Zum Inhalt springen
Menü

Teileigentum: Was bedeutet das beim Immobilienverkauf?

Teileigentum ist Sondereigentum an Räumen einer Wohnanlage, die nicht zum Wohnen bestimmt sind, etwa Läden, Büros, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Es gehört untrennbar zu einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Für Teileigentum wird ein eigenes Teileigentumsgrundbuch angelegt. Die Teilungserklärung legt fest, wofür die Räume genutzt werden dürfen.

Kostenlos Wert ermittelnTermin vor Ort

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einer modernen Wohnanlage

Zur Wohnung gehört ein Tiefgaragenplatz. Beim Blick ins Grundbuch staunen Sie: Der Stellplatz hat ein eigenes Grundbuchblatt. Er ist Teileigentum.

Was bedeutet Teileigentum genau?

Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwei Arten von Sondereigentum:

Rechtlich funktioniert beides gleich. Beide hängen an einem Miteigentumsanteil. Beide haben ein eigenes Grundbuchblatt. Und beide können einzeln verkauft werden.

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Hat Ihr Stellplatz ein eigenes Grundbuchblatt, müssen Sie ihn ausdrücklich mitverkaufen. Sonst bleibt er bei Ihnen. Im Kaufvertrag müssen beide Einheiten stehen.

Wichtig ist auch die erlaubte Nutzung. Ein Laden als Teileigentum darf nicht ohne Weiteres zur Wohnung umgebaut werden. Dafür braucht es oft eine Änderung der Teilungserklärung und eine Baugenehmigung. Mehr zum Wohnungsverkauf unter Wohnung verkaufen in Ratingen.

Worauf müssen Sie achten?

Beispiel in einfachen Worten

Eine Witwe verkauft ihre Wohnung in Ratingen-Mitte. Dazu gehört ein Tiefgaragenplatz. Der Notar sieht: Der Platz ist Teileigentum mit eigenem Grundbuch. Beide Einheiten kommen in den Kaufvertrag. Die Käufer bekommen Wohnung und Stellplatz zusammen. In der Innenstadt ist der Stellplatz ein echtes Verkaufsargument.

Wie viel Wohnung und Stellplatz bringen, zeigt die kostenlose Online-Schnellbewertung.

Historisches Bürgerhaus am Marktplatz in Ratingen mit Sonnenschirmen und Außengastronomie
Das Bürgerhaus am Ratinger Marktplatz Foto: Brassel48, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Fazit

Teileigentum ist Sondereigentum an Räumen, die nicht zum Wohnen dienen. Es hat ein eigenes Grundbuchblatt und muss beim Verkauf ausdrücklich genannt werden. Prüfen Sie die erlaubte Nutzung. So vermeiden Sie Überraschungen. Den Unterschied zum Sondereigentum an Wohnräumen sollten Sie kennen.

Häufige Fragen

Ist ein Tiefgaragenstellplatz Teileigentum?

Oft ja, wenn er ein eigenes Grundbuchblatt hat. Er kann aber auch nur ein Sondernutzungsrecht sein.

Kann ich Teileigentum als Wohnung nutzen?

Nicht ohne Weiteres. Dafür braucht es meist eine Änderung der Teilungserklärung und eine Baugenehmigung.

Muss ich den Stellplatz zusammen mit der Wohnung verkaufen?

Nein, das ist nicht Pflicht. Oft ist es aber sinnvoll, weil beides zusammen für Käufer attraktiver ist.

Zahlt man für Teileigentum Hausgeld?

Ja. Auch Teileigentümer tragen die Kosten der Gemeinschaft nach ihrem Anteil.

Was ist ein Teileigentumsgrundbuch?

Ein eigenes Grundbuchblatt für eine nicht zu Wohnzwecken dienende Einheit, zum Beispiel einen Stellplatz.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, hockt mit rotem Smartphone vor einem Bürogebäude

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

Der erste Schritt dauert nur wenige Minuten

Finden Sie heraus, was Ihre Immobilie in Ratingen wert ist. Kostenlos, anonym und ohne Verpflichtung.

Jetzt Wert ermitteln+49 201 45 875 433

AnrufenWert ermitteln