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Sonderumlage: Was bedeutet das beim Immobilienverkauf?

Eine Sonderumlage ist eine einmalige Zahlung, die eine Eigentümergemeinschaft zusätzlich zum Hausgeld beschließt. Sie wird fällig, wenn eine größere Ausgabe ansteht, etwa ein neues Dach, und die Rücklage nicht reicht. Jeder Eigentümer zahlt nach seinem Anteil. Beim Verkauf sollte der Kaufvertrag klar regeln, wer eine beschlossene Sonderumlage trägt.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Die Einladung zur Eigentümerversammlung liegt im Briefkasten. Tagesordnungspunkt 5: Sanierung der Fassade, Finanzierung über eine Sonderumlage. Und Sie wollen eigentlich verkaufen.

Was bedeutet Sonderumlage genau?

Jeder Wohnungseigentümer zahlt monatlich Hausgeld. Ein Teil fließt in die Erhaltungsrücklage. Reicht die Rücklage für eine große Maßnahme nicht, beschließt die Gemeinschaft eine Sonderumlage. Typische Anlässe:

Die Höhe richtet sich meist nach dem Miteigentumsanteil.

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Käufer lesen die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen. Steht eine Sonderumlage an, rechnen sie diese vom Preis ab. Oft sogar mit einem Sicherheitsaufschlag. Eine gut gefüllte Rücklage wirkt dagegen beruhigend.

Wichtig: Maßgeblich ist, wer zum Zeitpunkt der Fälligkeit Eigentümer ist. Deshalb gehört eine klare Regel in den Kaufvertrag. Mehr dazu unter Wohnung verkaufen in Ratingen.

Worauf müssen Sie achten?

Beispiel in einfachen Worten

Eine Eigentümergemeinschaft in Ratingen-Ost beschließt eine neue Heizung. Jede Wohnung zahlt einen festen Betrag. Ein Eigentümer verkauft kurz danach. Im Kaufvertrag steht: Die Umlage zahlt der Verkäufer. Dafür verhandelt er einen etwas höheren Preis. Der Käufer freut sich über die neue Heizung ohne Zusatzkosten.

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Katholische Kirche St. Peter und Paul in der Ratinger Altstadt im Herbst
St. Peter und Paul in der Altstadt Foto: Karl-Heinz Besting, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

Fazit

Eine Sonderumlage ist eine Extrazahlung für große Maßnahmen der Gemeinschaft. Käufer achten sehr genau darauf. Legen Sie Beschlüsse offen und regeln Sie die Zahlung im Kaufvertrag. So vermeiden Sie Streit nach dem Verkauf. Mehr zur Gemeinschaft unter Wohnungseigentümergemeinschaft.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Sonderumlage beim Verkauf?

Gegenüber der Gemeinschaft zahlt, wer bei Fälligkeit Eigentümer ist. Käufer und Verkäufer können intern im Kaufvertrag etwas anderes vereinbaren.

Muss ich eine geplante Sonderumlage angeben?

Ja. Beschlossene oder konkret geplante Maßnahmen sollten Sie offenlegen. Verschweigen kann zur Haftung führen.

Wie hoch darf eine Sonderumlage sein?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Sie muss dem Bedarf entsprechen und ordnungsgemäß beschlossen sein.

Kann ich eine Sonderumlage in Raten zahlen?

Das entscheidet die Eigentümerversammlung. Manchmal wird eine Zahlung in mehreren Teilen beschlossen.

Senkt eine Sonderumlage den Verkaufspreis?

Oft ja, weil Käufer die Zahlung einrechnen. Zahlen Sie sie selbst, kann der Preis stabil bleiben.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einer modernen Wohnanlage

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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