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Mieterauswahl: So finden Sie unter vielen Bewerbern den richtigen Mieter

Bei der Mieterauswahl zählen vor allem drei Dinge: ein Einkommen, das die Miete sicher trägt, saubere Unterlagen wie Schufa-Auskunft und Gehaltsnachweise sowie ein guter persönlicher Eindruck. Als Faustregel sollte die Warmmiete nicht mehr als etwa ein Drittel des Nettoeinkommens betragen. Wählen Sie nach festen, sachlichen Kriterien und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Die Besichtigung war ein voller Erfolg. Zwölf Interessenten, acht wollen die Wohnung. Da ist die junge Ärztin mit dem befristeten Vertrag. Das Rentnerpaar mit kleinem, aber sicherem Einkommen. Der freundliche Selbstständige mit den etwas dünnen Unterlagen. Wen nehmen Sie? Und woran erkennen Sie, wer in drei Jahren noch pünktlich zahlt?

Die Mieterauswahl ist die wichtigste Entscheidung bei der Vermietung. Ein guter Mieter bringt Jahre der Ruhe. Ein schlechter kostet Geld, Nerven und oft einen langen Rechtsstreit. Dieser Ratgeber gibt Ihnen ein klares System.

Warum die Mieterauswahl so wichtig ist

Ein Mietvertrag ist schnell unterschrieben. Aber schwer wieder zu lösen. Als Vermieter können Sie nur aus gesetzlichen Gründen kündigen. Zahlt ein Mieter nicht, kann eine Räumung viele Monate dauern. In dieser Zeit fehlt die Miete. Dazu kommen Kosten für Anwalt, Gericht und oft für die Renovierung.

Deshalb gilt: Die sorgfältige Auswahl ist Ihre beste Versicherung. Sie kostet ein paar Stunden. Ein Fehler kostet oft ein Vielfaches.

Die drei Säulen der Mieterauswahl

1. Das Einkommen

Kann der Bewerber die Miete dauerhaft zahlen? Eine bewährte Faustregel lautet: Die Warmmiete sollte nicht mehr als etwa ein Drittel des Nettoeinkommens betragen. Bei höheren Einkommen darf der Anteil etwas größer sein. Wichtig ist, dass das Einkommen stabil und belegt ist.

Achten Sie auch auf die Art des Einkommens. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag nach der Probezeit gibt Sicherheit. Bei Selbstständigen schauen Sie auf Steuerbescheide mehrerer Jahre. Bei Rentnern ist der Rentenbescheid ein sehr verlässlicher Nachweis.

2. Die Zuverlässigkeit

Hat der Bewerber seine Miete bisher pünktlich gezahlt? Gibt es Schulden oder Einträge? Hier helfen:

3. Der persönliche Eindruck

Unterlagen zeigen nicht alles. Wie tritt der Bewerber auf? Ist er pünktlich? Stellt er sinnvolle Fragen? Passt er ins Haus? Gerade in kleinen Häusern mit wenigen Parteien spielt das eine Rolle. Aber Vorsicht: Sympathie ersetzt keine Unterlagen.

Ein einfaches Bewertungssystem

Damit Sie fair und nachvollziehbar entscheiden, hilft eine kleine Tabelle. Vergeben Sie für jeden Bewerber Punkte von 1 bis 3.

Kriterium1 Punkt2 Punkte3 Punkte
Einkommen im Verhältnis zur MieteKnappAusreichendDeutlich ausreichend
Sicherheit des EinkommensProbezeit oder unklarBefristetUnbefristet oder Rente
Schufa und VorvermieterLückenUnauffälligEinwandfrei mit Bestätigung
UnterlagenUnvollständigVollständigVollständig und sofort geliefert
Persönlicher EindruckZweifelGutSehr gut, klare Pläne

Das System ersetzt keine Entscheidung. Aber es zwingt Sie, sachlich zu vergleichen. Und es hilft, Ihre Wahl später zu begründen.

Schufa-Auskunft richtig lesen

Für Vermieter gibt es eine spezielle Auskunft. Sie zeigt meist nur, ob negative Einträge vorliegen. Etwa nicht bezahlte Rechnungen oder Kredite, die gekündigt wurden. Kontostände oder die Zahl der Kredite stehen dort nicht.

Achten Sie auf das Datum. Die Auskunft sollte aktuell sein. Und sie sollte vom Bewerber selbst stammen. Sie dürfen als Vermieter nicht ohne seine Zustimmung eine Auskunft einholen.

Wasserburg Haus zum Haus mit Rundtürmen und Herbstbäumen im Ratinger Angertal
Wasserburg Haus zum Haus Foto: kaʁstn (Wikimedia Commons), CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons

Echtheit der Unterlagen prüfen

Gefälschte Gehaltsnachweise kommen vor. Mit einfacher Software lassen sich Zahlen ändern. Diese Punkte helfen beim Prüfen:

Bei Zweifeln dürfen Sie nachfragen. Ein seriöser Bewerber erklärt Unklarheiten gern.

