Darf man in der Wohnung ein kleines Büro betreiben? Wer zahlt das neue Fenster? Gehört der Garten zur Erdgeschosswohnung? Die Antworten auf solche Fragen stehen fast immer in einem Dokument: der Teilungserklärung.
Was bedeutet Teilungserklärung genau?
Wer ein Haus in Eigentumswohnungen aufteilt, braucht eine Teilungserklärung. Der Notar beurkundet sie. Das Grundbuchamt legt dann für jede Wohnung ein eigenes Grundbuch an. Die Teilungserklärung regelt:
- was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist,
- die Höhe der Miteigentumsanteile,
- Sondernutzungsrechte an Gärten oder Stellplätzen,
- in der Gemeinschaftsordnung: Kostenverteilung, Stimmrechte, Nutzung.
Dazu gehört ein Aufteilungsplan mit Grundrissen.
Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?
Käufer und Banken wollen die Teilungserklärung sehen. Sie gehört zu den wichtigsten Unterlagen beim Wohnungsverkauf. Fehlt sie, verzögert sich alles. Oft steht darin auch, ob der Verwalter dem Verkauf zustimmen muss. Das nennt man Verwalterzustimmung.
Welche weiteren Unterlagen Sie brauchen, erfahren Sie unter Wohnung verkaufen in Ratingen.
Worauf müssen Sie achten?
- Kopie besorgen: Beim Grundbuchamt oder beim Verwalter.
- Nachträge: Es kann Änderungen geben. Fordern Sie alle an.
- Nutzung: Prüfen Sie, ob Ihre Nutzung erlaubt ist.
- Kosten: Die Kostenverteilung kann vom Gesetz abweichen.
Beispiel in einfachen Worten
Ein Sohn erbt die Wohnung seiner Mutter in Ratingen-West. Er lebt in Hamburg. Der Makler fordert die Teilungserklärung beim Grundbuchamt an. Darin steht: Der Verwalter muss dem Verkauf zustimmen. Der Makler holt die Zustimmung rechtzeitig ein. So verzögert sich der Notartermin nicht. Der Sohn muss dafür nicht extra anreisen.
Den möglichen Preis zeigt Ihnen die kostenlose Online-Schnellbewertung.

Fazit
Die Teilungserklärung ist das Grundgesetz jeder Eigentümergemeinschaft. Sie regelt Eigentum, Anteile, Rechte und Kosten. Beim Verkauf ist sie unverzichtbar. Besorgen Sie sie früh mit allen Nachträgen. Mehr zur Gemeinschaft lesen Sie unter Wohnungseigentümergemeinschaft.

