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Zubehör: Was bedeutet das beim Immobilienverkauf?

Zubehör sind bewegliche Gegenstände, die einer Immobilie dauerhaft dienen, aber nicht fest mit ihr verbunden sind, etwa eine Einbauküche, Gartengeräte oder eine Markise. Im Kaufvertrag kann ein Teil des Preises dafür ausgewiesen werden. Auf diesen Teil zahlt der Käufer keine Grunderwerbsteuer. Der Betrag muss aber realistisch sein.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einer modernen Wohnanlage

Die Einbauküche ist erst drei Jahre alt. Die Markise auch. Der Käufer möchte beides übernehmen. Wie gehen Sie damit im Kaufvertrag um? Mit dem Begriff Zubehör.

Was bedeutet Zubehör genau?

Das Gesetz unterscheidet zwei Dinge:

Ob eine Küche Zubehör oder Bestandteil ist, hängt vom Einzelfall ab. Oft gilt sie als Zubehör.

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Im notariellen Kaufvertrag kann der Preis aufgeteilt werden. Ein Teil für die Immobilie, ein Teil für das Zubehör. Auf den Zubehör-Teil zahlt der Käufer keine Grunderwerbsteuer. In NRW spart er so 6,5 Prozent auf diesen Betrag.

Das macht Ihr Angebot attraktiver. Wichtig ist aber ein realistischer Wert. Das Finanzamt prüft das. Mehr zu allen Kosten unter Maklerprovision und Kosten.

Worauf müssen Sie achten?

Beispiel in einfachen Worten

Eine Familie verkauft ihr Haus in Lintorf. Im Haus bleiben eine fast neue Einbauküche und eine Markise. Im Kaufvertrag wird für beides ein angemessener Zeitwert ausgewiesen. Der Käufer spart auf diesen Betrag die Grunderwerbsteuer. Die Familie spart sich den Abbau der Küche. Beide Seiten profitieren.

Was Ihr Haus mit allem bringt, zeigt die kostenlose Online-Schnellbewertung.

Luftbild von Ratingen mit Wohngebieten, Grünflächen und dem Umland im Kreis Mettmann
Ratingen aus der Luft Foto: Arne Müseler, CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons

Fazit

Zubehör sind bewegliche Dinge, die dem Haus dienen. Im Kaufvertrag kann ein Teil des Preises dafür ausgewiesen werden. Das spart dem Käufer Grunderwerbsteuer. Setzen Sie nur realistische Werte an und halten Sie alles schriftlich fest. Mehr zum Verkauf unter Haus verkaufen in Ratingen.

Häufige Fragen

Ist die Einbauküche Zubehör?

Häufig ja. Es kommt aber auf den Einzelfall an, etwa ob sie speziell angepasst und fest eingebaut ist.

Wie viel darf ich für Zubehör im Kaufvertrag ansetzen?

Nur den realistischen Zeitwert. Überhöhte Beträge kann das Finanzamt beanstanden.

Spart der Verkäufer durch Zubehör Steuern?

Nein. Die Ersparnis bei der Grunderwerbsteuer hat der Käufer. Für Sie kann ein attraktiveres Angebot entstehen.

Muss ich die Küche im Haus lassen?

Nein. Was Sie mitnehmen und was bleibt, vereinbaren Sie mit dem Käufer im Kaufvertrag.

Gehört Heizöl im Tank zum Zubehör?

Ja, es wird oft als Zubehör behandelt. Viele Käufer zahlen den Restbestand gesondert.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, hockt mit rotem Smartphone vor einem Bürogebäude

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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