Die Einbauküche ist erst drei Jahre alt. Die Markise auch. Der Käufer möchte beides übernehmen. Wie gehen Sie damit im Kaufvertrag um? Mit dem Begriff Zubehör.
Was bedeutet Zubehör genau?
Das Gesetz unterscheidet zwei Dinge:
- Wesentliche Bestandteile: Sie sind fest mit dem Haus verbunden. Etwa Heizung, Fenster, Bad. Sie gehören immer zum Haus.
- Zubehör: Bewegliche Dinge, die dem Haus dienen. Etwa eine Einbauküche, eine Sauna zum Aufstellen, Gartengeräte, Heizöl im Tank, Markisen.
Ob eine Küche Zubehör oder Bestandteil ist, hängt vom Einzelfall ab. Oft gilt sie als Zubehör.
Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?
Im notariellen Kaufvertrag kann der Preis aufgeteilt werden. Ein Teil für die Immobilie, ein Teil für das Zubehör. Auf den Zubehör-Teil zahlt der Käufer keine Grunderwerbsteuer. In NRW spart er so 6,5 Prozent auf diesen Betrag.
Das macht Ihr Angebot attraktiver. Wichtig ist aber ein realistischer Wert. Das Finanzamt prüft das. Mehr zu allen Kosten unter Maklerprovision und Kosten.
Worauf müssen Sie achten?
- Liste erstellen: Schreiben Sie auf, was bleibt und was Sie mitnehmen.
- Realistischer Wert: Nur den Zeitwert ansetzen, nicht den Neupreis.
- Belege: Rechnungen helfen, den Wert zu begründen.
- Ins Protokoll: Nehmen Sie das Zubehör auch ins Übergabeprotokoll auf.
Beispiel in einfachen Worten
Eine Familie verkauft ihr Haus in Lintorf. Im Haus bleiben eine fast neue Einbauküche und eine Markise. Im Kaufvertrag wird für beides ein angemessener Zeitwert ausgewiesen. Der Käufer spart auf diesen Betrag die Grunderwerbsteuer. Die Familie spart sich den Abbau der Küche. Beide Seiten profitieren.
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Fazit
Zubehör sind bewegliche Dinge, die dem Haus dienen. Im Kaufvertrag kann ein Teil des Preises dafür ausgewiesen werden. Das spart dem Käufer Grunderwerbsteuer. Setzen Sie nur realistische Werte an und halten Sie alles schriftlich fest. Mehr zum Verkauf unter Haus verkaufen in Ratingen.

