das Nachlassgericht kümmert sich um alles rund ums Erbe. Es ist Teil des Amtsgerichts. Seine wichtigsten Aufgaben:

Zuständig ist das Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Für Ratingen ist das das Amtsgericht Ratingen.

Warum ist das Nachlassgericht beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Das Grundbuchamt trägt Erben nur mit Nachweis ein. Das ist meist der Erbschein. Oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Ohne diesen Nachweis kann kein Kaufvertrag vollzogen werden.

Viele Erben wohnen gar nicht mehr in Ratingen. Sie müssen trotzdem mit dem Gericht vor Ort arbeiten. Einiges geht schriftlich oder über einen Notar an Ihrem Wohnort. Mehr zum ganzen Ablauf lesen Sie unter geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen.

Worauf müssen Sie achten?

Beispiel in einfachen Worten

Drei Geschwister erben das Haus ihres Vaters in Lintorf. Ein Testament gibt es nicht. Eine Schwester beantragt den Erbschein beim Amtsgericht Ratingen. Nach einigen Wochen liegt er vor. Nun können alle drei gemeinsam verkaufen. Bis dahin haben sie schon Unterlagen gesammelt und den Wert ermittelt. So verlieren sie keine Zeit.

Den Wert können Sie schon jetzt prüfen. Die kostenlose Online-Schnellbewertung zeigt ihn sofort und anonym.

Katholische Kirche St. Peter und Paul in der Ratinger Altstadt im Herbst
St. Peter und Paul in der Altstadt Foto: Karl-Heinz Besting, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

Fazit

Das Nachlassgericht ist die erste Station nach einem Erbfall. Es stellt den Erbschein aus, den Sie für den Verkauf brauchen. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz. Beantragen Sie den Erbschein früh. Nutzen Sie die Wartezeit, um den Verkauf vorzubereiten, etwa mit dem Ablaufplan für den Verkauf.

Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Ratingen zuständig?

Das Amtsgericht Ratingen, wenn der Verstorbene zuletzt in Ratingen gewohnt hat. Maßgeblich ist immer der letzte gewöhnliche Aufenthalt.

Wie lange dauert ein Erbschein?

Das ist unterschiedlich. Oft dauert es einige Wochen, bei komplizierten Fällen auch mehrere Monate.

Brauche ich immer einen Erbschein, um zu verkaufen?

Nicht immer. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll reicht oft aus. Ein handschriftliches Testament genügt meist nicht.

Kann ich den Erbschein auch an meinem Wohnort beantragen?

Den Antrag können Sie bei jedem Notar oder Amtsgericht aufnehmen lassen. Entscheiden muss aber das zuständige Nachlassgericht.

Muss ich ein gefundenes Testament abgeben?

Ja. Jedes gefundene Testament muss unverzüglich beim Nachlassgericht abgeliefert werden.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, sitzt entspannt auf einer Treppe

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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