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Grundsteuer – einfach erklärt

Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer der Stadt auf Grundstücke und Gebäude. Gegenüber der Stadt zahlt, wer am 1. Januar eines Jahres Eigentümer war, für das ganze Jahr. Beim Verkauf wird im Kaufvertrag meist geregelt, dass der Käufer ab dem Besitzübergang seinen Anteil erstattet. Bei vermieteten Wohnungen kann sie auf Mieter umgelegt werden.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einer modernen Wohnanlage

Sie haben das Haus im Frühjahr verkauft. Im Herbst kommt trotzdem die Rechnung für die Grundsteuer. Adressiert an Sie. Ist das ein Fehler? Nein. So funktioniert die Grundsteuer.

Was bedeutet Grundsteuer genau?

Jeder Eigentümer eines Grundstücks zahlt Grundsteuer. Sie geht an die Stadt. In Ratingen erhebt sie die Stadt Ratingen. Die Höhe hängt ab von:

Nach der Grundsteuerreform gelten neue Werte. Viele Eigentümer haben neue Bescheide bekommen. Manche zahlen mehr, manche weniger.

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Die Stadt schaut nur auf einen Stichtag: den 1. Januar. Wer da Eigentümer war, zahlt für das ganze Jahr. Der Käufer wird erst ab dem Folgejahr veranlagt. Darum regelt der Kaufvertrag die Aufteilung. Üblich ist: Ab dem Besitzübergang trägt der Käufer die Kosten. Er erstattet Ihnen den Anteil.

Bei geerbten Häusern zahlen die Erben weiter, bis verkauft ist. Mehr dazu unter geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen.

Worauf müssen Sie achten?

  1. Zahlen Sie die Grundsteuer im Verkaufsjahr weiter bis Jahresende.
  2. Rechnen Sie den Anteil des Käufers ab dem Besitzübergang ab.
  3. Legen Sie dem Käufer den aktuellen Bescheid vor.
  4. Bei vermieteten Wohnungen gehört die Grundsteuer in die Betriebskostenabrechnung.

Ein Beispiel in einfachen Worten

Ein Mann verkauft seine Wohnung in Ratingen-West. Der Besitz geht am 1. Juli über. Er zahlt die Grundsteuer für das ganze Jahr an die Stadt. Der Käufer erstattet ihm die Hälfte. Ab dem nächsten Jahr bekommt der Käufer den Bescheid direkt. So ist alles fair verteilt.

Die laufenden Kosten eines leeren Hauses summieren sich. Ein schneller Überblick über den Wert hilft bei der Entscheidung. Nutzen Sie die kostenlose Online-Immobilienbewertung.

Luftbild von Ratingen mit Wohngebieten, Grünflächen und dem Umland im Kreis Mettmann
Ratingen aus der Luft Foto: Arne Müseler, CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons

Fazit

Die Grundsteuer zahlt, wer am 1. Januar Eigentümer war, für das ganze Jahr. Beim Verkauf gleicht der Käufer seinen Anteil ab dem Besitzübergang aus. Das regelt der Kaufvertrag. Ab dem Folgejahr zahlt der Käufer direkt. Starten Sie mit der Schnellbewertung für Ratingen.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Grundsteuer im Jahr des Hausverkaufs?

Gegenüber der Stadt der Eigentümer vom 1. Januar. Intern erstattet der Käufer meist seinen Anteil ab dem Besitzübergang.

Muss ich die Stadt über den Verkauf informieren?

Meist nicht selbst. Notar und Finanzamt geben die Änderung weiter. Die Stadt stellt ab dem Folgejahr auf den Käufer um.

Kann ich die Grundsteuer auf meine Mieter umlegen?

Ja, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Wie hoch ist der Hebesatz in Ratingen?

Den aktuellen Hebesatz legt der Rat der Stadt Ratingen fest. Sie finden ihn auf der Internetseite der Stadt oder auf Ihrem Bescheid.

Was passiert mit der Grundsteuer bei einem geerbten Haus?

Die Erben zahlen sie weiter. Sie treten in die Pflichten des Verstorbenen ein. Die Stadt stellt den Bescheid später auf die Erben um.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, hockt mit rotem Smartphone vor einem Bürogebäude

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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