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Erbschaftsteuer-Freibeträge bei Immobilien: Wer wie viel steuerfrei erbt

Die Erbschaftsteuer-Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab: Ehepartner erben 500.000 Euro steuerfrei, Kinder 400.000 Euro, Enkel meist 200.000 Euro. Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verheiratete Partner haben nur 20.000 Euro. Für das selbst genutzte Familienheim gelten für Ehepartner und Kinder zusätzliche Befreiungen unter Bedingungen.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einer modernen Wohnanlage

Der Bescheid vom Nachlassgericht ist da. Sie erben das Haus Ihrer Eltern in Ratingen. Gemeinsam mit Ihrer Schwester. Und kaum ist der erste Schreck verdaut, kommt die nächste Frage: Muss ich jetzt Erbschaftsteuer zahlen? Und wie viel bleibt am Ende übrig?

Die gute Nachricht: Die meisten Kinder zahlen für ein geerbtes Elternhaus keine oder nur wenig Erbschaftsteuer. Dafür sorgen hohe Freibeträge. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die Erbschaftsteuer-Freibeträge im Überblick. Und wann es doch teuer werden kann.

Die Erbschaftsteuer-Freibeträge im Überblick

Wie viel Sie steuerfrei erben, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Das Gesetz teilt Erben in drei Steuerklassen ein.

ErbeSteuerklasseFreibetrag
Ehepartner, eingetragener LebenspartnerI500.000 Euro
Kinder, Stiefkinder, AdoptivkinderI400.000 Euro
Enkel, wenn deren Eltern noch lebenI200.000 Euro
Enkel, wenn der Elternteil verstorben istI400.000 Euro
UrenkelI100.000 Euro
Eltern und Großeltern beim ErbeI100.000 Euro
Geschwister, Nichten, Neffen, SchwiegerkinderII20.000 Euro
Nicht verheiratete Partner, Freunde, alle anderenIII20.000 Euro

Der Freibetrag gilt je Erbe und je Erblasser. Ein Kind hat also gegenüber der Mutter 400.000 Euro und gegenüber dem Vater noch einmal 400.000 Euro.

Weitere Freibeträge, die viele vergessen

Das Familienheim: steuerfrei unter Bedingungen

Für das selbst genutzte Elternhaus gibt es eine besondere Regel. Sie ist großzügig, aber streng.

Für Ehepartner

Der überlebende Ehepartner erbt das Familienheim komplett steuerfrei. Unabhängig von Größe und Wert. Bedingung: Er nutzt es zehn Jahre lang selbst zum Wohnen. Zieht er früher aus, fällt die Befreiung rückwirkend weg. Ausnahme: zwingende Gründe, etwa ein Umzug ins Pflegeheim.

Für Kinder

Kinder erben das Elternhaus ebenfalls steuerfrei, wenn sie es unverzüglich selbst beziehen und zehn Jahre bewohnen. Die Befreiung gilt aber nur bis 200 Quadratmeter Wohnfläche. Was darüber liegt, zählt anteilig zum steuerpflichtigen Erbe.

Wichtig für viele Leser: Wer das Elternhaus verkaufen will, kann diese Befreiung nicht nutzen. Dann gilt der normale Freibetrag von 400.000 Euro. Für die meisten Kinder reicht auch das aus.

Welchen Wert das Finanzamt ansetzt

Steuerpflichtig ist der Wert der Immobilie am Todestag. Das Finanzamt ermittelt ihn nach dem Bewertungsgesetz. Es nutzt dafür feste Verfahren und Daten wie Bodenrichtwerte. Das Ergebnis passt nicht immer zur Wirklichkeit. Ein Haus mit hohem Sanierungsbedarf wird manchmal zu hoch angesetzt.

Dann können Sie einen niedrigeren Wert nachweisen. Üblich ist ein Gutachten eines Sachverständigen. Auch ein zeitnaher Verkaufspreis kann als Nachweis dienen. Wird das Haus innerhalb von etwa einem Jahr nach dem Todestag verkauft, erkennt das Finanzamt den Kaufpreis oft an. Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater.

Für vermietete Wohnimmobilien gibt es außerdem einen Abschlag. Sie werden bei der Erbschaftsteuer nur mit 90 Prozent ihres Werts angesetzt.

Historisches Bürgerhaus am Marktplatz in Ratingen mit Sonnenschirmen und Außengastronomie
Das Bürgerhaus am Ratinger Marktplatz Foto: Brassel48, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Ein vereinfachtes Beispiel

Zwei Geschwister erben ein Haus in Ratingen. Der Wert liegt beispielsweise bei 600.000 Euro. Weiteres Vermögen gibt es nicht. Jedes Kind erbt also 300.000 Euro. Der Freibetrag liegt bei 400.000 Euro je Kind. Ergebnis: Es fällt keine Erbschaftsteuer an.

Anders sieht es aus, wenn Nichte und Neffe dasselbe Haus erben. Ihr Freibetrag liegt nur bei je 20.000 Euro. Dann wird auf den Rest Steuer fällig, mit Sätzen der Steuerklasse II. Die Zahlen sind nur zur Veranschaulichung gedacht.

