Der Bescheid vom Nachlassgericht ist da. Sie erben das Haus Ihrer Eltern in Ratingen. Gemeinsam mit Ihrer Schwester. Und kaum ist der erste Schreck verdaut, kommt die nächste Frage: Muss ich jetzt Erbschaftsteuer zahlen? Und wie viel bleibt am Ende übrig?
Die gute Nachricht: Die meisten Kinder zahlen für ein geerbtes Elternhaus keine oder nur wenig Erbschaftsteuer. Dafür sorgen hohe Freibeträge. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die Erbschaftsteuer-Freibeträge im Überblick. Und wann es doch teuer werden kann.
Die Erbschaftsteuer-Freibeträge im Überblick
Wie viel Sie steuerfrei erben, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Das Gesetz teilt Erben in drei Steuerklassen ein.
| Erbe | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehepartner, eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 Euro |
| Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder | I | 400.000 Euro |
| Enkel, wenn deren Eltern noch leben | I | 200.000 Euro |
| Enkel, wenn der Elternteil verstorben ist | I | 400.000 Euro |
| Urenkel | I | 100.000 Euro |
| Eltern und Großeltern beim Erbe | I | 100.000 Euro |
| Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder | II | 20.000 Euro |
| Nicht verheiratete Partner, Freunde, alle anderen | III | 20.000 Euro |
Der Freibetrag gilt je Erbe und je Erblasser. Ein Kind hat also gegenüber der Mutter 400.000 Euro und gegenüber dem Vater noch einmal 400.000 Euro.
Weitere Freibeträge, die viele vergessen
- Hausrat: In Steuerklasse I bleiben Möbel, Wäsche und Haushaltsgeräte bis 41.000 Euro steuerfrei.
- Andere bewegliche Gegenstände: Etwa Auto oder Schmuck, in Steuerklasse I bis 12.000 Euro.
- Versorgungsfreibetrag: Ehepartner erhalten zusätzlich bis zu 256.000 Euro. Kinder je nach Alter einen gestaffelten Betrag. Renten aus der Hinterbliebenenversorgung werden dabei angerechnet.
- Pflegefreibetrag: Wer den Verstorbenen gepflegt hat, kann bis zu 20.000 Euro zusätzlich steuerfrei erhalten.
Das Familienheim: steuerfrei unter Bedingungen
Für das selbst genutzte Elternhaus gibt es eine besondere Regel. Sie ist großzügig, aber streng.
Für Ehepartner
Der überlebende Ehepartner erbt das Familienheim komplett steuerfrei. Unabhängig von Größe und Wert. Bedingung: Er nutzt es zehn Jahre lang selbst zum Wohnen. Zieht er früher aus, fällt die Befreiung rückwirkend weg. Ausnahme: zwingende Gründe, etwa ein Umzug ins Pflegeheim.
Für Kinder
Kinder erben das Elternhaus ebenfalls steuerfrei, wenn sie es unverzüglich selbst beziehen und zehn Jahre bewohnen. Die Befreiung gilt aber nur bis 200 Quadratmeter Wohnfläche. Was darüber liegt, zählt anteilig zum steuerpflichtigen Erbe.
Wichtig für viele Leser: Wer das Elternhaus verkaufen will, kann diese Befreiung nicht nutzen. Dann gilt der normale Freibetrag von 400.000 Euro. Für die meisten Kinder reicht auch das aus.
Welchen Wert das Finanzamt ansetzt
Steuerpflichtig ist der Wert der Immobilie am Todestag. Das Finanzamt ermittelt ihn nach dem Bewertungsgesetz. Es nutzt dafür feste Verfahren und Daten wie Bodenrichtwerte. Das Ergebnis passt nicht immer zur Wirklichkeit. Ein Haus mit hohem Sanierungsbedarf wird manchmal zu hoch angesetzt.
Dann können Sie einen niedrigeren Wert nachweisen. Üblich ist ein Gutachten eines Sachverständigen. Auch ein zeitnaher Verkaufspreis kann als Nachweis dienen. Wird das Haus innerhalb von etwa einem Jahr nach dem Todestag verkauft, erkennt das Finanzamt den Kaufpreis oft an. Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater.
