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Gewährleistungsausschluss – einfach erklärt

Der Gewährleistungsausschluss ist eine Klausel im Kaufvertrag. Damit haftet der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie nicht für Mängel, die später auftauchen. Das ist beim Verkauf zwischen Privatleuten üblich. Er gilt aber nicht für Mängel, die der Verkäufer kannte und verschwiegen hat. Auch zugesicherte Eigenschaften sind nicht ausgeschlossen.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, sitzt entspannt auf einer Treppe

Zwei Monate nach dem Verkauf ruft der Käufer an. Im Keller ist es feucht. Er will Geld zurück. Ihr Herz klopft. Doch im Vertrag steht der Gewährleistungsausschluss. Sind Sie damit sicher?

Was bedeutet Gewährleistungsausschluss genau?

Normalerweise haftet ein Verkäufer für Mängel. Bei gebrauchten Häusern ist das aber schwierig. Niemand kennt jeden Fehler in einem alten Gebäude. Darum vereinbaren Käufer und Verkäufer oft einen Ausschluss. Im Alltag heißt das „gekauft wie gesehen“.

Der Käufer kauft das Haus im aktuellen Zustand. Später entdeckte Mängel sind grundsätzlich sein Risiko.

Wo liegen die Grenzen?

Der Ausschluss schützt nicht in jedem Fall. Er gilt nicht:

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Viele Häuser in Ratingen sind Jahrzehnte alt. Feuchte Keller, alte Leitungen oder Asbest sind keine Seltenheit. Wer davon weiß, muss es sagen. Das gilt auch für Erben. Sie kennen das Haus oft nicht genau. Dann sagen Sie offen, was Sie wissen und was nicht. Mehr dazu unter geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen.

Worauf müssen Sie achten?

  1. Nennen Sie bekannte Mängel schriftlich, am besten im Vertrag.
  2. Versprechen Sie nichts, was Sie nicht belegen können.
  3. Machen Sie Flächenangaben nur mit Berechnung.
  4. Bewahren Sie Exposé und E-Mails auf.
Herrenhaus der Textilfabrik Cromford mit Barockgarten in Ratingen
Herrenhaus Cromford – Industriemuseum Ratingen Foto: Atamari, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Ein Beispiel in einfachen Worten

Eine Frau verkauft das Haus ihrer Eltern in Ratingen-West. Sie weiß von einem alten Wasserschaden im Keller. Sie schreibt ihn ins Exposé und in den Vertrag. Der Käufer kennt das Problem und rechnet damit. Später gibt es keinen Streit. Hätte sie geschwiegen, hätte sie haften müssen.

Ein ehrlicher Preis berücksichtigt den Zustand. Einen ersten Wert erhalten Sie mit der kostenlosen Online-Immobilienbewertung.

Fazit

Der Gewährleistungsausschluss schützt Verkäufer gebrauchter Immobilien vor unbekannten Mängeln. Er schützt nicht, wenn Sie Mängel verschweigen. Offenheit ist darum Ihr bester Schutz. Nennen Sie alles, was Sie wissen. Starten Sie mit der Schnellbewertung für Ratingen.

Häufige Fragen

Ist „gekauft wie gesehen“ beim Hausverkauf wirksam?

Ja, zwischen Privatleuten ist das üblich und wirksam. Er gilt aber nicht für arglistig verschwiegene Mängel und zugesicherte Eigenschaften.

Muss ich als Erbe Mängel angeben, die ich nicht kenne?

Nein. Sie müssen nur sagen, was Sie wissen. Sagen Sie offen, dass Sie das Haus nicht genau kennen. Das schafft Klarheit.

Was gilt als arglistig verschwiegener Mangel?

Ein Mangel, den Sie kannten oder für möglich hielten und bewusst nicht genannt haben. Beispiele sind Feuchtigkeit, Hausschwamm oder ein Rissschaden.

Wie lange kann der Käufer bei Arglist Ansprüche stellen?

Bei Arglist gelten längere Fristen als normal. Die Ansprüche verjähren oft erst nach Jahren. Offenheit vor dem Verkauf ist darum wichtig.

Gilt der Gewährleistungsausschluss auch für die Wohnfläche?

Wird eine Wohnfläche im Vertrag vereinbart, gilt der Ausschluss dafür meist nicht. Lassen Sie die Fläche vorher sauber berechnen.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im Porträt mit verschränkten Armen

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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