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Arglistige Täuschung – einfach erklärt

Arglistige Täuschung liegt vor, wenn ein Verkäufer einen Mangel kennt und ihn bewusst verschweigt oder beschönigt. Der Käufer soll so zum Kauf bewegt werden. Beim Immobilienverkauf hilft dann auch kein Gewährleistungsausschluss. Der Käufer kann Schadenersatz verlangen oder den Kaufvertrag anfechten.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Der feuchte Fleck im Keller kommt jedes Frühjahr wieder. Vor der Besichtigung streichen Sie ihn noch schnell über. Ist doch nur Kosmetik? Genau hier beginnt das Problem.

Was bedeutet arglistige Täuschung genau?

Arglistig handelt, wer einen Mangel kennt und ihn trotzdem verschweigt. Oder wer ihn bewusst verdeckt. Es reicht schon, wenn Sie den Mangel für möglich halten und nichts sagen. Typische Fälle:

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Die meisten Häuser in Ratingen werden gebraucht verkauft. Viele sind vierzig, fünfzig Jahre alt oder älter. Kleine Mängel sind normal. Käufer wissen das. Ein ehrlich genannter Mangel kostet Sie meist wenig. Ein verschwiegener Mangel kann Sie Jahre später viel Geld kosten.

Im Kaufvertrag steht fast immer ein Gewährleistungsausschluss. Er schützt Sie bei Mängeln, die Sie nicht kannten. Bei Arglist gilt er nicht.

Worauf müssen Sie achten?

Sie müssen nicht jeden Kratzer nennen. Was ein Käufer bei der Besichtigung leicht selbst sieht, müssen Sie nicht extra erklären. Aber alles Versteckte, das Sie kennen, gehört auf den Tisch. Schreiben Sie es auf. Nehmen Sie es in den Kaufvertrag auf. So können Sie später beweisen, dass Sie es gesagt haben.

Ihr Vorteil: Offenheit schafft Vertrauen. Käufer, die sich sicher fühlen, verhandeln weniger hart.

Ein Beispiel in einfachen Worten

Eine Erbin verkauft das Haus ihrer Mutter in Hösel. Sie weiß, dass es vor Jahren einen Rohrbruch gab. Sie sagt nichts. Nach dem Einzug findet der Käufer Schimmel hinter der Verkleidung. Ein Nachbar erzählt vom Rohrbruch. Jetzt fordert der Käufer die Sanierungskosten. Hätte die Erbin den Schaden genannt, wäre nichts passiert.

Wenn Sie ein Elternhaus in Ratingen verkaufen, kennen Sie nicht jede Geschichte des Hauses. Sagen Sie das offen. Und schreiben Sie auf, was Sie wissen.

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Der Blaue See in Ratingen mit bewaldeten Felswänden und Ruderbooten am Ufer
Der Blaue See – Naherholung in Ratingen Foto: Kungfuman, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

Fazit

Arglistige Täuschung heißt: Ein bekannter Mangel wird verschwiegen oder versteckt. Dann hilft kein Haftungsausschluss mehr. Nennen Sie deshalb alle versteckten Mängel, die Sie kennen, schriftlich. So verkaufen Sie sicher und ruhig. Starten Sie mit der Schnellbewertung Ihrer Immobilie.

Häufige Fragen

Wie lange kann ein Käufer wegen Arglist Ansprüche stellen?

Die Anfechtung ist innerhalb eines Jahres ab Entdeckung der Täuschung möglich. Für Schadenersatz gelten längere Fristen. Lassen Sie sich im Streitfall anwaltlich beraten.

Muss ich Mängel nennen, die ich nicht kenne?

Nein. Arglist setzt Wissen voraus. Bei unbekannten Mängeln schützt Sie der Gewährleistungsausschluss.

Reicht es, wenn ich den Mangel mündlich erwähne?

Besser nicht. Im Streit müssen Sie beweisen, dass Sie informiert haben. Schreiben Sie bekannte Mängel in den Kaufvertrag.

Was ist mit Mängeln, die man sieht?

Offensichtliche Mängel muss der Käufer selbst erkennen. Eine Pflicht zur Aufklärung besteht vor allem bei versteckten Mängeln.

Kann der Käufer den Kauf rückgängig machen?

Ja, bei arglistiger Täuschung kann er den Vertrag anfechten. Dann wird der Kauf rückabgewickelt, oft mit Schadenersatz.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einer modernen Wohnanlage

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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