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Muss ich Mängel beim Hausverkauf angeben?

Ja. Bekannte Mängel, die für den Käufer wichtig sind und die er nicht ohne Weiteres selbst sieht, müssen Sie offen angeben. Dazu gehören etwa Feuchtigkeit, Schimmel, Wasserschäden oder fehlende Genehmigungen. Der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag schützt Sie nur bei Mängeln, die Sie nicht kannten. Wer arglistig verschweigt, haftet trotzdem.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, hockt mit rotem Smartphone vor einem Bürogebäude

Im Keller gab es vor Jahren einmal Wasser. Seitdem ist es trocken. Oder? Muss ich das dem Käufer sagen? Diese Frage stellen sich viele Verkäufer. Die ehrliche Antwort schützt Sie am besten.

Muss ich Mängel beim Hausverkauf angeben? Die Regel

Im Kaufvertrag steht meist ein Satz wie: Die Haftung für Sachmängel wird ausgeschlossen. Viele sagen dazu: gekauft wie gesehen. Das klingt, als müssten Sie nichts sagen. Das stimmt aber nicht.

Der Ausschluss gilt nur für Mängel, die Sie nicht kannten. Kennen Sie einen wichtigen Mangel und verschweigen ihn, handeln Sie arglistig. Dann hilft Ihnen kein Ausschluss. Der Käufer kann Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Das kann auch Jahre später passieren.

Was Sie angeben sollten

Was Sie nicht extra erwähnen müssen

Offensichtliche Dinge sieht der Käufer selbst. Alte Fliesen, abgenutzte Böden oder ein veraltetes Bad. Auch das Alter eines Hauses erklärt sich von selbst. Hier gilt: Was jeder bei der Besichtigung sehen kann, muss nicht extra genannt werden. Im Zweifel sagen Sie es trotzdem.

So schützen Sie sich

  1. Machen Sie eine Liste aller Mängel, die Sie kennen.
  2. Nennen Sie diese bei der Besichtigung.
  3. Lassen Sie wichtige Mängel im Kaufvertrag aufführen.
  4. Bewahren Sie Belege auf, etwa E-Mails oder Exposé mit dem Hinweis.

Was schriftlich festgehalten ist, kann später niemand bestreiten.

Wasserburg Haus zum Haus mit Rundtürmen und Herbstbäumen im Ratinger Angertal
Wasserburg Haus zum Haus Foto: kaʁstn (Wikimedia Commons), CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons

Besonders bei geerbten Häusern

Erben kennen das Haus oft nicht genau. Sie wussten vielleicht nichts vom alten Wasserschaden. Dann haften sie in der Regel auch nicht dafür. Sagen Sie das offen. Formulieren Sie im Vertrag, dass Sie das Haus nicht selbst bewohnt haben. Mehr zum Verkauf eines Erbes lesen Sie unter geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen.

Offenheit zahlt sich aus

Viele Verkäufer fürchten, dass offene Worte den Preis drücken. Meist ist es umgekehrt. Käufer, die alles wissen, rechnen sauber. Sie verhandeln fair. Und sie kommen nicht nach dem Kauf mit bösen Überraschungen zurück. Ein Mangel steckt ohnehin im Preis. Eine erste Einschätzung gibt die kostenlose Online-Schnellbewertung.

Ein Makler hilft Ihnen, Mängel richtig zu beschreiben. Mehr dazu unter Haus verkaufen in Ratingen. Wie der Notartermin abläuft, lesen Sie unter Wie läuft der Notartermin ab?

Hinweis

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit fragen Sie einen Fachanwalt für Immobilienrecht oder den Notar.

Fazit

Bekannte, wichtige Mängel müssen Sie beim Hausverkauf angeben. Der Haftungsausschluss schützt nur bei Mängeln, die Sie nicht kannten. Halten Sie alle genannten Mängel schriftlich fest, am besten im Kaufvertrag. Offenheit schützt Sie und schafft Vertrauen. Prüfen Sie den Wert mit der Schnellbewertung für Ratingen.

Verwandte Fragen

Was heißt gekauft wie gesehen?

Der Käufer kauft das Haus im Zustand der Besichtigung. Für bekannte, verschwiegene Mängel haftet der Verkäufer trotzdem.

Wie lange haftet der Verkäufer für verschwiegene Mängel?

Bei Arglist gelten lange Fristen. Die Verjährung beginnt oft erst, wenn der Käufer den Mangel entdeckt.

Muss ich einen Gutachter beauftragen?

Nein. Sie müssen nur sagen, was Sie wissen. Ein Gutachten kann aber Vertrauen schaffen.

Muss ich beim Verkauf einen früheren Schimmel angeben?

Ja, wenn er wichtig ist und nicht sicher beseitigt wurde. Im Zweifel nennen Sie ihn mit Belegen der Sanierung.

Sollte ich vor dem Verkauf Mängel beheben?

Nicht immer. Oft reicht es, sie offen zu nennen. Mehr unter Sollte ich vor dem Verkauf renovieren?

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einer modernen Wohnanlage

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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