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Darf ich dem Mieter wegen des Verkaufs kündigen?

In der Regel nicht. Der Wunsch, die Wohnung frei und damit teurer zu verkaufen, ist kein ausreichender Kündigungsgrund. Eine sogenannte Verwertungskündigung ist nur in seltenen Ausnahmen möglich und wird von Gerichten streng geprüft. Realistische Wege sind ein Verkauf mit Mieter, ein freiwilliger Aufhebungsvertrag mit Abfindung oder, unter Voraussetzungen, Eigenbedarf.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, sitzt entspannt auf einer Treppe

Eine freie Wohnung bringt mehr Geld. Das wissen Sie. Also liegt der Gedanke nahe: Ich kündige dem Mieter und verkaufe dann. Leider ist das in Deutschland fast nie so einfach. Hier sind die Regeln und die realistischen Wege.

Darf ich dem Mieter wegen des Verkaufs kündigen? Die Rechtslage

Ein unbefristeter Mietvertrag über Wohnraum kann der Vermieter nur mit einem berechtigten Interesse kündigen. Das Gesetz nennt drei Fälle:

  1. Der Mieter verletzt seine Pflichten erheblich, etwa durch Mietrückstände.
  2. Eigenbedarf für sich oder nahe Angehörige.
  3. Eine angemessene wirtschaftliche Verwertung wird verhindert, und dem Vermieter drohen erhebliche Nachteile.

Der dritte Punkt heißt Verwertungskündigung. Der bloße Wunsch nach einem höheren Preis reicht dafür nicht. Gerichte verlangen erhebliche Nachteile. Solche Kündigungen scheitern häufig.

Die realistischen Wege

WegVorteilNachteil
Verkauf mit Mietersofort möglich, kein Streitniedrigerer Preis
Aufhebungsvertrag mit Abfindungfreiwillig, planbarkostet eine Zahlung
Verkauf an den Mietereinfach und schnellnur wenn er kaufen will
Eigenbedarfrechtlich anerkanntnur bei echtem Bedarf, strenge Regeln

Der Aufhebungsvertrag

Oft ist das die fairste Lösung. Sie einigen sich mit dem Mieter auf einen Auszugstermin. Dafür bekommt er eine Abfindung und Hilfe beim Umzug. Rechnen Sie aus, ob sich das lohnt. Der Mehrerlös einer freien Wohnung ist oft höher als die Abfindung. Als Erfahrungswert aus der Praxis liegt der Abschlag für vermietete Wohnungen bei rund 20 Prozent. Mehr dazu unter Wie viel weniger ist eine vermietete Wohnung wert?

Vorsicht bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Wer Eigenbedarf nur vorschiebt, um dann frei zu verkaufen, macht sich schadensersatzpflichtig. Der Mieter kann Umzugskosten, Mehrmiete und mehr verlangen. Das Risiko ist hoch. Tun Sie das nicht.

Luftbild von Ratingen mit Wohngebieten, Grünflächen und dem Umland im Kreis Mettmann
Ratingen aus der Luft Foto: Arne Müseler, CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons

Was der Käufer später darf

Nach dem Verkauf kann der neue Eigentümer unter Voraussetzungen Eigenbedarf anmelden. Wurde die Wohnung während der Mietzeit in Eigentum umgewandelt, gelten dafür Sperrfristen. Käufer, die selbst einziehen wollen, schauen deshalb genau auf den Mietvertrag.

Verkaufen mit Mieter

Viele Anleger suchen gezielt vermietete Wohnungen. Ein gut dokumentierter Mietvertrag mit fairer Miete ist für sie ein Vorteil. Mehr dazu unter Kann ich eine vermietete Wohnung verkaufen? Den Wert zeigt die kostenlose Online-Schnellbewertung. Hilfe beim Verkauf bietet die Seite Wohnung verkaufen in Ratingen.

Hinweis

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Kündigungen sind rechtlich heikel. Lassen Sie sich vor jeder Kündigung von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten.

Fazit

Wegen eines geplanten Verkaufs dürfen Sie dem Mieter in der Regel nicht kündigen. Eine Verwertungskündigung ist nur in seltenen Ausnahmen möglich. Realistisch sind der Verkauf mit Mieter, ein Aufhebungsvertrag oder der Verkauf an den Mieter. Rechnen Sie die Wege durch. Beginnen Sie mit der Schnellbewertung für Ratingen.

Verwandte Fragen

Was ist eine Verwertungskündigung?

Eine Kündigung, weil der Mietvertrag eine angemessene wirtschaftliche Verwertung verhindert. Sie ist nur in seltenen Fällen erfolgreich.

Wie hoch sollte eine Abfindung für den Mieter sein?

Das ist Verhandlungssache. Rechnen Sie den Mehrerlös der freien Wohnung gegen die Abfindung.

Kann ein befristeter Mietvertrag helfen?

Befristungen sind nur mit gesetzlichem Grund wirksam. Lassen Sie das im Einzelfall prüfen.

Darf der Käufer nach dem Kauf Eigenbedarf anmelden?

Unter Voraussetzungen ja. Bei umgewandelten Wohnungen gelten Sperrfristen.

Muss der Mieter beim Verkauf ausziehen?

Nein. Der Mietvertrag geht auf den Käufer über.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, hockt mit rotem Smartphone vor einem Bürogebäude

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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