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Notaranderkonto: Was bedeutet das beim Immobilienverkauf?

Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, das der Notar für einen Immobilienverkauf führt. Der Käufer zahlt den Kaufpreis dort ein. Der Notar zahlt ihn erst an den Verkäufer aus, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Es kostet extra und wird heute nur noch in besonderen Fällen genutzt.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, hockt mit rotem Smartphone vor einem Bürogebäude

Sie verkaufen Ihr Haus. Der Käufer soll zahlen. Sie sollen das Haus übergeben. Aber wer macht den ersten Schritt? Genau diese Sorge kennt fast jeder Verkäufer.

Was bedeutet Notaranderkonto genau?

Das Notaranderkonto ist ein Konto, das der Notar treuhänderisch führt. Das Geld gehört weder ihm noch dem Käufer allein. Der Notar verwahrt es nur. Er zahlt aus, wenn alles erledigt ist. Zum Beispiel:

Warum ist das beim Verkauf in Ratingen wichtig?

Meist brauchen Sie kein Anderkonto. Heute ist die Direktzahlung üblich. Der Notar schreibt dem Käufer, wann der Kaufpreis fällig ist. Der Käufer zahlt direkt an Sie und an Ihre Bank. Das ist genauso sicher, denn der Notar prüft vorher alle Bedingungen.

Das Gesetz erlaubt ein Anderkonto nur, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht. Das kann bei mehreren Gläubigern sinnvoll sein. Oder wenn viele Erben den Erlös teilen müssen. Wie der Verkauf Schritt für Schritt läuft, steht unter Ablauf des Immobilienverkaufs.

Worauf müssen Sie achten?

Beispiel in einfachen Worten

Vier Geschwister verkaufen das Elternhaus in Lintorf. Auf dem Haus lasten noch zwei alte Grundschulden. Zudem ist unklar, wie der Erlös aufgeteilt wird. Der Notar schlägt ein Anderkonto vor. Der Käufer zahlt ein. Der Notar löst die Grundschulden ab. Den Rest verteilt er nach der Einigung der Geschwister. Keiner muss dem anderen vertrauen.

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Wasserburg Haus zum Haus mit Rundtürmen und Herbstbäumen im Ratinger Angertal
Wasserburg Haus zum Haus Foto: kaʁstn (Wikimedia Commons), CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons

Fazit

Das Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto beim Notar. Es schützt Käufer und Verkäufer, kostet aber extra. In den meisten Fällen reicht die direkte Zahlung. Bei vielen Beteiligten oder Gläubigern kann es sinnvoll sein. Mehr zum Verkauf eines Erbes lesen Sie unter geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen.

Häufige Fragen

Ist ein Notaranderkonto Pflicht?

Nein. Es ist die Ausnahme. Im Normalfall zahlt der Käufer direkt an den Verkäufer, sobald der Notar die Fälligkeit mitteilt.

Wer zahlt die Kosten für das Notaranderkonto?

Das regelt der Kaufvertrag. Häufig trägt sie der Käufer. Es kann aber auch anders vereinbart werden.

Ist die Direktzahlung ohne Anderkonto sicher?

Ja. Der Notar gibt den Kaufpreis erst frei, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sie übergeben das Haus erst, wenn das Geld da ist.

Wann wird das Geld vom Anderkonto ausgezahlt?

Sobald alle vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Das prüft der Notar selbst.

Kann der Käufer das Geld vom Anderkonto zurückholen?

Nicht einfach so. Der Notar hält sich an die Anweisungen im Kaufvertrag. Nur wenn der Vertrag scheitert, geht das Geld zurück.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, sitzt entspannt auf einer Treppe

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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