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Unbedenklichkeitsbescheinigung: Was bedeutet das beim Immobilienverkauf?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung des Finanzamts, dass der Eintragung des Käufers ins Grundbuch steuerlich nichts entgegensteht. Sie wird erteilt, sobald die Grunderwerbsteuer bezahlt ist. Ohne sie darf das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht eintragen. Der Notar leitet sie an das Grundbuchamt weiter.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Alles ist unterschrieben, der Kaufpreis ist da. Trotzdem heißt es: „Das Finanzamt fehlt noch.“ So oder ähnlich hören es viele Verkäufer. Gemeint ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Was bedeutet Unbedenklichkeitsbescheinigung genau?

Nach jedem Immobilienkauf meldet der Notar den Vertrag an das Finanzamt. Das Finanzamt schickt dem Käufer einen Bescheid über die Grunderwerbsteuer. In NRW beträgt sie 6,5 Prozent des Kaufpreises. Sobald der Käufer zahlt, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

Erst dann darf das Grundbuchamt den Käufer eintragen. Diese Eintragung heißt Umschreibung.

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Die Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer. Für Sie als Verkäufer entstehen dadurch keine Kosten. Trotzdem hängt der Abschluss davon ab. Zahlt der Käufer die Steuer spät, verzögert sich die Umschreibung. Ihre alte Grundschuld wird aber in der Regel schon mit dem Geld des Käufers abgelöst.

Wichtig für Sie: Ihr Geld bekommen Sie meist schon vorher. Die Kaufpreisfälligkeit hängt nicht von der Bescheinigung ab. Den genauen Ablauf zeigt Ablauf des Verkaufs.

Worauf müssen Sie achten?

Beispiel in einfachen Worten

Ein Käufer erwirbt ein Reihenhaus in Ratingen-West. Nach dem Notartermin kommt der Steuerbescheid. Der Käufer zahlt innerhalb eines Monats. Das Finanzamt schickt die Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar. Der Notar beantragt die Umschreibung. Wenige Wochen später steht der Käufer im Grundbuch. Die Verkäuferin hatte ihr Geld zu diesem Zeitpunkt längst.

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Wasserburg Haus zum Haus mit Rundtürmen und Herbstbäumen im Ratinger Angertal
Wasserburg Haus zum Haus Foto: kaʁstn (Wikimedia Commons), CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons

Fazit

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung zeigt, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt ist. Ohne sie gibt es keine Umschreibung im Grundbuch. Für Verkäufer ist sie meist nur eine Formalie. Der Notar kümmert sich darum. Mehr zu den Kosten beim Verkauf unter Maklerprovision und Kosten.

Häufige Fragen

Wer beantragt die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Niemand muss sie extra beantragen. Der Notar meldet den Vertrag, und das Finanzamt erteilt sie nach Zahlung der Grunderwerbsteuer.

Wie lange dauert die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Oft einige Wochen. Entscheidend ist, wie schnell der Käufer die Steuer bezahlt.

Muss der Verkäufer Grunderwerbsteuer zahlen?

Nein, in der Regel zahlt sie der Käufer. Gegenüber dem Finanzamt haften aber beide Seiten, wenn der Käufer nicht zahlt.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in NRW?

Aktuell 6,5 Prozent des Kaufpreises. Mitverkauftes Zubehör kann herausgerechnet werden.

Bekomme ich mein Geld erst nach der Bescheinigung?

Nein. Der Kaufpreis wird meist schon vorher fällig, sobald der Notar die Voraussetzungen bestätigt.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einer modernen Wohnanlage

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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