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Sondernutzungsrecht: Was bedeutet das beim Immobilienverkauf?

Ein Sondernutzungsrecht erlaubt einem Wohnungseigentümer, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen, etwa einen Garten, einen Stellplatz oder eine Terrasse. Die Fläche gehört weiter allen, aber nur er darf sie nutzen. Das Recht steht meist in der Teilungserklärung und geht beim Verkauf der Wohnung auf den Käufer über.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, sitzt entspannt auf einer Treppe

Zur Erdgeschosswohnung gehört ein kleiner Garten. Sie pflegen ihn seit Jahren. Er fühlt sich an wie Ihr Eigentum. Rechtlich ist er das nicht. Sie haben ein Sondernutzungsrecht.

Was bedeutet Sondernutzungsrecht genau?

In einer Wohnanlage gehört vieles allen gemeinsam. Mit einem Sondernutzungsrecht darf ein Eigentümer eine bestimmte Fläche allein nutzen. Typische Beispiele:

Die anderen Eigentümer dürfen die Fläche dann nicht nutzen. Das Recht steht meist in der Teilungserklärung oder wurde später vereinbart und ins Grundbuch eingetragen.

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Ein Garten oder ein fester Stellplatz steigert den Wert einer Wohnung deutlich. Gerade für ältere Käufer oder Familien ist das wichtig. Käufer wollen aber sicher sein, dass das Recht wirklich besteht. Ein mündlich „schon immer so genutzter“ Garten reicht nicht.

Bewerben Sie nur, was belegt ist. Sonst drohen Streit und Haftung. Mehr dazu unter Wohnung verkaufen in Ratingen.

Worauf müssen Sie achten?

Beispiel in einfachen Worten

Ein Ehepaar verkauft seine Erdgeschosswohnung in Lintorf. Im Exposé steht „mit eigenem Garten“. Der Makler prüft die Teilungserklärung. Dort ist ein Sondernutzungsrecht am Garten eingetragen, mit Plan. Der Käufer bekommt eine Kopie. Er weiß nun genau, welche Fläche er nutzen darf. Das schafft Vertrauen und stützt den Preis.

Wie viel Ihre Wohnung mit Garten bringt, zeigt die kostenlose Online-Schnellbewertung.

Herrenhaus der Textilfabrik Cromford mit Barockgarten in Ratingen
Herrenhaus Cromford – Industriemuseum Ratingen Foto: Atamari, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Fazit

Ein Sondernutzungsrecht erlaubt die alleinige Nutzung einer gemeinsamen Fläche. Es steigert oft den Wert Ihrer Wohnung. Entscheidend ist ein klarer Nachweis in Teilungserklärung oder Grundbuch. Prüfen Sie das vor dem Verkauf. Den Unterschied zum Sondereigentum sollten Sie kennen.

Häufige Fragen

Gehört mir der Garten mit Sondernutzungsrecht?

Nein. Die Fläche bleibt Gemeinschaftseigentum. Sie haben nur das Recht, sie allein zu nutzen.

Geht das Sondernutzungsrecht beim Verkauf mit?

Ja, wenn es im Grundbuch eingetragen ist. Es gehört dann zur Wohnung und geht auf den Käufer über.

Wer zahlt die Pflege der Sondernutzungsfläche?

Das regelt die Teilungserklärung. Oft trägt der Berechtigte die Pflege und kleinere Kosten.

Kann ein Sondernutzungsrecht nachträglich entstehen?

Ja, durch Vereinbarung aller Eigentümer. Damit es auch gegenüber Käufern wirkt, sollte es ins Grundbuch eingetragen werden.

Darf ich auf meiner Sondernutzungsfläche bauen?

Nur eingeschränkt. Bauliche Veränderungen brauchen meist einen Beschluss der Eigentümerversammlung.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im Porträt mit verschränkten Armen

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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