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Kann ich das Haus meiner Eltern verkaufen?

Das Haus Ihrer Eltern dürfen Sie nur verkaufen, wenn Sie dazu berechtigt sind. Leben die Eltern und können selbst entscheiden, unterschreiben sie selbst oder erteilen Ihnen eine notarielle Vollmacht. Können sie nicht mehr entscheiden, brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine gerichtliche Betreuung mit Genehmigung. Nach dem Tod verkaufen die Erben gemeinsam.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einer modernen Wohnanlage

Die Eltern sind alt geworden. Das Haus ist zu groß, der Garten verwildert. Vielleicht sind sie schon im Heim. Sie wollen helfen und den Verkauf in die Hand nehmen. Aber dürfen Sie das überhaupt? Das hängt von einer einzigen Frage ab: Wer darf unterschreiben?

Kann ich das Haus meiner Eltern verkaufen? Vier Fälle

SituationWer unterschreibt?Was brauchen Sie?
Eltern leben und entscheiden selbstdie Elternnichts, oder eine Vollmacht für Sie
Eltern können nicht mehr entscheiden, Vorsorgevollmacht liegt vorSie als BevollmächtigterVollmacht in beglaubigter oder beurkundeter Form
Eltern können nicht mehr entscheiden, keine Vollmachtein BetreuerGenehmigung des Betreuungsgerichts
Eltern sind verstorbenalle Erben gemeinsamErbschein oder notarielles Testament

Fall 1: Die Eltern entscheiden selbst

Das ist der einfachste Fall. Die Eltern unterschreiben beim Notar. Wenn der Weg zu anstrengend ist, kann der Notar auch ins Haus oder ins Heim kommen. Oder die Eltern geben Ihnen eine notarielle Vollmacht. Dann können Sie alles für sie erledigen.

Fall 2: Es gibt eine Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht hilft, wenn die Eltern nicht mehr selbst entscheiden können. Für den Hausverkauf muss sie aber ausreichen. Das Grundbuchamt verlangt eine öffentlich beglaubigte oder notariell beurkundete Vollmacht. Eine nur privat unterschriebene Vollmacht reicht dafür meist nicht. Mehr dazu unter Kann man mit einer Vorsorgevollmacht ein Haus verkaufen?

Fall 3: Es gibt keine Vollmacht

Dann muss das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Das kann ein Kind sein. Der Betreuer braucht für den Verkauf die Genehmigung des Gerichts. Das dauert. Mehr dazu unter Darf ein Betreuer das Haus verkaufen?

Wasserburg Haus zum Haus mit Rundtürmen und Herbstbäumen im Ratinger Angertal
Wasserburg Haus zum Haus Foto: kaʁstn (Wikimedia Commons), CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons

Fall 4: Die Eltern sind verstorben

Dann gehört das Haus den Erben. Sind Sie mehrere Geschwister, müssen alle zustimmen. Sie brauchen einen Erbschein oder ein notarielles Testament. Mehr dazu auf der Seite geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen.

Gefühle und Geschwister

Ein Elternhaus zu verkaufen ist nie nur ein Geschäft. Es gibt Erinnerungen. Oft gibt es auch unterschiedliche Meinungen unter Geschwistern. Sprechen Sie früh miteinander. Legen Sie gemeinsam fest, wer den Verkauf koordiniert. Ein neutraler Wert hilft, Streit zu vermeiden. Die kostenlose Online-Schnellbewertung ist ein guter Start.

Hilfe beim Verkauf

GOTTSCHLING Immobilien begleitet Familien in genau dieser Lage. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt. Auch Unterlagen, Räumung und Notar werden koordiniert. Mehr dazu auf der Seite Elternhaus verkaufen in Ratingen.

Hinweis

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Bei Fragen zu Vollmacht und Betreuung helfen Notar, Betreuungsbehörde oder ein Fachanwalt.

Fazit

Sie dürfen das Haus Ihrer Eltern verkaufen, wenn Sie berechtigt sind. Das geht mit einer ausreichenden Vollmacht, als Betreuer mit Genehmigung des Gerichts oder als Erbe. Klären Sie diese Frage zuerst. Danach geht es um den Wert. Starten Sie mit der Schnellbewertung für Ratingen.

Verwandte Fragen

Kann der Notar ins Pflegeheim kommen?

Ja. Viele Notare machen Hausbesuche, wenn jemand nicht mehr gut mobil ist. Das kostet meist einen Zuschlag.

Was passiert mit dem Geld aus dem Verkauf?

Es gehört den Eltern. Wer eine Vollmacht hat, muss es in ihrem Interesse verwalten, etwa für die Heimkosten.

Darf ich das Haus der Eltern an mich selbst verkaufen?

Mit einer Vollmacht ist das heikel. Oft braucht es eine ausdrückliche Befreiung in der Vollmacht. Lassen Sie sich beraten.

Was passiert mit dem Haus, wenn die Eltern ins Pflegeheim kommen?

Es bleibt zunächst ihr Eigentum. Mehr unter Was passiert mit dem Haus?

Müssen meine Geschwister zustimmen?

Solange die Eltern leben, nicht. Nach dem Tod müssen alle Erben zustimmen.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, sitzt entspannt auf einer Treppe

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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