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Geerbtes Haus mit Schulden oder Grundschuld: Annehmen, ausschlagen oder verkaufen?

Wer ein Haus mit Schulden erbt, übernimmt auch die Nachlassschulden, etwa einen laufenden Kredit. Eine Grundschuld im Grundbuch bedeutet aber nicht automatisch, dass noch Geld geschuldet wird. Prüfen Sie zuerst, ob der Nachlass überschuldet ist. Ausschlagen können Sie meist nur innerhalb von sechs Wochen. Beim Verkauf wird der Kredit aus dem Kaufpreis abgelöst.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Im Grundbuch steht es schwarz auf weiß: Abteilung III, Grundschuld, 150.000 Euro, zugunsten einer Bank. Ihnen wird mulmig. Haben die Eltern etwa noch so viel Schulden auf dem Haus? Und müssen Sie das jetzt alles bezahlen?

Ruhig bleiben lohnt sich. Eine Grundschuld im Grundbuch sagt oft wenig darüber aus, was wirklich noch geschuldet wird. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie ein geerbtes Haus mit Schulden richtig einordnen. Und welche Entscheidungen jetzt anstehen.

Grundschuld ist nicht gleich Schulden

Das ist der wichtigste Punkt. Eine Grundschuld ist eine Sicherheit. Die Bank hat sie eintragen lassen, als die Eltern einen Kredit aufgenommen haben. Der Kredit selbst ist ein eigener Vertrag.

Wird der Kredit abbezahlt, bleibt die Grundschuld trotzdem im Grundbuch stehen. Sie verschwindet nicht von selbst. Viele Eltern haben sie nach der letzten Rate einfach vergessen. Deshalb gilt:

Im GrundbuchWas es wirklich heißen kann
Grundschuld, Kredit abbezahltKeine Schulden, nur eine alte Eintragung
Grundschuld, Kredit läuft nochRestschuld bei der Bank
Grundschuld für einen anderen KreditDie Bank sichert damit eventuell andere Forderungen ab

Klarheit bringt nur eine Anfrage bei der Bank. Als Erbe haben Sie das Recht auf Auskunft. Sie brauchen dafür den Nachweis der Erbfolge.

Schritt 1: Den Nachlass prüfen

Bevor Sie über das Haus entscheiden, verschaffen Sie sich einen Überblick. Was ist da, was wird geschuldet?

Fragen Sie bei Banken und Versicherungen nach. Schauen Sie die Kontoauszüge der letzten Monate durch. Regelmäßige Abbuchungen zeigen oft laufende Verträge.

Für das Haus brauchen Sie einen realistischen Wert. Nur dann wissen Sie, ob das Vermögen die Schulden deckt. Eine erste Orientierung gibt die kostenlose Online-Schnellbewertung. Sie ist anonym und dauert nur wenige Minuten.

Schritt 2: Annehmen oder ausschlagen?

Die meisten Erbschaften mit Haus sind nicht überschuldet. Das Haus ist mehr wert als der Restkredit. Dann ist die Annahme meist die richtige Wahl.

Anders ist es, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen. Dann können Sie das Erbe ausschlagen. Wichtig ist die Frist:

Die Ausschlagung erklären Sie beim Nachlassgericht oder in beglaubigter Form über einen Notar. Nach Ablauf der Frist gilt das Erbe als angenommen.

Vorsicht: Wer vorher schon wie ein Erbe handelt, kann das Erbe dadurch annehmen. Etwa, wenn er Möbel verkauft oder über das Haus verfügt. Bei unklarer Lage sollten Sie deshalb vorsichtig sein, bis Sie Klarheit haben.

Schritt 3: Wenn die Lage unklar ist

Manchmal reichen sechs Wochen nicht, um alles zu prüfen. Dann gibt es Wege, die Haftung zu begrenzen. Zum Beispiel eine Nachlassverwaltung oder bei Überschuldung ein Nachlassinsolvenzverfahren. Dann haften Sie nur mit dem Nachlass, nicht mit Ihrem eigenen Vermögen.

Diese Wege sind rechtlich anspruchsvoll. Holen Sie sich in so einem Fall anwaltliche Hilfe. Das ist besser als eine überstürzte Entscheidung.

Der Blaue See in Ratingen mit bewaldeten Felswänden und Ruderbooten am Ufer
Der Blaue See – Naherholung in Ratingen Foto: Kungfuman, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

Schritt 4: Den laufenden Kredit weiterbedienen

Läuft der Kredit noch, müssen die Raten weiter gezahlt werden. Sprechen Sie früh mit der Bank. Viele Banken zeigen Verständnis, wenn der Verkauf bereits geplant ist.

Fragen Sie auch nach einer Restschuldversicherung. Manche Eltern haben den Kredit für den Todesfall abgesichert. Dann übernimmt die Versicherung die Restschuld ganz oder teilweise.

Verkauf mit Grundschuld: So läuft es ab

Ein Haus mit Grundschuld lässt sich ganz normal verkaufen. Der Notar kümmert sich um die Ablösung. Das nennt man Lastenfreistellung.

