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Was passiert, wenn der Käufer beim Hausverkauf abspringt?

Springt der Käufer vor dem Notartermin ab, hat er meist keine Folgen zu fürchten. Eine mündliche Zusage oder eine einfache Reservierung verpflichtet nicht zum Kauf. Nach dem Notartermin ist der Vertrag dagegen bindend. Zahlt der Käufer nicht, können Sie nach einer Frist zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Prüfen Sie die Finanzierung deshalb früh.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einem Einfamilienhaus mit Verkaufsschild

Alles war besprochen. Der Käufer war begeistert. Der Notartermin stand. Und dann der Anruf: Die Bank macht nicht mit. Oder der Käufer hat plötzlich etwas anderes gefunden. Für Verkäufer ist das bitter. Was können Sie jetzt tun?

Was passiert, wenn der Käufer abspringt? Vor dem Notartermin

Ein Grundstückskauf ist nur mit Notar wirksam. Alles davor ist rechtlich meist unverbindlich. Das gilt für Handschlag, E-Mail und Zusage am Telefon. Der Käufer kann also bis zur Unterschrift abspringen. In der Regel ohne Folgen.

Es gibt Ausnahmen. Hat ein Käufer Sie bewusst hingehalten und Ihnen dadurch Kosten verursacht, kann er haften. Das ist aber selten und schwer nachzuweisen.

Was ist mit einer Reservierung?

Manche Käufer unterschreiben eine Reservierung. Sie verpflichtet meist nicht zum Kauf. Eine Reservierungsgebühr ist oft nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet ist oder sehr gering ist. Verlassen Sie sich darauf nicht als Sicherheit.

Nach dem Notartermin

SituationIhre Möglichkeit
Käufer zahlt nicht pünktlichMahnung, Verzugszinsen
Käufer zahlt trotz Frist nichtRücktritt vom Vertrag
Ihnen entsteht ein SchadenSchadensersatz, etwa bei niedrigerem Preis im Neuverkauf
Käufer will einfach nicht mehrVertrag bleibt bindend, Aufhebung nur mit Ihrer Zustimmung

Der Notarvertrag schützt Sie. Sie geben die Schlüssel erst nach Zahlung ab. Sie bleiben bis dahin Eigentümer. Das Risiko liegt also vor allem im Zeitverlust.

Warum Käufer abspringen

Fast alle Gründe lassen sich vorher erkennen. Mit einer sauberen Prüfung.

Herrenhaus der Textilfabrik Cromford mit Barockgarten in Ratingen
Herrenhaus Cromford – Industriemuseum Ratingen Foto: Atamari, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

So schützen Sie sich

  1. Verlangen Sie vor der Besichtigung eine Finanzierungsbestätigung.
  2. Fragen Sie, ob der Käufer eine eigene Immobilie verkaufen muss.
  3. Geben Sie der Bank des Käufers früh alle Unterlagen.
  4. Halten Sie Kontakt zu einem zweiten Interessenten, bis der Notartermin steht.
  5. Legen Sie den Notartermin zeitnah fest.

Mehr zur Prüfung der Käufer lesen Sie unter Wie prüfe ich, ob ein Käufer das Haus bezahlen kann?

Der Vorteil einer Bonitätsprüfung

Beim Hausverkauf in Ratingen prüft GOTTSCHLING Immobilien die Bonität der Käufer vor der Besichtigung. So kommen vor allem Menschen, die kaufen können. Das senkt das Risiko eines Absprungs deutlich. Wie das in den Ablauf passt, zeigt der Ablauf in 10 Schritten.

Hinweis

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Bei Streit mit einem Käufer wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Immobilienrecht.

Fazit

Vor dem Notartermin kann ein Käufer meist ohne Folgen abspringen. Danach ist der Vertrag bindend und Sie haben Rechte bis zu Rücktritt und Schadensersatz. Der beste Schutz ist eine frühe Prüfung der Finanzierung. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Preis realistisch ist: mit der kostenlosen Online-Schnellbewertung.

Verwandte Fragen

Kann ich vom Käufer Geld verlangen, wenn er vor dem Notar abspringt?

In der Regel nicht. Nur in seltenen Fällen, etwa bei bewusster Täuschung, kommt Schadensersatz in Betracht.

Kann der Käufer nach dem Notartermin zurücktreten?

Nur wenn der Vertrag ein Rücktrittsrecht vorsieht oder ein gesetzlicher Grund vorliegt. Sonst ist er gebunden.

Was ist eine Finanzierungsbestätigung?

Ein Schreiben der Bank, dass der Käufer den Kauf voraussichtlich finanzieren kann. Es ist ein wichtiger Hinweis, aber keine Garantie.

Wann bekomme ich das Geld nach dem Notartermin?

Meist vier bis acht Wochen danach. Mehr unter Wann bekomme ich das Geld?

Wie finde ich schnell einen neuen Käufer?

Halten Sie Kontakt zu weiteren Interessenten. Ein Makler hat oft eine Liste geprüfter Käufer.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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