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Erschließungskosten – einfach erklärt

Erschließungskosten sind Kosten für die erstmalige Anbindung eines Grundstücks an Straße, Kanal, Wasser und Strom. Einen Teil davon verlangt die Gemeinde als Erschließungsbeitrag vom Eigentümer. Beim Verkauf muss klar sein, ob Beiträge offen sind und wer sie zahlt. Das regelt der Kaufvertrag. Eine Auskunft gibt die Stadt.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, hockt mit rotem Smartphone vor einem Bürogebäude

Ein halbes Jahr nach dem Verkauf kommt ein Brief der Stadt. Eine Rechnung für die neue Straße. Adressiert an Sie, den alten Eigentümer. Wer muss zahlen? Genau das sollte der Kaufvertrag vorher klären.

Was bedeuten Erschließungskosten genau?

Ein Grundstück ist erschlossen, wenn es an Straße, Abwasser, Wasser und Strom angeschlossen ist. Für die erstmalige Herstellung der Straße erhebt die Gemeinde einen Erschließungsbeitrag. Grundlage ist das Baugesetzbuch. Die Gemeinde trägt einen kleinen Teil selbst. Den Rest zahlen die Anlieger.

Hausanschlüsse für Wasser, Kanal und Strom kommen oft extra dazu. Sie werden direkt mit den Versorgern abgerechnet.

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Bei älteren Häusern in Ratingen ist die Erschließung meist längst abgerechnet. Anders ist es bei Neubaugebieten oder Grundstücken an Straßen, die nie endgültig ausgebaut wurden. Dort können noch Beiträge kommen.

Der Beitragsbescheid geht an den, der zum Zeitpunkt des Bescheids im Grundbuch steht. Darum braucht es eine klare Regel im Vertrag. Üblich ist: Was bis zum Vertragsschluss gebaut wurde, zahlt der Verkäufer. Alles danach zahlt der Käufer. Mehr zum Verkauf unter Haus verkaufen in Ratingen.

Worauf müssen Sie achten?

Ein Beispiel in einfachen Worten

Eine Frau verkauft ein Baugrundstück am Rand von Eggerscheidt. Die Straße davor ist nur provisorisch gebaut. Die Stadt plant den endgültigen Ausbau. Im Kaufvertrag wird vereinbart: Künftige Beiträge zahlt der Käufer. Der Preis berücksichtigt das. Beide wissen, woran sie sind.

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Herrenhaus der Textilfabrik Cromford mit Barockgarten in Ratingen
Herrenhaus Cromford – Industriemuseum Ratingen Foto: Atamari, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Fazit

Erschließungskosten fallen für die erstmalige Anbindung eines Grundstücks an. Bei älteren Häusern sind sie meist bezahlt. Bei neuen oder unfertigen Straßen fragen Sie bei der Stadt nach. Regeln Sie die Verteilung klar im Vertrag. Starten Sie mit der Schnellbewertung für Ratingen.

Häufige Fragen

Wer zahlt Erschließungskosten beim Hausverkauf?

Das regelt der Kaufvertrag. Üblich ist: Maßnahmen bis zum Vertragsschluss zahlt der Verkäufer, spätere der Käufer. Ohne Regel zahlt, wer den Bescheid bekommt.

Wie erfahre ich, ob Erschließungsbeiträge offen sind?

Fragen Sie bei der Stadt Ratingen nach einer Anliegerbescheinigung. Sie zeigt, ob Beiträge bezahlt, offen oder geplant sind.

Muss ich in NRW noch Straßenausbaubeiträge zahlen?

Nach aktueller Rechtslage nein. Das Land NRW hat die Beiträge für den Ausbau bestehender Straßen abgeschafft. Erschließungsbeiträge für neue Straßen gibt es aber weiter.

Sind Erschließungskosten bei alten Häusern ein Thema?

Selten. Meist wurde die Erschließung schon vor Jahrzehnten abgerechnet. Eine kurze Nachfrage bei der Stadt schafft trotzdem Sicherheit.

Mindern offene Erschließungskosten den Kaufpreis?

Oft ja. Käufer rechnen offene Beiträge in ihr Angebot ein. Klare Informationen verhindern, dass sie zu hohe Risiken ansetzen.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, sitzt entspannt auf einer Treppe

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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