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Muss der Verwalter dem Wohnungsverkauf zustimmen?

Der Verwalter muss dem Wohnungsverkauf nur zustimmen, wenn die Teilungserklärung das ausdrücklich verlangt. Diese Verwalterzustimmung ist in vielen älteren Gemeinschaften vorgesehen. Sie darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden, etwa bei einem offensichtlich zahlungsunfähigen Käufer. Die Unterschrift des Verwalters muss notariell beglaubigt sein.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einem Einfamilienhaus mit Verkaufsschild

Der Käufer ist gefunden. Der Notartermin steht. Und dann sagt der Notar: Es fehlt noch die Zustimmung des Verwalters. Sie denken: Wie bitte? Es ist doch meine Wohnung. Das stimmt. Aber manchmal hat die Gemeinschaft ein Wort mitzureden.

Muss der Verwalter dem Wohnungsverkauf zustimmen?

Das Wohnungseigentumsgesetz erlaubt eine Regel in der Teilungserklärung. Danach braucht der Verkauf die Zustimmung des Verwalters oder der anderen Eigentümer. Fehlt diese Regel, ist keine Zustimmung nötig. Schauen Sie deshalb in Ihre Teilungserklärung. Oft steht die Klausel unter dem Stichwort Veräußerung.

Warum es diese Regel gibt

Die Gemeinschaft soll vor Käufern geschützt werden, die kein Hausgeld zahlen können. Oder die bekanntermaßen Ärger machen. Das ist der Gedanke. In der Praxis wird die Zustimmung aber fast immer erteilt.

Wann darf der Verwalter ablehnen?

Nur aus wichtigem Grund. Beispiele:

Persönliche Abneigung ist kein Grund. Auch nicht die Herkunft oder der Beruf des Käufers. Verweigert der Verwalter ohne Grund, können Sie gerichtlich vorgehen.

So läuft es ab

  1. Der Notar schickt dem Verwalter nach dem Notartermin eine Anfrage.
  2. Der Verwalter prüft den Käufer kurz.
  3. Er unterschreibt die Zustimmung bei einem Notar. Die Unterschrift wird beglaubigt.
  4. Der Verwalter weist seine Bestellung nach, meist mit einem beglaubigten Protokoll.
  5. Der Notar erhält alles und kann fortfahren.
PunktWas gilt?
Daueroft einige Tage bis wenige Wochen
KostenBeglaubigung und manchmal eine Gebühr des Verwalters
Wer zahlt?meist der Verkäufer, je nach Vertrag
Herrenhaus der Textilfabrik Cromford mit Barockgarten in Ratingen
Herrenhaus Cromford – Industriemuseum Ratingen Foto: Atamari, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Zeit sparen

Informieren Sie den Verwalter früh über den geplanten Verkauf. Fragen Sie, ob der Nachweis seiner Bestellung in beglaubigter Form vorliegt. Fehlt er, kann das Wochen kosten. Wer vorbereitet ist, bekommt sein Geld schneller. Wie lange die Abwicklung dauert, lesen Sie unter Wie lange dauert es nach dem Notartermin?

Weitere Unterlagen vom Verwalter

Der Verwalter liefert auch Protokolle, Wirtschaftsplan und Stand der Rücklage. Diese Papiere brauchen Käufer schon vor dem Kauf. Die komplette Liste finden Sie unter Welche Unterlagen brauche ich für den Wohnungsverkauf?

Ein Makler stimmt sich direkt mit dem Verwalter ab. Mehr dazu unter Wohnung verkaufen in Ratingen. Den Ablauf im Ganzen zeigt der Ablauf in 10 Schritten.

Fazit

Eine Verwalterzustimmung brauchen Sie nur, wenn die Teilungserklärung sie vorschreibt. Der Verwalter darf nur aus wichtigem Grund ablehnen. Die Unterschrift muss notariell beglaubigt sein. Klären Sie das früh, dann verzögert sich nichts. Prüfen Sie den Wert Ihrer Wohnung mit der kostenlosen Online-Schnellbewertung.

Verwandte Fragen

Wo finde ich die Teilungserklärung?

In Ihren Kaufunterlagen, beim Verwalter oder beim Grundbuchamt als Teil der Grundakte.

Kann die Eigentümerversammlung die Zustimmungspflicht abschaffen?

Ja, mit einem einfachen Mehrheitsbeschluss. Viele Gemeinschaften haben das bereits getan.

Muss der Verwalter den Käufer kennenlernen?

In der Regel nicht. Eine kurze Prüfung anhand der Daten reicht meist aus.

Gilt die Zustimmung auch bei Schenkung oder Erbe?

Beim Erbe meist nicht. Bei Schenkung und Verkauf kommt es auf den Wortlaut der Teilungserklärung an.

Was passiert ohne Zustimmung?

Der Vertrag bleibt schwebend unwirksam. Der Käufer wird nicht Eigentümer, bis die Zustimmung vorliegt.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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