Alles war besprochen. Der Käufer war begeistert. Der Notartermin stand. Und dann der Anruf: Die Bank macht nicht mit. Oder der Käufer hat plötzlich etwas anderes gefunden. Für Verkäufer ist das bitter. Was können Sie jetzt tun?
Was passiert, wenn der Käufer abspringt? Vor dem Notartermin
Ein Grundstückskauf ist nur mit Notar wirksam. Alles davor ist rechtlich meist unverbindlich. Das gilt für Handschlag, E-Mail und Zusage am Telefon. Der Käufer kann also bis zur Unterschrift abspringen. In der Regel ohne Folgen.
Es gibt Ausnahmen. Hat ein Käufer Sie bewusst hingehalten und Ihnen dadurch Kosten verursacht, kann er haften. Das ist aber selten und schwer nachzuweisen.
Was ist mit einer Reservierung?
Manche Käufer unterschreiben eine Reservierung. Sie verpflichtet meist nicht zum Kauf. Eine Reservierungsgebühr ist oft nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet ist oder sehr gering ist. Verlassen Sie sich darauf nicht als Sicherheit.
Nach dem Notartermin
| Situation | Ihre Möglichkeit |
|---|---|
| Käufer zahlt nicht pünktlich | Mahnung, Verzugszinsen |
| Käufer zahlt trotz Frist nicht | Rücktritt vom Vertrag |
| Ihnen entsteht ein Schaden | Schadensersatz, etwa bei niedrigerem Preis im Neuverkauf |
| Käufer will einfach nicht mehr | Vertrag bleibt bindend, Aufhebung nur mit Ihrer Zustimmung |
Der Notarvertrag schützt Sie. Sie geben die Schlüssel erst nach Zahlung ab. Sie bleiben bis dahin Eigentümer. Das Risiko liegt also vor allem im Zeitverlust.
Warum Käufer abspringen
- Die Bank lehnt die Finanzierung ab.
- Der Käufer hat seine eigene Immobilie nicht verkauft.
- Ein Gutachten der Bank findet Mängel.
- Die Familie ist sich doch nicht einig.
Fast alle Gründe lassen sich vorher erkennen. Mit einer sauberen Prüfung.

So schützen Sie sich
- Verlangen Sie vor der Besichtigung eine Finanzierungsbestätigung.
- Fragen Sie, ob der Käufer eine eigene Immobilie verkaufen muss.
- Geben Sie der Bank des Käufers früh alle Unterlagen.
- Halten Sie Kontakt zu einem zweiten Interessenten, bis der Notartermin steht.
- Legen Sie den Notartermin zeitnah fest.
Mehr zur Prüfung der Käufer lesen Sie unter Wie prüfe ich, ob ein Käufer das Haus bezahlen kann?
Der Vorteil einer Bonitätsprüfung
Beim Hausverkauf in Ratingen prüft GOTTSCHLING Immobilien die Bonität der Käufer vor der Besichtigung. So kommen vor allem Menschen, die kaufen können. Das senkt das Risiko eines Absprungs deutlich. Wie das in den Ablauf passt, zeigt der Ablauf in 10 Schritten.
Hinweis
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Bei Streit mit einem Käufer wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Immobilienrecht.
Fazit
Vor dem Notartermin kann ein Käufer meist ohne Folgen abspringen. Danach ist der Vertrag bindend und Sie haben Rechte bis zu Rücktritt und Schadensersatz. Der beste Schutz ist eine frühe Prüfung der Finanzierung. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Preis realistisch ist: mit der kostenlosen Online-Schnellbewertung.

