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Wie verkauft eine Erbengemeinschaft ein Haus?

Eine Erbengemeinschaft kann ein Haus nur gemeinsam verkaufen. Alle Erben müssen dem Verkauf zustimmen und den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben oder sich vertreten lassen. Vorher brauchen sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Der Erlös wird nach Abzug gemeinsamer Kosten entsprechend den Erbquoten verteilt.

Kostenlos Wert ermittelnTermin vor Ort

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einem Einfamilienhaus mit Verkaufsschild

Drei Geschwister, ein Haus. Einer wohnt in Ratingen, einer in Hamburg, einer in Spanien. Alle wollen verkaufen. Aber wer macht was? Wer unterschreibt wo? Und wer bekommt wie viel? Mit einer klaren Reihenfolge wird es einfach.

Wie verkauft eine Erbengemeinschaft ein Haus? Die sieben Schritte

  1. Erbe nachweisen: Erbschein beim Nachlassgericht beantragen oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorlegen.
  2. Einigen: Alle Erben stimmen dem Verkauf zu. Am besten schriftlich.
  3. Ansprechpartner festlegen: Ein Erbe oder ein Makler koordiniert.
  4. Wert ermitteln: Ein neutraler Preis verhindert Streit.
  5. Vermarkten: Unterlagen, Fotos, Exposé, Besichtigungen.
  6. Notartermin: Alle Erben unterschreiben oder lassen sich vertreten.
  7. Erlös verteilen: Nach Abzug gemeinsamer Kosten nach Erbquoten.

Müssen alle zum Notar kommen?

Nein. Erben, die weit weg wohnen, können eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilen. Oder sie genehmigen den Vertrag nachträglich bei einem Notar in ihrer Nähe. Aus dem Ausland geht das über ein Konsulat oder einen ausländischen Notar mit Apostille. Mehr dazu unter Muss ich beim Notartermin persönlich anwesend sein?

Die Erbquoten

SituationBeispiel der Aufteilung
Drei Kinder, kein Testament, kein Ehepartner mehrje ein Drittel
Testament mit festen Anteilenlaut Testament
Ein Kind hat vorab eine Schenkung bekommeneventuell Ausgleich, rechtlich prüfen

Vom Erlös werden vorher gemeinsame Kosten abgezogen. Etwa Grundsteuer, Versicherung, Räumung oder Maklerprovision. Halten Sie alle Belege fest.

Wenn einer nicht mitmacht

Das ist der häufigste Konflikt. Ein Erbe will verkaufen, ein anderer will das Haus behalten. Dann hilft zuerst ein ruhiges Gespräch mit Zahlen. Ein neutraler Wert schafft eine gemeinsame Grundlage. Vielleicht kann ein Erbe die anderen auszahlen. Im äußersten Fall droht eine Teilungsversteigerung. Die bringt meist weniger Geld für alle. Lassen Sie sich im Streitfall von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten.

Historisches Bürgerhaus am Marktplatz in Ratingen mit Sonnenschirmen und Außengastronomie
Das Bürgerhaus am Ratinger Marktplatz Foto: Brassel48, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Ein neutraler Dritter hilft

Ein Makler ist für alle Erben gleich da. Er informiert alle gleichzeitig und dokumentiert jeden Schritt. Das schafft Vertrauen, auch wenn die Geschwister verstreut leben. GOTTSCHLING Immobilien hat genau diese Situation oft begleitet. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt. Mehr dazu auf der Seite geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen.

Der erste Schritt

Schicken Sie allen Erben denselben Richtwert. Die kostenlose Online-Schnellbewertung dauert wenige Minuten. So reden alle über dieselbe Zahl. Wie der Verkauf danach abläuft, zeigt der Ablauf in 10 Schritten.

Fazit

Eine Erbengemeinschaft verkauft ein Haus nur gemeinsam. Alle müssen zustimmen und unterschreiben, Vertretung ist möglich. Erbschein oder notarielles Testament sind Pflicht. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten nach Erbquoten verteilt. Starten Sie mit einem neutralen Wert aus der Schnellbewertung für Ratingen.

Verwandte Fragen

Kann ein Erbe allein verkaufen?

Nein. Über das ganze Haus können nur alle Erben gemeinsam verfügen.

Wie lange dauert der Verkauf durch eine Erbengemeinschaft?

Oft etwas länger als üblich, weil Erbschein und Abstimmung Zeit brauchen. Als Erfahrungswert sind sechs bis sieben Monate normal.

Wer zahlt die Kosten bis zum Verkauf?

Alle Erben gemeinsam nach ihren Anteilen. Mehr unter Wer zahlt die Kosten für ein geerbtes Haus?

Brauche ich immer einen Erbschein?

Nicht, wenn ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt. Sonst meist ja.

Fallen beim Verkauf Steuern an?

Meist nicht, wenn die Eltern das Haus lange besaßen. Lassen Sie das vom Steuerberater prüfen.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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