  1. Der Notar fragt bei der Bank die aktuelle Restschuld ab.
  2. Die Bank schickt eine Löschungsbewilligung unter Auflage an den Notar.
  3. Der Käufer zahlt den Betrag der Restschuld direkt an die Bank.
  4. Den Rest des Kaufpreises erhalten die Erben.
  5. Der Notar lässt die Grundschuld im Grundbuch löschen.

Achten Sie auf eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung. Wird ein Kredit mit fester Zinsbindung vorzeitig abgelöst, verlangt die Bank oft einen Ausgleich. Im Todesfall zeigen sich manche Banken aber kulant. Fragen Sie nach.

Den gesamten Ablauf beim Immobilienverkauf finden Sie ebenfalls Schritt für Schritt erklärt.

Alte Grundschuld löschen lassen

Ist der Kredit bezahlt, aber die Grundschuld noch eingetragen, gehen Sie so vor:

Wollen Sie ohnehin verkaufen, erledigt der Notar das im Rahmen des Kaufvertrags. Manche Käufer übernehmen eine Grundschuld auch für ihre eigene Finanzierung. Das spart Kosten für Löschung und Neueintragung.

Heimkosten und Sozialamt als Nachlassschulden

Nicht jede Schuld steht im Grundbuch. Hat ein Elternteil Hilfe zur Pflege bekommen, kann das Sozialamt unter Umständen Kosten von den Erben zurückverlangen. Auch offene Rechnungen des Pflegeheims gehören zum Nachlass. Diese Forderungen tauchen oft erst Wochen nach dem Tod auf.

Öffnen Sie deshalb die Post der Eltern sorgfältig. Heben Sie Briefe von Ämtern auf. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Sozialamt und Elternhaus.

Andere Belastungen im Grundbuch

Neben Grundschulden stehen oft weitere Rechte im Grundbuch. Etwa ein Wohnrecht, ein Nießbrauch oder ein Wegerecht. Auch sie beeinflussen Wert und Verkauf. Ein Nießbrauch der Eltern erlischt meist mit ihrem Tod. Wie das im Erbfall aussieht, lesen Sie im Ratgeber Geerbtes Haus mit Nießbrauch.

Erben mehrere, gilt es für alle

In einer Erbengemeinschaft haften alle Erben für die Schulden des Nachlasses. Deshalb ist es klug, Schulden vor der Verteilung zu begleichen. Beim Verkauf wird zuerst die Bank bedient. Danach wird der Rest nach Erbquoten verteilt. Mehr dazu im Ratgeber Erbengemeinschaft: Haus verkaufen.

Geerbtes Haus in Ratingen verkaufen

Wie der Verkauf einer geerbten Immobilie in Ratingen abläuft, lesen Sie auf der Seite geerbte Immobilie in Ratingen verkaufen. Hinweise für einzelne Stadtteile finden Sie zum Beispiel auf der Seite geerbte Immobilie in Tiefenbroich verkaufen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Hinweis: Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Bei einem möglicherweise überschuldeten Nachlass wenden Sie sich bitte umgehend an einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar.

Fazit

Ein geerbtes Haus mit Grundschuld ist nicht automatisch ein Haus mit Schulden. Fragen Sie bei der Bank nach, wie hoch die Restschuld wirklich ist. Ist der Nachlass überschuldet, können Sie meist nur innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Beim Verkauf löst der Notar den Kredit direkt aus dem Kaufpreis ab. Ermitteln Sie jetzt den Wert mit der kostenlosen Schnellbewertung oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

Häufige Fragen

Muss ich die Schulden meiner Eltern übernehmen, wenn ich das Haus erbe?

Mit der Annahme des Erbes übernehmen Sie auch die Schulden des Nachlasses. Ist der Nachlass überschuldet, können Sie das Erbe ausschlagen. Dafür haben Sie meist nur sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall.

Was bedeutet eine Grundschuld im Grundbuch nach dem Tod?

Die Grundschuld ist eine Sicherheit für die Bank. Sie bleibt oft stehen, auch wenn der Kredit längst bezahlt ist. Dann können Sie sie mit einer Löschungsbewilligung der Bank löschen lassen.

Kann man ein geerbtes Haus mit laufendem Kredit verkaufen?

Ja. Der Notar holt bei der Bank die Höhe der Restschuld ein. Der Käufer zahlt diesen Betrag direkt an die Bank, den Rest erhalten die Erben. Die Bank gibt danach die Grundschuld frei.

Was kostet es, eine alte Grundschuld löschen zu lassen?

Es fallen Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt an. Sie richten sich nach dem Betrag der Grundschuld. Die Summe ist meist überschaubar im Verhältnis zum Hauswert.

Kann man das Haus behalten, aber die Schulden nicht übernehmen?

Nein, das geht nicht. Wer erbt, erbt alles, also Haus und Schulden. Bei unklarer Lage gibt es Wege, die Haftung auf den Nachlass zu begrenzen. Lassen Sie sich dazu beraten.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, hockt mit rotem Smartphone vor einem Bürogebäude

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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