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Kann ein Erbe die anderen Erben auszahlen?

Ja. Ein Miterbe kann das geerbte Haus übernehmen und die anderen auszahlen, wenn alle zustimmen. Grundlage ist meist der Verkehrswert. Jeder erhält seinen Anteil daran in Geld. Die Übertragung läuft über einen notariellen Vertrag. Grunderwerbsteuer fällt zwischen Miterben in der Regel nicht an, bei der Spekulationsfrist ist aber Vorsicht geboten.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, sitzt entspannt auf einer Treppe

Sie sind im Elternhaus aufgewachsen. Sie möchten dort wohnen bleiben. Ihre beiden Geschwister wollen lieber Geld. Die gute Nachricht: Das passt zusammen. Sie können die anderen Erben auszahlen. Es braucht dafür nur drei Dinge: Einigkeit, einen fairen Wert und eine Finanzierung.

So wird der Auszahlungsbetrag berechnet

Ausgangspunkt ist der Verkehrswert des Hauses. Davon ziehen Sie Schulden ab, die auf dem Haus lasten. Das Ergebnis verteilen Sie nach den Erbquoten.

Beispiel mit drei Geschwistern zu je 1/3Betrag
Angenommener Verkehrswert450.000 Euro
Restschuld auf dem Haus0 Euro
Anteil je Geschwister150.000 Euro
Auszahlung an die beiden anderenzusammen 300.000 Euro

Die Zahlen sind nur ein Rechenbeispiel. Entscheidend ist ein Wert, den alle akzeptieren. Streit entsteht fast immer beim Preis. Eine neutrale Einschätzung von außen verhindert das. Ein erster Anhaltspunkt ist die kostenlose Immobilienbewertung für Ratingen.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. Wert klären: Bewertung oder Gutachten, das alle anerkennen.
  2. Finanzierung sichern: Mit der Bank sprechen, bevor Sie etwas zusagen.
  3. Vertrag beim Notar: Ein Erbauseinandersetzungsvertrag überträgt das Haus auf Sie.
  4. Zahlung: Sie zahlen die Geschwister aus, meist über die Bank.
  5. Grundbuch: Sie werden als Alleineigentümer eingetragen.

Steuern und Kosten bei der Übernahme

Klären Sie diese Punkte vorher mit einem Steuerberater. Das spart später böse Überraschungen.

Wenn die Auszahlung nicht klappt

Manchmal reicht das Geld nicht. Oder die Bank sagt Nein. Dann bleibt meist der gemeinsame Verkauf. Das ist kein Scheitern. Jeder bekommt seinen Anteil, und niemand muss sich verschulden. Wie das läuft, lesen Sie auf der Seite geerbte Immobilie in Ratingen verkaufen. Wie Geschwister generell fair teilen, zeigt Wie wird ein geerbtes Haus unter Geschwistern aufgeteilt?

Herrenhaus der Textilfabrik Cromford mit Barockgarten in Ratingen
Herrenhaus Cromford – Industriemuseum Ratingen Foto: Atamari, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Fazit

Ein Erbe kann die anderen auszahlen und das Haus behalten. Voraussetzung sind Einigkeit, ein fairer Wert und eine sichere Finanzierung. Die Übertragung läuft über den Notar. Achten Sie auf die Spekulationsfrist beim hinzugekauften Anteil. Den Wert als Gesprächsgrundlage liefert die Schnellbewertung.

Verwandte Fragen

Kann ein Erbe die anderen zwingen, ihn das Haus übernehmen zu lassen?

Nein. Eine Übernahme ist nur möglich, wenn alle Erben zustimmen. Einen Anspruch auf Übernahme gegen den Willen der anderen gibt es in der Regel nicht.

Muss ich Grunderwerbsteuer zahlen, wenn ich Miterben auszahle?

Bei der Teilung eines Nachlasses unter Miterben ist der Erwerb in der Regel steuerfrei. Lassen Sie das im Einzelfall von einem Steuerberater prüfen.

Welcher Wert gilt für die Auszahlung?

Die Erben können den Wert frei vereinbaren. Üblich ist der Verkehrswert. Bei Streit hilft ein Gutachten eines Sachverständigen.

Kann ich die Auszahlung in Raten leisten?

Das ist möglich, wenn die Geschwister zustimmen. Halten Sie Raten, Zinsen und Sicherheiten im notariellen Vertrag fest.

Werden frühere Schenkungen bei der Auszahlung berücksichtigt?

Das kann sein. Zuwendungen der Eltern zu Lebzeiten können bei der Teilung angerechnet werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht klärt das.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einer modernen Wohnanlage

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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