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Kaufvertrag für ein Haus verstehen: die wichtigsten Klauseln

Der Kaufvertrag für ein Haus regelt Käufer, Verkäufer, Grundstück, Kaufpreis, Zahlung, Übergabe und Haftung. Er wird vom Notar entworfen und beurkundet. Für Verkäufer sind vor allem Fälligkeit des Kaufpreises, Übergabetermin, Ausschluss der Haftung für Mängel und die Löschung alter Grundschulden wichtig. Lesen Sie den Entwurf vor dem Termin in Ruhe.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im Beratungsgespräch mit einem Kunden

Zwölf Seiten. Kleine Schrift. Wörter wie „Auflassung“, „Vormerkung“ und „Zwangsvollstreckungsunterwerfung“. Der Entwurf vom Notar liegt auf dem Küchentisch, und Sie verstehen nur die Hälfte. Das ist ganz normal. Kaum jemand liest jeden Tag einen Kaufvertrag für ein Haus. Trotzdem sollten Sie wissen, was Sie unterschreiben. Hier werden die wichtigsten Teile in einfachen Worten erklärt.

Wer den Kaufvertrag schreibt

Den Vertrag entwirft der Notar. Er bekommt die Eckdaten von Käufer, Verkäufer oder Makler: Namen, Grundstück, Preis, Termine. Daraus erstellt er den Entwurf. Der Notar ist neutral. Er achtet darauf, dass keine Seite benachteiligt wird. Er berät aber nicht einseitig. Ihre eigenen Interessen müssen Sie selbst im Blick behalten. Oder Sie lassen sich von Ihrem Makler oder einem Anwalt helfen.

Der Aufbau eines Kaufvertrags für ein Haus

Fast jeder Vertrag folgt der gleichen Ordnung. Die Reihenfolge kann leicht abweichen. Die Inhalte sind aber immer ähnlich.

1. Die Beteiligten

Am Anfang stehen Namen, Geburtsdaten und Anschriften von Käufer und Verkäufer. Prüfen Sie die Schreibweise genau. Gehört das Haus mehreren Personen, müssen alle genannt sein.

2. Das Grundstück

Hier steht, was verkauft wird. Mit Angaben aus dem Grundbuch: Amtsgericht, Blatt, Gemarkung, Flur und Flurstück. Für Ratingen führt das Amtsgericht Ratingen das Grundbuch. Außerdem steht dort, welche Rechte und Lasten eingetragen sind. Zum Beispiel ein Wegerecht für den Nachbarn oder eine Grundschuld der Bank.

3. Der Kaufpreis

Der Preis wird genau genannt. Manchmal wird er aufgeteilt, etwa für das Haus und für eine Einbauküche. Das kann für den Käufer steuerliche Vorteile haben. Achten Sie darauf, dass der Wert für die Möbel realistisch ist. Ein zu hoher Betrag fällt dem Finanzamt auf und bringt Ärger für beide Seiten.

4. Die Fälligkeit

Dieser Teil ist für Sie besonders wichtig. Er regelt, wann der Käufer zahlen muss. Meist gilt: Der Kaufpreis wird fällig, wenn der Notar bestätigt, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, der Verzicht der Stadt auf ihr Vorkaufsrecht und die Unterlagen zur Löschung alter Grundschulden.

5. Besitzübergang

Hier steht, wann der Käufer das Haus bekommt. Meist ist das der Tag, an dem der Kaufpreis vollständig gezahlt ist. Ab dann trägt der Käufer die Kosten und das Risiko. Brauchen Sie mehr Zeit für den Auszug, muss das hier stehen.

6. Haftung für Mängel

Bei gebrauchten Häusern wird die Haftung für Sachmängel meist ausgeschlossen. Man spricht vom Gewährleistungsausschluss. Das heißt: Der Käufer kauft das Haus so, wie es ist. Aber Achtung: Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn Sie einen Mangel kennen und verschweigen. Mehr dazu im Beitrag Haus mit Mängeln verkaufen.

7. Auflassung und Vormerkung

Die Auflassung ist die Einigung, dass das Eigentum auf den Käufer übergeht. Die Vormerkung reserviert das Haus im Grundbuch für den Käufer. So kann niemand anders es in der Zwischenzeit kaufen oder belasten.

8. Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung

Das klingt bedrohlich, schützt aber Sie. Zahlt der Käufer nicht, können Sie direkt vollstrecken. Sie müssen nicht erst klagen.

