Der Käufer ist gefunden. Der Notartermin steht. Und dann sagt der Notar: Es fehlt noch die Zustimmung des Verwalters. Sie denken: Wie bitte? Es ist doch meine Wohnung. Das stimmt. Aber manchmal hat die Gemeinschaft ein Wort mitzureden.
Muss der Verwalter dem Wohnungsverkauf zustimmen?
Das Wohnungseigentumsgesetz erlaubt eine Regel in der Teilungserklärung. Danach braucht der Verkauf die Zustimmung des Verwalters oder der anderen Eigentümer. Fehlt diese Regel, ist keine Zustimmung nötig. Schauen Sie deshalb in Ihre Teilungserklärung. Oft steht die Klausel unter dem Stichwort Veräußerung.
Warum es diese Regel gibt
Die Gemeinschaft soll vor Käufern geschützt werden, die kein Hausgeld zahlen können. Oder die bekanntermaßen Ärger machen. Das ist der Gedanke. In der Praxis wird die Zustimmung aber fast immer erteilt.
Wann darf der Verwalter ablehnen?
Nur aus wichtigem Grund. Beispiele:
- Der Käufer ist nachweislich zahlungsunfähig.
- Er hat in derselben Anlage schon schwer gegen die Gemeinschaft verstoßen.
Persönliche Abneigung ist kein Grund. Auch nicht die Herkunft oder der Beruf des Käufers. Verweigert der Verwalter ohne Grund, können Sie gerichtlich vorgehen.
So läuft es ab
- Der Notar schickt dem Verwalter nach dem Notartermin eine Anfrage.
- Der Verwalter prüft den Käufer kurz.
- Er unterschreibt die Zustimmung bei einem Notar. Die Unterschrift wird beglaubigt.
- Der Verwalter weist seine Bestellung nach, meist mit einem beglaubigten Protokoll.
- Der Notar erhält alles und kann fortfahren.
| Punkt | Was gilt? |
|---|---|
| Dauer | oft einige Tage bis wenige Wochen |
| Kosten | Beglaubigung und manchmal eine Gebühr des Verwalters |
| Wer zahlt? | meist der Verkäufer, je nach Vertrag |

Zeit sparen
Informieren Sie den Verwalter früh über den geplanten Verkauf. Fragen Sie, ob der Nachweis seiner Bestellung in beglaubigter Form vorliegt. Fehlt er, kann das Wochen kosten. Wer vorbereitet ist, bekommt sein Geld schneller. Wie lange die Abwicklung dauert, lesen Sie unter Wie lange dauert es nach dem Notartermin?
Weitere Unterlagen vom Verwalter
Der Verwalter liefert auch Protokolle, Wirtschaftsplan und Stand der Rücklage. Diese Papiere brauchen Käufer schon vor dem Kauf. Die komplette Liste finden Sie unter Welche Unterlagen brauche ich für den Wohnungsverkauf?
Ein Makler stimmt sich direkt mit dem Verwalter ab. Mehr dazu unter Wohnung verkaufen in Ratingen. Den Ablauf im Ganzen zeigt der Ablauf in 10 Schritten.
Fazit
Eine Verwalterzustimmung brauchen Sie nur, wenn die Teilungserklärung sie vorschreibt. Der Verwalter darf nur aus wichtigem Grund ablehnen. Die Unterschrift muss notariell beglaubigt sein. Klären Sie das früh, dann verzögert sich nichts. Prüfen Sie den Wert Ihrer Wohnung mit der kostenlosen Online-Schnellbewertung.