Für vermietete Wohnimmobilien gibt es außerdem einen Abschlag. Sie werden bei der Erbschaftsteuer nur mit 90 Prozent ihres Werts angesetzt.

Ein vereinfachtes Beispiel
Zwei Geschwister erben ein Haus in Ratingen. Der Wert liegt beispielsweise bei 600.000 Euro. Weiteres Vermögen gibt es nicht. Jedes Kind erbt also 300.000 Euro. Der Freibetrag liegt bei 400.000 Euro je Kind. Ergebnis: Es fällt keine Erbschaftsteuer an.
Anders sieht es aus, wenn Nichte und Neffe dasselbe Haus erben. Ihr Freibetrag liegt nur bei je 20.000 Euro. Dann wird auf den Rest Steuer fällig, mit Sätzen der Steuerklasse II. Die Zahlen sind nur zur Veranschaulichung gedacht.
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Wie hoch die Steuer über dem Freibetrag ist
Liegt das Erbe über dem Freibetrag, wird nur der Teil darüber besteuert. Der Steuersatz hängt von der Steuerklasse und der Höhe dieses Betrags ab. Für kleinere und mittlere Erbschaften gilt:
| Steuerpflichtiger Betrag bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
Für höhere Beträge steigen die Sätze weiter. Sie sehen: Für Geschwister, Nichten und Neffen kann ein geerbtes Haus schnell teuer werden.
Die Zehn-Jahres-Regel
Freibeträge gelten nicht nur für das Erbe. Sie gelten auch für Schenkungen. Und alle Zuwendungen von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet.
Ein Beispiel: Die Mutter hat Ihnen vor sechs Jahren 150.000 Euro geschenkt. Jetzt erben Sie ihr Haus. Dann steht Ihnen für das Erbe nur noch der Rest des Freibetrags zur Verfügung. Nach zehn Jahren lebt der volle Freibetrag wieder auf. Deshalb übertragen viele Eltern Vermögen schon zu Lebzeiten in Etappen.
Fristen und Pflichten
- Erbschaft beim Finanzamt anzeigen: in der Regel innerhalb von drei Monaten
- Steuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt sie anfordert
- Belege für Schulden und Kosten aufbewahren, zum Beispiel Beerdigung und Grabpflege
Für Beerdigung, Grab und Abwicklung können Sie ohne Nachweis einen Pauschbetrag abziehen. Wer höhere Kosten hat, weist sie mit Belegen nach.
Erbschaftsteuer ist nicht die einzige Steuer
Verkaufen Sie die geerbte Immobilie, kann eine zweite Steuer drohen: die Einkommensteuer auf den Gewinn, wenn die Spekulationsfrist noch läuft. Dabei zählt das Kaufdatum des Verstorbenen. Mehr dazu im Ratgeber Spekulationsfrist bei geerbter Immobilie.
Gut zu wissen: Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erben nicht an. Auch nicht, wenn Miterben das Haus unter sich aufteilen. Mehr zur Aufteilung lesen Sie im Ratgeber Erbengemeinschaft: Haus verkaufen.
Geerbte Immobilie in Ratingen verkaufen
Viele Erben entscheiden sich für den Verkauf. Das Geld lässt sich einfacher aufteilen als ein Haus. Wie der Verkauf einer geerbten Immobilie in Ratingen abläuft, lesen Sie auf der Seite geerbte Immobilie in Ratingen verkaufen. Hinweise für einzelne Stadtteile finden Sie zum Beispiel auf der Seite geerbte Immobilie in Angermund verkaufen.
Hinweis: Dieser Ratgeber ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die genannten gesetzlichen Freibeträge können sich ändern. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht.
Fazit
Die Erbschaftsteuer-Freibeträge sind für nahe Angehörige hoch: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder und meist 200.000 Euro für Enkel. Geschwister und andere Erben haben dagegen nur 20.000 Euro. Das selbst genutzte Familienheim kann unter strengen Bedingungen ganz steuerfrei bleiben. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden angerechnet. Ermitteln Sie jetzt den Wert Ihrer geerbten Immobilie mit der kostenlosen Schnellbewertung oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

