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Bestellerprinzip – einfach erklärt

Das Bestellerprinzip heißt: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Es gilt bei der Vermietung von Wohnungen. Beauftragt der Vermieter den Makler, zahlt der Vermieter. Beim Verkauf von Häusern und Wohnungen an Privatkäufer gilt dagegen eine Teilung. Käufer und Verkäufer zahlen dann in der Regel gleich viel.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Sie wollen Ihre Wohnung in Ratingen vermieten. Früher hat oft der Mieter den Makler bezahlt. Heute ist das anders. Der Grund ist das Bestellerprinzip.

Was bedeutet Bestellerprinzip genau?

Die Regel ist kurz: Wer bestellt, bezahlt. Bei der Vermietung einer Wohnung darf der Makler nur von der Seite Geld verlangen, die ihn beauftragt hat. Das ist fast immer der Vermieter. Vom Mieter darf er nur Geld nehmen, wenn er ausschließlich für ihn sucht.

Beim Verkauf gilt eine andere Regel. Für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen an Privatkäufer wird die Provision geteilt. Käufer und Verkäufer zahlen gleich viel. Das heißt Halbteilungsprinzip.

Warum ist das in Ratingen wichtig?

Viele Eigentümer in Ratingen vermieten eine Wohnung. Etwa nach dem Umzug in eine kleinere Wohnung. Wer einen Makler für die Vermietung beauftragt, trägt die Kosten selbst. Bei GOTTSCHLING Immobilien sind das zwei Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, mindestens 1.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Mehr dazu unter Wohnung vermieten in Ratingen.

Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung zahlen beide Seiten je 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer. Bei Kapitalanlagen wie einem Mehrfamilienhaus zahlt nur der Käufer 4,76 Prozent. Die Übersicht finden Sie unter Maklerprovision in Ratingen.

Worauf müssen Sie achten?

Ein Beispiel in einfachen Worten

Ein Ehepaar zieht aus Lintorf in eine kleinere Wohnung. Die alte Wohnung wollen sie vermieten. Der Makler sucht Mieter, prüft Unterlagen und übergibt die Wohnung. Die Rechnung geht an das Ehepaar. So will es das Bestellerprinzip. Der neue Mieter zahlt nichts an den Makler.

Planen Sie stattdessen einen Verkauf? Dann starten Sie mit der kostenlosen Online-Immobilienbewertung.

Historisches Bürgerhaus am Marktplatz in Ratingen mit Sonnenschirmen und Außengastronomie
Das Bürgerhaus am Ratinger Marktplatz Foto: Brassel48, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Fazit

Das Bestellerprinzip gilt bei der Vermietung: Wer beauftragt, zahlt. Beim Verkauf von Häusern und Wohnungen teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision. Lassen Sie sich alle Kosten schriftlich geben. So erleben Sie keine Überraschung. Prüfen Sie den Wert Ihrer Immobilie mit der Schnellbewertung für Ratingen.

Häufige Fragen

Gilt das Bestellerprinzip auch beim Hausverkauf?

Nein, nicht direkt. Beim Verkauf an Privatkäufer gilt die Teilung. Käufer und Verkäufer zahlen gleich viel Provision.

Wer zahlt den Makler bei der Vermietung in Ratingen?

In der Regel der Vermieter, weil er den Makler beauftragt. Der Mieter zahlt nur, wenn er den Makler selbst exklusiv beauftragt hat.

Ist ein Makler für Vermieter kostenlos?

Nein. Beim Bestellerprinzip zahlt der Vermieter die Provision. Bei GOTTSCHLING Immobilien sind das zwei Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, mindestens 1.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Gilt die Teilung auch bei Mehrfamilienhäusern?

Nein. Die gesetzliche Teilung gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Bei Kapitalanlagen kann frei vereinbart werden.

Wann muss die Maklerprovision beim Verkauf gezahlt werden?

Erst wenn der Kaufvertrag beim Notar wirksam geschlossen ist. Vorher entsteht kein Anspruch auf Provision.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einer modernen Wohnanlage

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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