Zum Inhalt springen
Menü

Betreuer verkauft Haus: So läuft die Genehmigung beim Betreuungsgericht

Ein gesetzlicher Betreuer darf ein Haus nur verkaufen, wenn das Betreuungsgericht den Kaufvertrag genehmigt. Das Gericht prüft, ob der Verkauf dem Betreuten nützt und ob der Preis angemessen ist. Oft verlangt es dafür ein Wertgutachten. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die Genehmigung rechtskräftig ist und dem Käufer mitgeteilt wurde.

Kostenlos Wert ermittelnTermin vor Ort

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im Beratungsgespräch mit einem Kunden

Ihre Mutter lebt seit einem Jahr im Pflegeheim. Eine Vorsorgevollmacht gab es nie. Das Amtsgericht hat deshalb einen Betreuer bestellt. Vielleicht Sie selbst. Vielleicht einen Berufsbetreuer, den Sie kaum kennen. Und jetzt heißt es: Das Haus soll verkauft werden. Darf der Betreuer das einfach?

Nein, nicht einfach. Wenn ein Betreuer ein Haus verkauft, schaut das Gericht genau hin. Das schützt den Betreuten. Es kostet aber Zeit. Wer den Ablauf kennt, spart Wochen.

Warum ein Betreuer das Haus nicht allein verkaufen darf

Ein Betreuer handelt für einen Menschen, der das selbst nicht mehr kann. Das Gericht hat ihn eingesetzt. Bei großen Entscheidungen will es deshalb mitreden. Der Verkauf eines Hauses ist so eine Entscheidung.

Das Gesetz sagt: Wer als Betreuer über ein Grundstück verfügt, braucht die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das gilt auch für Eigentumswohnungen. Zusätzlich gilt ein besonderer Schutz für die Wohnung des Betreuten. Will der Betreuer Wohnraum aufgeben, muss er das Gericht ebenfalls einbinden.

Das Betreuungsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Zuständig ist meist das Gericht am Wohnort des Betreuten.

Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht

VorsorgevollmachtGesetzliche Betreuung
Wer bestimmt den Vertreter?Der Mensch selbst, vorabDas Gericht
Genehmigung für Hausverkauf?In der Regel neinJa, immer
Kontrolle durch das Gericht?Nur im AusnahmefallRegelmäßig
Dauer bis zum VerkaufMeist kürzerMeist länger

Gibt es eine gültige Vorsorgevollmacht, geht es fast immer schneller. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Haus verkaufen mit Vorsorgevollmacht.

Was das Gericht prüft

Das Betreuungsgericht fragt sich vor allem zwei Dinge:

  1. Nützt der Verkauf dem Betreuten? Etwa weil die Heimkosten bezahlt werden müssen. Oder weil das leere Haus verfällt und nur Kosten verursacht.
  2. Ist der Preis angemessen? Das Haus darf nicht unter Wert verkauft werden.

Außerdem achtet das Gericht auf die Wünsche des Betreuten. Er wird in der Regel angehört. Kann er sich nicht mehr äußern, bestellt das Gericht manchmal einen Verfahrenspfleger. Das ist eine neutrale Person, die seine Interessen vertritt.

Betreuer verkauft Haus: Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Aufgabenkreis prüfen. Umfasst die Betreuung die Vermögenssorge? Ohne sie darf der Betreuer nicht verkaufen.
  2. Gericht früh informieren. Ein kurzer Brief mit der Verkaufsabsicht und dem Grund hilft. Das Gericht kann sagen, welche Unterlagen es braucht.
  3. Wert ermitteln. Viele Gerichte verlangen ein Gutachten oder eine fundierte Wertermittlung.
  4. Käufer finden. Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung.
  5. Notartermin. Der Betreuer unterschreibt den Kaufvertrag. Er ist zunächst schwebend unwirksam.
  6. Genehmigung beantragen. Der Notar schickt den Vertrag an das Gericht.
  7. Gericht entscheidet. Nach Anhörung erteilt es die Genehmigung.
  8. Rechtskraft abwarten. Erst danach ist die Genehmigung endgültig.
  9. Mitteilung an den Käufer. Mit der Doppelvollmacht erledigt der Notar das. Jetzt ist der Vertrag wirksam.
  10. Kaufpreis und Übergabe. Der Käufer zahlt, der Betreuer übergibt das Haus.

Den allgemeinen Ablauf beim Immobilienverkauf finden Sie ebenfalls erklärt.

Katholische Kirche St. Peter und Paul in der Ratinger Altstadt im Herbst
St. Peter und Paul in der Altstadt Foto: Karl-Heinz Besting, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

Käufer brauchen Geduld

Ein Käufer muss bei einem Betreuungsverkauf länger warten. Zwischen Notartermin und Wirksamkeit können Wochen liegen. Manche Käufer schreckt das ab. Besonders Käufer mit enger Finanzierung.

Sagen Sie Interessenten deshalb früh und offen, wie das Verfahren läuft. Wer von Anfang an Bescheid weiß, springt seltener ab. Eine Bonitätsprüfung vor dem Notartermin ist hier besonders wichtig. Ein Käufer, der später doch keine Finanzierung bekommt, kostet Monate.

