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Teilungsversteigerung: Was bedeutet das beim Immobilienverkauf?

Die Teilungsversteigerung ist eine gerichtliche Versteigerung, mit der eine Gemeinschaft an einer Immobilie aufgelöst wird, wenn sich die Eigentümer nicht einigen. Jeder Miterbe oder Miteigentümer kann sie beim Amtsgericht beantragen, auch gegen den Willen der anderen. Der Erlös wird danach aufgeteilt. Oft liegt er unter dem Preis eines normalen Verkaufs.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im Porträt mit verschränkten Armen

Die Schwester will verkaufen. Der Bruder will das Elternhaus behalten, kann die Schwester aber nicht auszahlen. Die Gespräche drehen sich im Kreis. Dann fällt das Wort: Teilungsversteigerung.

Was bedeutet Teilungsversteigerung genau?

Gehört eine Immobilie mehreren Personen, kann jeder die Auflösung verlangen. Einigen sich die Eigentümer nicht, bleibt die Teilungsversteigerung. Sie läuft beim Amtsgericht, wo die Immobilie liegt. Für Ratingen ist das das Amtsgericht Ratingen.

Der Ablauf in Kürze:

  1. Ein Miteigentümer stellt den Antrag.
  2. Das Gericht lässt ein Verkehrswertgutachten erstellen.
  3. Es setzt einen Versteigerungstermin an.
  4. Der Meistbietende bekommt den Zuschlag.
  5. Der Erlös wird unter den Eigentümern verteilt.

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Eine Teilungsversteigerung dauert oft lange und kostet Geld. Das Haus wird nicht aktiv beworben. Bieter sehen es oft nur von außen. Deshalb bleibt der Erlös häufig hinter einem normalen Verkauf zurück. Am Ende verlieren meist alle.

Oft reicht schon die Drohung damit, um Bewegung in die Gespräche zu bringen. Ein gemeinsamer Verkauf ist fast immer die bessere Lösung. Mehr dazu unter geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen.

Worauf müssen Sie achten?

Beispiel in einfachen Worten

Zwei Brüder erben ein Haus in Heiligenhaus. Einer beantragt die Teilungsversteigerung. Das Gutachten liegt vor. Nun sehen beide eine neutrale Zahl. Sie sprechen noch einmal miteinander. Sie einigen sich auf einen gemeinsamen Verkauf mit Makler. Der Antrag wird zurückgenommen. Der Erlös liegt am Ende über dem, was eine Versteigerung wohl gebracht hätte.

Einen neutralen Anhaltspunkt liefert die kostenlose Online-Schnellbewertung.

Luftbild von Ratingen mit Wohngebieten, Grünflächen und dem Umland im Kreis Mettmann
Ratingen aus der Luft Foto: Arne Müseler, CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons

Fazit

Die Teilungsversteigerung löst eine zerstrittene Gemeinschaft auf. Jeder Miteigentümer kann sie beantragen. Sie dauert lange, kostet Geld und bringt oft weniger. Ein gemeinsamer Verkauf ist meist klüger. Für ein Gespräch aller Beteiligten eignet sich ein kostenloser Termin vor Ort.

Häufige Fragen

Kann ein Miterbe die Versteigerung allein beantragen?

Ja. Jeder Miterbe kann die Teilungsversteigerung beantragen, auch gegen den Willen der anderen.

Wie lange dauert eine Teilungsversteigerung?

Oft viele Monate, manchmal mehrere Jahre. Das hängt vom Gericht und von Einsprüchen ab.

Bringt eine Versteigerung weniger als ein Verkauf?

Häufig ja. Das Haus wird nicht aktiv beworben und Bieter können es meist nicht besichtigen.

Darf ich bei der Teilungsversteigerung mitbieten?

Ja. Jeder Miteigentümer darf mitbieten und das Haus so übernehmen.

Kann man eine Teilungsversteigerung stoppen?

Der Antragsteller kann den Antrag zurücknehmen. Andere Miteigentümer können unter bestimmten Umständen eine Einstellung beantragen.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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