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Pflichtteilsergänzungsanspruch: Was bedeutet das beim Immobilienverkauf?

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch erhöht den Pflichtteil, wenn der Verstorbene in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod etwas verschenkt hat, etwa ein Haus. Die Schenkung wird dem Nachlass rechnerisch hinzugerechnet. Pro Jahr seit der Schenkung zählt sie zehn Prozent weniger. Bei vorbehaltenem Nießbrauch beginnt die Frist oft gar nicht erst.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, sitzt entspannt auf einer Treppe

Die Mutter hat das Haus schon zu Lebzeiten der jüngsten Tochter geschenkt. Beim Erbe ist kaum noch etwas da. Die Geschwister fragen sich: War das Haus damit einfach weg? Nicht unbedingt.

Was bedeutet Pflichtteilsergänzungsanspruch genau?

Wer enterbt ist, hat Anspruch auf den Pflichtteil. Damit niemand diesen Anspruch durch Schenkungen aushöhlt, gibt es die Ergänzung. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden dem Nachlass hinzugerechnet. So erhöht sich der Pflichtteil.

Dabei gilt ein Abschmelzen:

Zeit seit der SchenkungAngerechneter Wert
im ersten Jahr100 %
im zweiten Jahr90 %
im fünften Jahr60 %
nach zehn Jahren0 %

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Viele Eltern übertragen ihr Haus früh an ein Kind. Oft behalten sie sich dabei den Nießbrauch vor. Dann beginnt die Zehn-Jahres-Frist nach der Rechtsprechung meist nicht. Denn die Eltern haben das Haus wirtschaftlich nicht aus der Hand gegeben. Die Schenkung zählt dann voll.

Wer ein so geschenktes Haus verkaufen will, sollte das wissen. Es kann zu hohen Forderungen der Geschwister führen. Mehr dazu unter Elternhaus verkaufen in Ratingen.

Worauf müssen Sie achten?

Beispiel in einfachen Worten

Ein Vater schenkt seinem Sohn das Haus in Eggerscheidt. Er behält den Nießbrauch und wohnt weiter dort. Acht Jahre später stirbt er. Die Tochter ist enterbt. Weil der Vater bis zuletzt Nießbraucher war, hat die Frist nicht begonnen. Die Schenkung zählt voll. Der Sohn muss die Schwester aus dem Wert des Hauses ausgleichen. Er verkauft und zahlt aus dem Erlös.

Welcher Wert heute realistisch ist, zeigt die kostenlose Online-Schnellbewertung.

Luftbild von Ratingen mit Wohngebieten, Grünflächen und dem Umland im Kreis Mettmann
Ratingen aus der Luft Foto: Arne Müseler, CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons

Fazit

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch holt Schenkungen der letzten zehn Jahre zurück in die Rechnung. Der Wert schmilzt pro Jahr um zehn Prozent. Bei Nießbrauch oder Schenkung an den Ehepartner beginnt die Frist oft nicht. Klären Sie das vor einem Verkauf. Mehr lesen Sie unter geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen.

Häufige Fragen

Wie lange zählen Schenkungen für den Pflichtteil?

Grundsätzlich zehn Jahre. Pro Jahr seit der Schenkung zählt sie zehn Prozent weniger.

Beginnt die Frist bei einem Wohnrecht auch nicht?

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei einem umfassenden Wohnrecht kann die Frist ebenfalls gehemmt sein. Ein Fachanwalt kann das prüfen.

Wer muss den Ergänzungsanspruch zahlen?

Zuerst die Erben. Reicht der Nachlass nicht, kann sich der Anspruch in bestimmten Fällen gegen den Beschenkten richten.

Zählen auch kleine Geschenke?

Übliche Anstandsgeschenke, etwa zu Geburtstagen, zählen nicht. Es geht um größere Werte wie Immobilien oder Geld.

Kann man den Anspruch vermeiden?

Ein notarieller Pflichtteilsverzicht der Angehörigen schließt ihn aus. Das braucht aber deren Zustimmung.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im Porträt mit verschränkten Armen

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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