Die Eltern sind alt geworden. Das Haus ist zu groß, der Garten verwildert. Vielleicht sind sie schon im Heim. Sie wollen helfen und den Verkauf in die Hand nehmen. Aber dürfen Sie das überhaupt? Das hängt von einer einzigen Frage ab: Wer darf unterschreiben?
Kann ich das Haus meiner Eltern verkaufen? Vier Fälle
| Situation | Wer unterschreibt? | Was brauchen Sie? |
|---|---|---|
| Eltern leben und entscheiden selbst | die Eltern | nichts, oder eine Vollmacht für Sie |
| Eltern können nicht mehr entscheiden, Vorsorgevollmacht liegt vor | Sie als Bevollmächtigter | Vollmacht in beglaubigter oder beurkundeter Form |
| Eltern können nicht mehr entscheiden, keine Vollmacht | ein Betreuer | Genehmigung des Betreuungsgerichts |
| Eltern sind verstorben | alle Erben gemeinsam | Erbschein oder notarielles Testament |
Fall 1: Die Eltern entscheiden selbst
Das ist der einfachste Fall. Die Eltern unterschreiben beim Notar. Wenn der Weg zu anstrengend ist, kann der Notar auch ins Haus oder ins Heim kommen. Oder die Eltern geben Ihnen eine notarielle Vollmacht. Dann können Sie alles für sie erledigen.
Fall 2: Es gibt eine Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht hilft, wenn die Eltern nicht mehr selbst entscheiden können. Für den Hausverkauf muss sie aber ausreichen. Das Grundbuchamt verlangt eine öffentlich beglaubigte oder notariell beurkundete Vollmacht. Eine nur privat unterschriebene Vollmacht reicht dafür meist nicht. Mehr dazu unter Kann man mit einer Vorsorgevollmacht ein Haus verkaufen?
Fall 3: Es gibt keine Vollmacht
Dann muss das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Das kann ein Kind sein. Der Betreuer braucht für den Verkauf die Genehmigung des Gerichts. Das dauert. Mehr dazu unter Darf ein Betreuer das Haus verkaufen?

Fall 4: Die Eltern sind verstorben
Dann gehört das Haus den Erben. Sind Sie mehrere Geschwister, müssen alle zustimmen. Sie brauchen einen Erbschein oder ein notarielles Testament. Mehr dazu auf der Seite geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen.
Gefühle und Geschwister
Ein Elternhaus zu verkaufen ist nie nur ein Geschäft. Es gibt Erinnerungen. Oft gibt es auch unterschiedliche Meinungen unter Geschwistern. Sprechen Sie früh miteinander. Legen Sie gemeinsam fest, wer den Verkauf koordiniert. Ein neutraler Wert hilft, Streit zu vermeiden. Die kostenlose Online-Schnellbewertung ist ein guter Start.
Hilfe beim Verkauf
GOTTSCHLING Immobilien begleitet Familien in genau dieser Lage. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt. Auch Unterlagen, Räumung und Notar werden koordiniert. Mehr dazu auf der Seite Elternhaus verkaufen in Ratingen.
Hinweis
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Bei Fragen zu Vollmacht und Betreuung helfen Notar, Betreuungsbehörde oder ein Fachanwalt.
Fazit
Sie dürfen das Haus Ihrer Eltern verkaufen, wenn Sie berechtigt sind. Das geht mit einer ausreichenden Vollmacht, als Betreuer mit Genehmigung des Gerichts oder als Erbe. Klären Sie diese Frage zuerst. Danach geht es um den Wert. Starten Sie mit der Schnellbewertung für Ratingen.

