Vor einigen Jahren hat Ihre Mutter Ihnen das Haus überschrieben. Beim Notar, alles sauber. Jetzt zieht sie ins Pflegeheim. Und plötzlich kommt Post vom Sozialamt. Es geht um das Haus. Wie kann das sein?
Kann das Sozialamt eine Hausschenkung zurückfordern? Die Regel
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt die Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers. Wer etwas verschenkt und später seinen Unterhalt nicht mehr bezahlen kann, darf das Geschenk zurückverlangen. Das gilt für zehn Jahre nach der Schenkung.
Zahlt das Sozialamt die Heimkosten, kann es diesen Anspruch auf sich überleiten. Dann fordert das Amt, nicht die Mutter.
Was das für das beschenkte Kind bedeutet
| Möglichkeit | Was passiert? |
|---|---|
| Rückgabe des Hauses | selten, meist unpraktisch |
| Zahlung der ungedeckten Heimkosten | häufigster Fall, Monat für Monat |
| Grenze | höchstens bis zum Wert der Schenkung |
Das Kind kann die Rückforderung oft abwenden, indem es die fehlenden Heimkosten zahlt. Das kann über Jahre gehen.
Die Zehn-Jahres-Frist
Die Frist beginnt mit der Schenkung. Beim Haus zählt in der Regel der Tag, an dem der Antrag auf Umschreibung beim Grundbuchamt gestellt wurde. Haben sich die Eltern aber einen Nießbrauch vorbehalten, sehen Gerichte die Frist oft als nicht angelaufen an. Das ist für die Praxis wichtig. Lassen Sie das im Einzelfall prüfen.
Ausnahmen
- Das Kind ist selbst so bedürftig, dass es ohne Gefährdung des eigenen Unterhalts nicht zahlen kann.
- Es handelte sich um ein kleines Anstandsgeschenk.
- Es gab echte Gegenleistungen, etwa jahrelange Pflege, die vertraglich vereinbart war.

Was ist mit Wohnrecht?
Viele Eltern behalten sich bei der Schenkung ein Wohnrecht vor. Das mindert den Wert der Schenkung. Es verhindert die Rückforderung aber nicht. Mehr zum Wohnrecht im Heim lesen Sie unter Was passiert mit dem Wohnrecht im Pflegeheim?
Wenn das Haus verkauft werden soll
Manchmal ist ein Verkauf die beste Lösung. Das Kind zahlt aus dem Erlös die Forderung und behält den Rest. Dafür brauchen Sie einen realistischen Wert. Die kostenlose Online-Schnellbewertung gibt eine erste Spanne. Hilfe beim Verkauf finden Sie auf der Seite Elternhaus verkaufen in Ratingen.
Hinweis
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Rückforderungen sind rechtlich komplex. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Erbrecht oder Sozialrecht, bevor Sie auf ein Schreiben des Amts reagieren.
Fazit
Das Sozialamt kann eine Hausschenkung innerhalb von zehn Jahren zurückfordern, wenn der Schenker bedürftig wird. Meist zahlt das Kind dann die fehlenden Heimkosten bis zum Wert des Geschenks. Ein vorbehaltener Nießbrauch kann die Frist verlängern. Lassen Sie jeden Fall prüfen. Den Wert des Hauses ermitteln Sie mit der Schnellbewertung für Ratingen.

