Früher war die Sache einfach: In vielen Regionen zahlte der Käufer allein. Heute hören Sie etwas anderes. Und Sie fragen sich: Was gilt denn jetzt für mein Haus in Ratingen?
Wer zahlt den Makler beim Hausverkauf? Die Regel
Seit einer Gesetzesänderung gilt beim Einfamilienhaus und bei der Eigentumswohnung eine klare Regel. Ist der Käufer ein Verbraucher, darf er nicht mehr zahlen als der Verkäufer. Meist teilen sich beide die Provision. Fachleute nennen das Halbteilung.
| Immobilie | Wer zahlt? | Satz bei GOTTSCHLING Immobilien |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | Käufer und Verkäufer | je 3,57 % inkl. MwSt. |
| Eigentumswohnung | Käufer und Verkäufer | je 3,57 % inkl. MwSt. |
| Mehrfamilienhaus | nur Käufer | 4,76 % inkl. MwSt. |
| Grundstück | nur Käufer | 4,76 % inkl. MwSt. |
Warum die Teilung Ihnen nützt
Die Teilung klingt erst einmal nach Kosten. Sie hat aber einen Vorteil. Der Makler arbeitet für beide Seiten fair. Er braucht einen Preis, den der Käufer zahlen kann. Und einen, den Sie akzeptieren. Nur dann gibt es einen Vertrag.
Wichtig für Sie: Die Provision wird erst nach dem Notartermin fällig. Ohne Kaufvertrag entsteht keine Provision. Mehr zu allen Sätzen lesen Sie auf der Seite Maklerprovision in Ratingen.
Was ist mit einer Doppelhaushälfte oder einem Haus mit Einliegerwohnung?
Eine Doppelhaushälfte gilt als Einfamilienhaus. Auch ein Haus mit Einliegerwohnung fällt meist darunter. Bei einem Haus mit drei oder mehr Wohnungen sieht es anders aus. Dann handelt es sich um eine Kapitalanlage. Der Verkäufer zahlt dann keine Provision.
So gehen Sie vor
- Klären Sie den Wert Ihrer Immobilie mit der kostenlosen Online-Schnellbewertung.
- Lassen Sie sich die Provision schriftlich bestätigen.
- Lesen Sie, was der Makler dafür leistet. Einen Überblick gibt die Seite Haus verkaufen in Ratingen.

Ein Beispiel aus Zahlen
Ein Einfamilienhaus wird für 400.000 Euro verkauft. Bei 3,57 Prozent zahlt der Verkäufer 14.280 Euro. Der Käufer zahlt ebenfalls 14.280 Euro. Die Zahlen dienen nur als Beispiel. Sie zeigen aber, wie die Teilung wirkt.
Bei einem Mehrfamilienhaus für denselben Preis sieht es anders aus. Dann zahlt der Käufer 4,76 Prozent. Das sind 19.040 Euro. Der Verkäufer zahlt nichts.
Wer den Makler beauftragt
Die Halbteilung gilt, wenn der Makler für beide Seiten tätig ist. Beauftragen nur Sie den Makler, zahlen zunächst Sie. Der Käufer darf dann höchstens die Hälfte übernehmen. Das Gesetz will so verhindern, dass Kosten einseitig abgewälzt werden. Die Regel gilt nur, wenn der Käufer eine Privatperson ist.
Fazit
Beim Einfamilienhaus und bei der Eigentumswohnung zahlen Käufer und Verkäufer den Makler meist je zur Hälfte. Bei Mehrfamilienhäusern und Grundstücken zahlt bei GOTTSCHLING Immobilien nur der Käufer. Die Provision wird erst nach dem Notartermin fällig. Prüfen Sie zuerst den Wert Ihrer Immobilie mit der Schnellbewertung für Ratingen.