9. Finanzierungsvollmacht

Der Käufer braucht meist einen Kredit. Seine Bank will eine Grundschuld auf Ihrem Haus, bevor sie zahlt. Mit der Finanzierungsvollmacht erlauben Sie das. Keine Sorge: Der Notar regelt, dass die Bank das Geld zuerst an Sie zahlt.

10. Kosten

Hier steht, wer Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer zahlt. In der Regel ist das der Käufer. Die Löschung Ihrer eigenen Grundschuld zahlen meist Sie.

Fachwörter aus dem Vertrag kurz erklärt

Worauf Verkäufer besonders achten sollten

Der Blaue See in Ratingen mit bewaldeten Felswänden und Ruderbooten am Ufer
Der Blaue See – Naherholung in Ratingen Foto: Kungfuman, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

Besondere Regeln für ältere Verkäufer

Wer im Alter verkauft, hat oft besondere Wünsche. Der Vertrag kann vieles abbilden:

Den Entwurf richtig prüfen

Nehmen Sie sich Zeit für den Entwurf. Lesen Sie ihn mindestens zweimal. Markieren Sie alles, was Sie nicht verstehen. Schreiben Sie Ihre Fragen auf. Rufen Sie dann beim Notar an. Oder besprechen Sie die Fragen mit Ihrem Makler. Änderungen vor dem Termin sind einfach. Änderungen nach der Unterschrift sind fast unmöglich.

Christian Gottschling und sein Team prüfen den Entwurf gemeinsam mit Ihnen. Sie achten darauf, dass Termine, Preis und Absprachen stimmen. So gehen Sie ohne Unsicherheit zum Notar. Was dort passiert, lesen Sie im Beitrag Notartermin beim Hausverkauf. Was Sie bei einem Verkauf mit Makler bekommen, lesen Sie unter Haus verkaufen in Ratingen.

Was nicht in den Vertrag gehört

Manche Dinge sollten Sie getrennt regeln. Zum Beispiel den Verkauf von Möbeln, die nicht fest eingebaut sind. Oder eine Vereinbarung über die Gartenpflege bis zum Auszug. Kleinigkeiten gehören in eine einfache schriftliche Absprache. Wichtiges gehört in den Vertrag. Im Zweifel fragen Sie den Notar. Auch die Provision für den Makler steht nicht zwingend im Kaufvertrag. Sie ergibt sich aus Ihrem Maklervertrag. Die Sätze finden Sie auf der Seite Maklerprovision in Ratingen.

Fazit

Der Kaufvertrag für ein Haus wirkt kompliziert, folgt aber einer klaren Ordnung. Für Sie als Verkäufer zählen vor allem Fälligkeit, Übergabetermin, Haftungsausschluss und die Löschung alter Lasten. Lesen Sie den Entwurf früh, stellen Sie Fragen und lassen Sie Absprachen schriftlich festhalten. Dann unterschreiben Sie mit gutem Gefühl. Ihr nächster Schritt: Klären Sie den Wert Ihrer Immobilie mit der kostenlosen Online-Schnellbewertung für Ratingen.

Häufige Fragen

Wer erstellt den Kaufvertrag für ein Haus?

Der Notar entwirft den Vertrag auf Grundlage der Angaben von Käufer und Verkäufer. Beide erhalten den Entwurf vor dem Termin und können Änderungen vorschlagen.

Wie lange vor dem Notartermin bekomme ich den Vertragsentwurf?

Üblich sind etwa zwei Wochen. So haben beide Seiten genug Zeit, den Entwurf zu prüfen und Fragen zu klären.

Kann ich den Kaufvertrag ändern lassen?

Vor der Beurkundung ja, solange der Käufer zustimmt. Nach der Unterschrift ist eine Änderung nur mit einem neuen Termin beim Notar möglich und kostet extra.

Was bedeutet „gekauft wie gesehen“?

Damit ist der Ausschluss der Haftung für Sachmängel gemeint. Der Käufer übernimmt das Haus im aktuellen Zustand. Arglistig verschwiegene Mängel sind davon nicht gedeckt.

Muss der Kaufpreis im Vertrag stehen?

Ja, der vollständige und richtige Kaufpreis muss im Vertrag stehen. Ein zu niedriger Preis, um Steuern zu sparen, macht den Vertrag unwirksam und ist strafbar.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im Porträt mit verschränkten Armen

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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