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Kann das Sozialamt eine Hausschenkung zurückfordern?

Ja. Wird ein Elternteil innerhalb von zehn Jahren nach einer Schenkung bedürftig, etwa durch Heimkosten, kann er das Geschenk zurückfordern. Diesen Anspruch kann das Sozialamt auf sich überleiten. Das beschenkte Kind muss dann das Haus zurückgeben oder die Heimkosten bis zum Wert der Schenkung tragen. Nach zehn Jahren ist das in der Regel ausgeschlossen.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Vor einigen Jahren hat Ihre Mutter Ihnen das Haus überschrieben. Beim Notar, alles sauber. Jetzt zieht sie ins Pflegeheim. Und plötzlich kommt Post vom Sozialamt. Es geht um das Haus. Wie kann das sein?

Kann das Sozialamt eine Hausschenkung zurückfordern? Die Regel

Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt die Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers. Wer etwas verschenkt und später seinen Unterhalt nicht mehr bezahlen kann, darf das Geschenk zurückverlangen. Das gilt für zehn Jahre nach der Schenkung.

Zahlt das Sozialamt die Heimkosten, kann es diesen Anspruch auf sich überleiten. Dann fordert das Amt, nicht die Mutter.

Was das für das beschenkte Kind bedeutet

MöglichkeitWas passiert?
Rückgabe des Hausesselten, meist unpraktisch
Zahlung der ungedeckten Heimkostenhäufigster Fall, Monat für Monat
Grenzehöchstens bis zum Wert der Schenkung

Das Kind kann die Rückforderung oft abwenden, indem es die fehlenden Heimkosten zahlt. Das kann über Jahre gehen.

Die Zehn-Jahres-Frist

Die Frist beginnt mit der Schenkung. Beim Haus zählt in der Regel der Tag, an dem der Antrag auf Umschreibung beim Grundbuchamt gestellt wurde. Haben sich die Eltern aber einen Nießbrauch vorbehalten, sehen Gerichte die Frist oft als nicht angelaufen an. Das ist für die Praxis wichtig. Lassen Sie das im Einzelfall prüfen.

Ausnahmen

Der Blaue See in Ratingen mit bewaldeten Felswänden und Ruderbooten am Ufer
Der Blaue See – Naherholung in Ratingen Foto: Kungfuman, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

Was ist mit Wohnrecht?

Viele Eltern behalten sich bei der Schenkung ein Wohnrecht vor. Das mindert den Wert der Schenkung. Es verhindert die Rückforderung aber nicht. Mehr zum Wohnrecht im Heim lesen Sie unter Was passiert mit dem Wohnrecht im Pflegeheim?

Wenn das Haus verkauft werden soll

Manchmal ist ein Verkauf die beste Lösung. Das Kind zahlt aus dem Erlös die Forderung und behält den Rest. Dafür brauchen Sie einen realistischen Wert. Die kostenlose Online-Schnellbewertung gibt eine erste Spanne. Hilfe beim Verkauf finden Sie auf der Seite Elternhaus verkaufen in Ratingen.

Hinweis

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Rückforderungen sind rechtlich komplex. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Erbrecht oder Sozialrecht, bevor Sie auf ein Schreiben des Amts reagieren.

Fazit

Das Sozialamt kann eine Hausschenkung innerhalb von zehn Jahren zurückfordern, wenn der Schenker bedürftig wird. Meist zahlt das Kind dann die fehlenden Heimkosten bis zum Wert des Geschenks. Ein vorbehaltener Nießbrauch kann die Frist verlängern. Lassen Sie jeden Fall prüfen. Den Wert des Hauses ermitteln Sie mit der Schnellbewertung für Ratingen.

Verwandte Fragen

Ab wann läuft die Zehn-Jahres-Frist?

In der Regel ab dem Antrag auf Umschreibung im Grundbuch. Bei vorbehaltenem Nießbrauch kann das anders sein.

Kann das Sozialamt auch Geldgeschenke zurückfordern?

Ja. Die Regel gilt für alle Schenkungen, nicht nur für Häuser.

Was ist, wenn ich das geschenkte Haus schon verkauft habe?

Dann richtet sich der Anspruch auf den Wert. Sie müssen gegebenenfalls aus dem Erlös zahlen.

Schützt ein Wohnrecht vor der Rückforderung?

Nein. Es mindert nur den Wert der Schenkung.

Was muss man bei der Schenkung eines Hauses beachten?

Steuern, Pflegerisiko und Rechte der Eltern. Mehr unter Schenkung an Kinder

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einer modernen Wohnanlage

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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