Der richtige Preis: Schutz für alle

Für das Gericht zählt ein nachvollziehbarer Preis. Für den Betreuer auch. Er haftet, wenn er fahrlässig unter Wert verkauft. Und für die Familie, die später erbt, ist der Preis ebenfalls wichtig.

Eine erste Orientierung bekommen Sie mit der kostenlosen Online-Schnellbewertung. Sie ist anonym und zeigt sofort eine Preisspanne. Für das Gericht reicht das allein meist nicht. Es dient aber als Grundlage für das Gespräch mit Gutachter oder Makler.

Ein weiterer Tipp: Dokumentieren Sie die Vermarktung. Wie viele Anfragen gab es? Welche Angebote lagen vor? Warum wurde dieser Käufer gewählt? Das Gericht sieht dann, dass der Preis am Markt entstanden ist.

Die häufigsten Gründe für Verzögerungen

Viele Betreuungsverkäufe dauern länger als nötig. Meist aus denselben Gründen:

Die Lösung ist einfach: Reden Sie früh mit dem Gericht und dem Notar. Legen Sie alles vollständig vor. Das spart oft mehrere Wochen.

Wenn Sie als Kind selbst Betreuer sind

Viele Kinder übernehmen die Betreuung ihrer Eltern. Das ist ein Ehrenamt mit Verantwortung. Beim Hausverkauf gelten für Sie dieselben Regeln wie für einen Berufsbetreuer.

Das Haus bis zum Verkauf erhalten

Bis zur Genehmigung vergeht Zeit. In dieser Zeit steht das Haus meist leer. Der Betreuer muss es schützen. Das gehört zur Vermögenssorge. Heizung im Winter, Lüften, Post, Garten und Versicherung gehören dazu.

Wie Sie ein leeres Haus sichern, lesen Sie im Ratgeber Leerstehendes Haus absichern. Die Räumung erklärt der Ratgeber Haushaltsauflösung im Elternhaus.

Betreuungsverkauf in Ratingen

Steht das Haus in Ratingen, laufen die Termine bei Ihnen vor Ort. Das gilt für Besichtigungen genauso wie für die Übergabe. Wie der Verkauf eines Elternhauses hier abläuft, lesen Sie auf der Seite Elternhaus verkaufen in Ratingen. Für ältere Häuser in gewachsenen Lagen finden Sie weitere Hinweise auf Seiten wie Haus verkaufen in Tiefenbroich.

Hinweis: Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Die Anforderungen der Betreuungsgerichte unterscheiden sich im Einzelfall. Wenden Sie sich bei Fragen an das zuständige Gericht, einen Notar oder einen Fachanwalt.

Fazit

Ein Betreuer darf ein Haus nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts verkaufen. Das Gericht prüft, ob der Verkauf dem Betreuten nützt und der Preis stimmt. Der Kaufvertrag wird erst wirksam, wenn die Genehmigung rechtskräftig ist und dem Käufer mitgeteilt wurde. Mit guter Vorbereitung und einer dokumentierten Vermarktung geht es schneller. Starten Sie mit der kostenlosen Schnellbewertung oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Genehmigung durch das Betreuungsgericht?

Das hängt vom Gericht und vom Fall ab. Oft vergehen einige Wochen bis wenige Monate. Braucht das Gericht ein Gutachten oder einen Verfahrenspfleger, dauert es länger. Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren.

Kann ein Betreuer das Haus gegen den Willen des Betreuten verkaufen?

Der Betreuer muss die Wünsche des Betreuten beachten, soweit das seinem Wohl nicht schadet. Das Gericht hört den Betreuten in der Regel an. Gegen den ausdrücklichen Willen wird ein Verkauf nur genehmigt, wenn es wirklich nötig ist.

Dürfen die Kinder mitreden, wenn ein Betreuer verkauft?

Kinder haben kein Vetorecht. Sie können dem Gericht aber ihre Sicht schildern. Ist ein Kind selbst Betreuer, sollte es die Geschwister offen einbinden.

Wer bekommt das Geld, wenn der Betreuer das Haus verkauft?

Das Geld gehört dem Betreuten. Es fließt auf sein Konto. Der Betreuer verwaltet es und muss dem Gericht regelmäßig Rechenschaft geben.

Was ist eine Doppelvollmacht beim Notar?

Mit ihr ermächtigen Betreuer und Käufer den Notar, die Genehmigung des Gerichts entgegenzunehmen und weiterzuleiten. So wird der Vertrag wirksam, ohne dass alle erneut unterschreiben müssen. Der Notar schlägt sie in der Regel selbst vor.

Braucht ein Betreuer für den Verkauf einen Makler?

Vorgeschrieben ist das nicht. Viele Betreuer arbeiten aber mit einem Makler. Er ermittelt einen marktgerechten Preis und dokumentiert den Verkauf nachvollziehbar für das Gericht.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

Der erste Schritt dauert nur wenige Minuten

Finden Sie heraus, was Ihre Immobilie in Ratingen wert ist. Kostenlos, anonym und ohne Verpflichtung.

Jetzt Wert ermitteln+49 201 45 875 433

AnrufenWert ermitteln