Welchen Wert Ihr Haus ungefähr hat, sehen Sie mit der kostenlosen Online-Schnellbewertung. Sie ist anonym und zeigt in wenigen Minuten eine erste Preisspanne.

Wie hoch die Steuer über dem Freibetrag ist

Liegt das Erbe über dem Freibetrag, wird nur der Teil darüber besteuert. Der Steuersatz hängt von der Steuerklasse und der Höhe dieses Betrags ab. Für kleinere und mittlere Erbschaften gilt:

Steuerpflichtiger Betrag bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 Euro7 %15 %30 %
300.000 Euro11 %20 %30 %
600.000 Euro15 %25 %30 %

Für höhere Beträge steigen die Sätze weiter. Sie sehen: Für Geschwister, Nichten und Neffen kann ein geerbtes Haus schnell teuer werden.

Die Zehn-Jahres-Regel

Freibeträge gelten nicht nur für das Erbe. Sie gelten auch für Schenkungen. Und alle Zuwendungen von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet.

Ein Beispiel: Die Mutter hat Ihnen vor sechs Jahren 150.000 Euro geschenkt. Jetzt erben Sie ihr Haus. Dann steht Ihnen für das Erbe nur noch der Rest des Freibetrags zur Verfügung. Nach zehn Jahren lebt der volle Freibetrag wieder auf. Deshalb übertragen viele Eltern Vermögen schon zu Lebzeiten in Etappen.

Fristen und Pflichten

Für Beerdigung, Grab und Abwicklung können Sie ohne Nachweis einen Pauschbetrag abziehen. Wer höhere Kosten hat, weist sie mit Belegen nach.

Erbschaftsteuer ist nicht die einzige Steuer

Verkaufen Sie die geerbte Immobilie, kann eine zweite Steuer drohen: die Einkommensteuer auf den Gewinn, wenn die Spekulationsfrist noch läuft. Dabei zählt das Kaufdatum des Verstorbenen. Mehr dazu im Ratgeber Spekulationsfrist bei geerbter Immobilie.

Gut zu wissen: Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erben nicht an. Auch nicht, wenn Miterben das Haus unter sich aufteilen. Mehr zur Aufteilung lesen Sie im Ratgeber Erbengemeinschaft: Haus verkaufen.

Geerbte Immobilie in Ratingen verkaufen

Viele Erben entscheiden sich für den Verkauf. Das Geld lässt sich einfacher aufteilen als ein Haus. Wie der Verkauf einer geerbten Immobilie in Ratingen abläuft, lesen Sie auf der Seite geerbte Immobilie in Ratingen verkaufen. Hinweise für einzelne Stadtteile finden Sie zum Beispiel auf der Seite geerbte Immobilie in Angermund verkaufen.

Hinweis: Dieser Ratgeber ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die genannten gesetzlichen Freibeträge können sich ändern. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht.

Fazit

Die Erbschaftsteuer-Freibeträge sind für nahe Angehörige hoch: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder und meist 200.000 Euro für Enkel. Geschwister und andere Erben haben dagegen nur 20.000 Euro. Das selbst genutzte Familienheim kann unter strengen Bedingungen ganz steuerfrei bleiben. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden angerechnet. Ermitteln Sie jetzt den Wert Ihrer geerbten Immobilie mit der kostenlosen Schnellbewertung oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

Häufige Fragen

Wie viel kann ein Kind von den Eltern steuerfrei erben?

Jedes Kind hat einen Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil. Erben zwei Kinder von beiden Eltern, kann das über beide Erbfälle hinweg eine hohe Summe sein. Unter Bedingungen bleibt das selbst genutzte Elternhaus zusätzlich steuerfrei.

Wie hoch ist der Freibetrag für Geschwister?

Geschwister gehören zur Steuerklasse II. Ihr Freibetrag beträgt nur 20.000 Euro. Darüber hinaus fällt Erbschaftsteuer an, die Sätze sind höher als bei Kindern.

Muss ich die Erbschaft beim Finanzamt melden?

In der Regel ja, innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis. Ausnahmen gibt es, etwa wenn ein eröffnetes notarielles Testament vorliegt. Das Finanzamt kann aber trotzdem eine Erklärung anfordern.

Mit welchem Wert zählt die Immobilie bei der Erbschaftsteuer?

Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Todestag nach dem Bewertungsgesetz. Das Finanzamt ermittelt ihn nach festen Verfahren. Ist der tatsächliche Wert niedriger, können Sie ihn nachweisen, etwa durch ein Gutachten.

Werden Schenkungen auf die Erbschaft angerechnet?

Ja, Schenkungen der letzten zehn Jahre werden mit der Erbschaft zusammengerechnet. Der Freibetrag gilt für diesen gesamten Zeitraum nur einmal.

Gibt es einen Freibetrag für pflegende Angehörige?

Ja, wer den Verstorbenen unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt gepflegt hat, kann einen zusätzlichen Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 Euro erhalten. Die Pflege sollte gut dokumentiert sein.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einer modernen Wohnanlage

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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