Im Keller gab es vor Jahren einmal Wasser. Seitdem ist es trocken. Oder? Muss ich das dem Käufer sagen? Diese Frage stellen sich viele Verkäufer. Die ehrliche Antwort schützt Sie am besten.
Muss ich Mängel beim Hausverkauf angeben? Die Regel
Im Kaufvertrag steht meist ein Satz wie: Die Haftung für Sachmängel wird ausgeschlossen. Viele sagen dazu: gekauft wie gesehen. Das klingt, als müssten Sie nichts sagen. Das stimmt aber nicht.
Der Ausschluss gilt nur für Mängel, die Sie nicht kannten. Kennen Sie einen wichtigen Mangel und verschweigen ihn, handeln Sie arglistig. Dann hilft Ihnen kein Ausschluss. Der Käufer kann Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Das kann auch Jahre später passieren.
Was Sie angeben sollten
- Feuchtigkeit, Schimmel, frühere Wasserschäden
- Risse in Wänden oder im Fundament
- Undichtes Dach
- Schädlingsbefall, etwa Holzwurm
- Bauteile ohne Genehmigung, zum Beispiel ein Anbau
- Altlasten im Boden oder Schadstoffe wie Asbest, wenn bekannt
- Streit mit Nachbarn über Grenzen oder Wegerechte
Was Sie nicht extra erwähnen müssen
Offensichtliche Dinge sieht der Käufer selbst. Alte Fliesen, abgenutzte Böden oder ein veraltetes Bad. Auch das Alter eines Hauses erklärt sich von selbst. Hier gilt: Was jeder bei der Besichtigung sehen kann, muss nicht extra genannt werden. Im Zweifel sagen Sie es trotzdem.
So schützen Sie sich
- Machen Sie eine Liste aller Mängel, die Sie kennen.
- Nennen Sie diese bei der Besichtigung.
- Lassen Sie wichtige Mängel im Kaufvertrag aufführen.
- Bewahren Sie Belege auf, etwa E-Mails oder Exposé mit dem Hinweis.
Was schriftlich festgehalten ist, kann später niemand bestreiten.

Besonders bei geerbten Häusern
Erben kennen das Haus oft nicht genau. Sie wussten vielleicht nichts vom alten Wasserschaden. Dann haften sie in der Regel auch nicht dafür. Sagen Sie das offen. Formulieren Sie im Vertrag, dass Sie das Haus nicht selbst bewohnt haben. Mehr zum Verkauf eines Erbes lesen Sie unter geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen.
Offenheit zahlt sich aus
Viele Verkäufer fürchten, dass offene Worte den Preis drücken. Meist ist es umgekehrt. Käufer, die alles wissen, rechnen sauber. Sie verhandeln fair. Und sie kommen nicht nach dem Kauf mit bösen Überraschungen zurück. Ein Mangel steckt ohnehin im Preis. Eine erste Einschätzung gibt die kostenlose Online-Schnellbewertung.
Ein Makler hilft Ihnen, Mängel richtig zu beschreiben. Mehr dazu unter Haus verkaufen in Ratingen. Wie der Notartermin abläuft, lesen Sie unter Wie läuft der Notartermin ab?
Hinweis
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit fragen Sie einen Fachanwalt für Immobilienrecht oder den Notar.
Fazit
Bekannte, wichtige Mängel müssen Sie beim Hausverkauf angeben. Der Haftungsausschluss schützt nur bei Mängeln, die Sie nicht kannten. Halten Sie alle genannten Mängel schriftlich fest, am besten im Kaufvertrag. Offenheit schützt Sie und schafft Vertrauen. Prüfen Sie den Wert mit der Schnellbewertung für Ratingen.

