Ihr Haus liegt in zweiter Reihe. Zur Straße führt nur ein schmaler Weg über das Grundstück des Nachbarn. Seit Jahrzehnten klappt das. Aber ist es auch rechtlich gesichert? Käufer werden genau das fragen.
Was bedeutet Wegerecht genau?
Ein Wegerecht erlaubt es, über ein fremdes Grundstück zu gehen, zu fahren oder Leitungen zu führen. Es gibt zwei Seiten:
- Herrschendes Grundstück: Es hat das Recht und profitiert.
- Dienendes Grundstück: Es trägt die Last und muss den Weg dulden.
Sicher ist ein Wegerecht nur, wenn es im Grundbuch steht. Als Grunddienstbarkeit in Abteilung II. Manchmal gibt es zusätzlich eine Baulast bei der Stadt. Eine bloße mündliche Absprache kann beim nächsten Eigentümerwechsel enden.
Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?
In gewachsenen Stadtteilen wie Lintorf, Hösel oder Homberg gibt es viele Grundstücke in zweiter Reihe. Oft wurden große Gärten geteilt und bebaut. Für das hintere Haus ist das Wegerecht entscheidend. Ohne gesicherte Zufahrt geben Banken ungern Kredit.
Für das vordere Grundstück ist das Recht eine Last. Es kann den Wert etwas mindern. Beide Seiten sollten Bescheid wissen. Mehr dazu unter Haus verkaufen in Ratingen.
Worauf müssen Sie achten?
- Grundbuch prüfen: Ist das Recht eingetragen? Wie genau ist es beschrieben?
- Lageplan: Wo genau verläuft der Weg?
- Kosten: Wer pflegt und repariert den Weg? Oft steht das in der Bewilligung.
- Nachholen: Fehlt der Eintrag, sprechen Sie vor dem Verkauf mit dem Nachbarn.
Beispiel in einfachen Worten
Eine Erbin will das Haus ihrer Eltern in Hösel verkaufen. Es liegt hinter einem anderen Haus. Im Grundbuch findet der Makler ein Geh- und Fahrrecht über das vordere Grundstück. Dazu gibt es einen Lageplan. Die Bank des Käufers ist zufrieden. Der Verkauf läuft ohne Abschlag.
Wie viel ein solches Haus bringt, zeigt die kostenlose Online-Schnellbewertung.

Fazit
Ein Wegerecht sichert den Zugang über ein fremdes Grundstück. Es sollte im Grundbuch stehen. Für das begünstigte Haus ist es oft wertbestimmend, für das belastete eine kleine Last. Prüfen Sie vor dem Verkauf, ob alles eingetragen ist. Weitere Rechte in Abteilung II sind etwa Wohnrecht und Reallast.

