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Nießbrauch: Was bedeutet das beim Immobilienverkauf?

Nießbrauch ist das Recht, eine fremde Immobilie selbst zu nutzen und alle Erträge daraus zu behalten. Wer den Nießbrauch hat, darf darin wohnen oder sie vermieten und die Miete kassieren. Eigentümer bleibt ein anderer. Das Recht steht im Grundbuch und endet meist erst mit dem Tod des Berechtigten.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, sitzt entspannt auf einer Treppe

Die Eltern haben das Haus schon vor Jahren an die Kinder übertragen. Im Grundbuch stehen die Kinder. Trotzdem entscheiden die Eltern, wer dort wohnt. Der Grund heißt Nießbrauch.

Was bedeutet Nießbrauch genau?

Nießbrauch trennt Eigentum und Nutzung. Einer ist Eigentümer. Ein anderer darf die Immobilie nutzen. Er darf:

Dafür trägt er meist die laufenden Kosten. Also Grundsteuer, Versicherung und kleinere Reparaturen. Das Recht wird im Grundbuch eingetragen, in Abteilung II. Es ist stärker als ein Wohnrecht. Denn beim Wohnrecht darf der Berechtigte nur selbst wohnen, nicht vermieten.

Warum ist Nießbrauch beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Ein Haus mit Nießbrauch ist schwer zu verkaufen. Der Käufer bekommt zwar das Eigentum. Nutzen darf er es aber nicht. Kaum ein Selbstnutzer kauft so. Anleger zahlen deutlich weniger.

Oft betrifft das Familien in Ratingen, die ein Elternhaus früh übertragen haben. Ziehen die Eltern ins Pflegeheim, soll das Haus plötzlich verkauft werden. Dann muss der Nießbrauch meist gelöscht werden. Dafür braucht es die Zustimmung des Berechtigten. Mehr dazu unter Elternhaus verkaufen in Ratingen.

Worauf müssen Sie achten?

Beispiel in einfachen Worten

Eine Mutter hat ihr Haus in Hösel dem Sohn geschenkt. Sie hat sich den Nießbrauch vorbehalten. Jetzt zieht sie ins betreute Wohnen. Das Haus soll verkauft werden. Die Mutter unterschreibt beim Notar die Löschung. Der Verkauf kann starten. Ein Teil des Erlöses finanziert ihren neuen Alltag. Das haben Mutter und Sohn vorher schriftlich geregelt.

Welchen Preis das Haus ohne Nießbrauch bringt, zeigt Ihnen die kostenlose Online-Schnellbewertung für Ratingen.

Wasserburg Haus zum Haus mit Rundtürmen und Herbstbäumen im Ratinger Angertal
Wasserburg Haus zum Haus Foto: kaʁstn (Wikimedia Commons), CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons

Fazit

Nießbrauch erlaubt es, eine Immobilie zu nutzen, ohne Eigentümer zu sein. Für einen Verkauf ist er fast immer ein Hindernis. Meist muss er vorher gelöscht werden. Sprechen Sie früh mit allen Beteiligten und dem Notar. Für eine erste Planung hilft ein kostenloser Termin vor Ort.

Häufige Fragen

Kann man ein Haus mit Nießbrauch verkaufen?

Ja, rechtlich geht das. Der Käufer übernimmt dann aber den Nießbrauch. Deshalb zahlen Käufer meist deutlich weniger, und viele kaufen gar nicht.

Wer zahlt beim Nießbrauch die Kosten?

Im Regelfall trägt der Nießbraucher die laufenden Kosten und gewöhnliche Reparaturen. Große Reparaturen trägt meist der Eigentümer. Oft regelt der Vertrag das genauer.

Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?

Mit Nießbrauch darf der Berechtigte die Immobilie auch vermieten und die Miete behalten. Mit Wohnrecht darf er nur selbst darin wohnen.

Endet der Nießbrauch bei Umzug ins Pflegeheim?

Nein. Der Nießbrauch bleibt bestehen. Er endet nur durch Tod, Verzicht oder eine vereinbarte Bedingung.

Wie wird ein Nießbrauch gelöscht?

Der Berechtigte bewilligt die Löschung bei einem Notar. Der Notar reicht das beim Grundbuchamt ein. Nach dem Tod reicht meist die Sterbeurkunde.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im Porträt mit verschränkten Armen

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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