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Muss man das Haus verkaufen, wenn man ins Pflegeheim kommt?

Nicht automatisch. Solange Rente, Pflegekasse und Erspartes die Heimkosten decken, müssen Sie das Haus nicht verkaufen. Braucht man Hilfe vom Sozialamt, wird ein leerstehendes Haus meist als Vermögen angerechnet. Dann muss es verkauft oder beliehen werden. Geschützt ist es in der Regel, solange der Ehepartner darin wohnt und es angemessen ist.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Ein Leben lang abbezahlt. Und jetzt soll es für das Heim draufgehen? Viele Menschen haben genau diese Angst. Sie ist verständlich. Die Antwort ist aber differenzierter, als viele denken.

Muss man das Haus verkaufen, wenn man ins Pflegeheim kommt? Es kommt aufs Geld an

Die Heimkosten bestehen aus mehreren Teilen: Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Die Pflegekasse zahlt einen festen Betrag je nach Pflegegrad. Dazu kommen Zuschläge, die mit der Dauer im Heim steigen. Den Rest zahlt der Bewohner. Zuerst aus der Rente, dann aus dem Ersparten.

Reicht beides, gibt es keinen Zwang. Das Haus bleibt, wo es ist. Erst wenn das Geld nicht reicht, wird es spannend.

Wann das Sozialamt auf das Haus schaut

Reicht das Geld nicht, kann man Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen. Das Amt prüft dann das Vermögen. Geschützt ist nur ein kleines Schonvermögen. Aktuell sind das in der Regel 10.000 Euro pro Person. Ein Haus fällt meist nicht darunter, wenn niemand mehr darin wohnt.

SituationHaus geschützt?
Alleinstehend, dauerhaft im Heim, Haus leermeist nein
Ehepartner wohnt weiter im Hausmeist ja, wenn angemessen
Rente und Erspartes reichen für das Heimkein Zugriff

Darlehen statt sofortigem Verkauf

Das Sozialamt verlangt nicht, dass das Haus über Nacht verkauft wird. Oft zahlt es zunächst als Darlehen. Dafür lässt es sich eine Grundschuld eintragen. Nach dem Verkauf wird das Darlehen aus dem Erlös zurückgezahlt. So entsteht kein Druck, das Haus unter Wert abzugeben.

Was in NRW zusätzlich gilt

In Nordrhein-Westfalen gibt es das Pflegewohngeld. Es übernimmt unter bestimmten Bedingungen die Investitionskosten des Heims. Auch hier wird Vermögen geprüft. Fragen Sie beim Kreis Mettmann oder beim Heim nach.

Herrenhaus der Textilfabrik Cromford mit Barockgarten in Ratingen
Herrenhaus Cromford – Industriemuseum Ratingen Foto: Atamari, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Vermieten statt verkaufen?

Manche Familien vermieten das Haus. Die Miete fließt dann in die Heimkosten. Das kann gehen. Ob das Sozialamt das akzeptiert, hängt vom Einzelfall ab. Außerdem braucht ein vermietetes Haus Pflege und Verwaltung. Mehr dazu unter Haus der Eltern verkaufen oder vermieten?

Den Wert kennen

Für jede Entscheidung brauchen Sie eine Zahl. Wie viel ist das Haus wert? Wie lange reicht das Geld? Die kostenlose Online-Schnellbewertung zeigt eine erste Spanne. Einfühlsame Hilfe beim Verkauf bietet die Seite Elternhaus verkaufen in Ratingen. Die Kosten eines Verkaufs finden Sie unter Maklerprovision.

Hinweis

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Die Regeln des Sozialrechts sind im Detail kompliziert. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Sozialrecht oder einer Pflegeberatung helfen.

Fazit

Das Haus muss nicht verkauft werden, solange das eigene Geld für das Heim reicht. Braucht man Sozialhilfe, wird ein leerstehendes Haus meist angerechnet. Oft gewährt das Amt zunächst ein Darlehen. Wohnt der Ehepartner noch im Haus, ist es meist geschützt. Ermitteln Sie den Wert mit der Schnellbewertung für Ratingen.

Verwandte Fragen

Was ist Schonvermögen?

Vermögen, das bei Sozialhilfe nicht eingesetzt werden muss. Für Barvermögen sind das aktuell in der Regel 10.000 Euro pro Person.

Kann ich das Haus noch schnell an die Kinder verschenken?

Das Sozialamt kann Schenkungen der letzten zehn Jahre zurückfordern. Mehr unter Kann das Sozialamt eine Schenkung zurückfordern?

Was ist, wenn der Ehepartner noch im Haus wohnt?

Dann ist das Haus in der Regel geschützt, solange es angemessen ist. Mehr unter Ehepartner im Pflegeheim

Muss ich unter Wert verkaufen, weil das Sozialamt drängt?

Nein. Das Amt verlangt einen angemessenen Verkauf. Ein Darlehen gibt Ihnen oft Zeit.

Wer zahlt das Heim bis zum Verkauf?

Oft das Sozialamt als Darlehen. Es wird nach dem Verkauf aus dem Erlös zurückgezahlt.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, hockt mit rotem Smartphone vor einem Bürogebäude

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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