Warnsignale ernst nehmen

Fair bleiben: Das Gleichbehandlungsgesetz

Sie dürfen sich Ihren Mieter aussuchen. Aber nicht nach jedem Merkmal. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Für private Vermieter mit wenigen Wohnungen gelten Ausnahmen. Die Benachteiligung wegen Herkunft ist aber immer verboten.

Sachliche Gründe sind dagegen erlaubt. Einkommen, Unterlagen, Haushaltsgröße im Verhältnis zur Wohnung und Zuverlässigkeit sind faire Maßstäbe. Welche Fragen Sie stellen dürfen, lesen Sie im Ratgeber Mieterselbstauskunft.

Wer passt zu welcher Wohnung?

Nicht jeder gute Mieter passt zu jeder Wohnung. Eine kleine Wohnung im Dachgeschoss eignet sich für Singles oder Paare. Eine große Wohnung mit Garten für Familien. Achten Sie darauf, dass Haushaltsgröße und Wohnung zusammenpassen. Eine deutlich überbelegte Wohnung nutzt sich schneller ab.

Denken Sie auch an die Hausgemeinschaft. In einem ruhigen Haus mit älteren Nachbarn kann ein Musiker mit Schlagzeug für Spannungen sorgen. Das ist kein Vorwurf an den Bewerber. Es geht nur um das Zusammenleben. Solche Fragen sind sachlich und erlaubt.

Die Entscheidung und die Absagen

Haben Sie sich entschieden, sagen Sie zuerst dem Wunschkandidaten zu. Warten Sie mit den Absagen, bis er verbindlich zugestimmt hat. So haben Sie einen Nachrücker, falls er abspringt.

Absagen formulieren Sie kurz und freundlich. Eine Begründung ist nicht nötig. Löschen Sie danach die Unterlagen der abgelehnten Bewerber.

Nach der Auswahl: Vertrag, Kaution, Übergabe

Mit der Auswahl ist die Arbeit nicht vorbei. Es folgen Mietvertrag, Kaution und Übergabe mit Protokoll. Die Grundlagen lesen Sie in den Ratgebern Mietvertrag für Vermieter und Mietkaution.

Mieterauswahl durch den Makler

Viele Eigentümer geben die Auswahl ab. Ein Makler sortiert Anfragen, führt Besichtigungen durch und prüft Unterlagen. Sie entscheiden am Ende aus einer kleinen Zahl geprüfter Bewerber. Die Courtage für die Vermietung beträgt zwei Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, mindestens 1.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie zahlt der Vermieter als Auftraggeber. Wie das abläuft, lesen Sie auf der Seite Wohnung vermieten in Ratingen. Für einzelne Stadtteile gibt es eigene Seiten, zum Beispiel Wohnung vermieten in Homberg.

Überlegen Sie beim Mieterwechsel einen Verkauf? Eine leere Wohnung erzielt oft einen besseren Preis. Die kostenlose Online-Schnellbewertung zeigt Ihnen in wenigen Minuten den Wert.

Hinweis: Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Datenschutz und Gleichbehandlung wenden Sie sich bitte an einen Eigentümerverband oder Fachanwalt.

Fazit

Eine gute Mieterauswahl ruht auf drei Säulen: sicheres Einkommen, saubere Unterlagen und ein guter persönlicher Eindruck. Die Warmmiete sollte als Faustregel höchstens etwa ein Drittel des Nettoeinkommens betragen. Ein einfaches Punktesystem hilft Ihnen, fair und sachlich zu entscheiden. Prüfen Sie Unterlagen auf Echtheit und halten Sie einen Nachrücker bereit. Prüfen Sie beim Mieterwechsel auch den Wert Ihrer Wohnung mit der Schnellbewertung oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

Häufige Fragen

Wie viel sollte ein Mieter verdienen?

Als Faustregel gilt: Die Warmmiete sollte höchstens etwa ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen. Bei hohen Einkommen kann der Anteil auch etwas höher sein. Wichtiger als die Regel ist ein stabiles, nachgewiesenes Einkommen.

Was steht in einer Schufa-Auskunft für Vermieter?

Die spezielle Auskunft für Vermieter zeigt meist nur, ob negative Einträge vorliegen. Detaillierte Kreditdaten enthält sie nicht. Der Mieter fordert sie selbst an und legt sie vor.

Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Das ist eine Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass der Mieter keine Mietschulden hat. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sie auszustellen. Eine Quittung oder Kontoauszüge über die Mietzahlungen können sie ersetzen.

Darf ich Mieter mit befristetem Arbeitsvertrag ablehnen?

Ja, Sie dürfen nach wirtschaftlicher Sicherheit auswählen. Ein befristeter Vertrag oder eine Probezeit ist aber nicht automatisch ein Ausschlussgrund. Schauen Sie auf das Gesamtbild und mögliche Sicherheiten wie eine Bürgschaft.

Muss ich abgelehnten Bewerbern einen Grund nennen?

Nein, eine Begründung ist nicht vorgeschrieben. Eine kurze, freundliche Absage reicht. Achten Sie darauf, keine Gründe zu nennen, die auf eine Benachteiligung hindeuten.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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