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Wer zahlt die Kosten für ein geerbtes Haus bis zum Verkauf?

Die laufenden Kosten für ein geerbtes Haus tragen ab dem Erbfall die Erben. In einer Erbengemeinschaft zahlt jeder nach seinem Anteil. Dazu gehören Grundsteuer, Versicherung, Strom, Heizung, Wasser und notwendige Reparaturen. Streckt ein Erbe Geld vor, kann er es von den anderen anteilig zurückverlangen, meist beim Verkauf aus dem Erlös.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einem Einfamilienhaus mit Verkaufsschild

Die Beerdigung ist vorbei. Und dann kommen die Briefe. Grundsteuer. Versicherung. Stadtwerke. Alles auf den Namen der Mutter. Wer zahlt das jetzt? Und muss wirklich immer derselbe Bruder vorstrecken, nur weil er in der Nähe wohnt?

Wer zahlt die Kosten für ein geerbtes Haus? Die Grundregel

Mit dem Erbfall gehen Rechte und Pflichten auf die Erben über. Das gilt auch für laufende Kosten. In einer Erbengemeinschaft tragen alle Erben die Kosten nach ihren Erbquoten. Wer ein Drittel erbt, trägt ein Drittel der Kosten.

Welche Kosten anfallen

KostenHäufigkeitHinweis
Grundsteuervierteljährlich oder jährlichStadt Ratingen über Eigentümerwechsel informieren
GebäudeversicherungjährlichLeerstand melden
Strom, Gas, WassermonatlichGrundversorgung weiterlaufen lassen
Müll und Straßenreinigunglaufendüber die Stadt
SchornsteinfegerjährlichPflichttermine bleiben
Reparaturenbei Bedarfnotwendige Arbeiten sofort
Kredit der Elternmonatlichgeht auf die Erben über

So teilen Sie fair

  1. Legen Sie ein gemeinsames Konto für das Haus an. Jeder zahlt seinen Anteil ein.
  2. Oder: Einer zahlt vor und führt eine Liste mit Belegen.
  3. Beim Verkauf werden die Vorauszahlungen aus dem Erlös ausgeglichen.
  4. Halten Sie diese Absprache schriftlich fest.

Diese Ordnung verhindert Streit. Gerade wenn Geschwister weit auseinander wohnen.

Notwendige Reparaturen

Ein Rohrbruch oder ein Sturmschaden duldet keinen Aufschub. Solche notwendigen Arbeiten darf jeder Erbe allein veranlassen. Die Kosten tragen alle. Größere Maßnahmen wie eine neue Heizung brauchen dagegen eine Mehrheit. Stimmen Sie sich ab, bevor Sie Aufträge erteilen.

Luftbild von Ratingen mit Wohngebieten, Grünflächen und dem Umland im Kreis Mettmann
Ratingen aus der Luft Foto: Arne Müseler, CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons

Wie viel kostet ein leeres Haus?

Die Summe unterschätzen viele. Jeder Monat Leerstand kostet Geld. Dazu kommt das Risiko von Schäden. Eine grobe Übersicht finden Sie unter Was kostet ein leerstehendes Haus im Monat? Ein zügiger Verkauf beendet diese Kosten.

Kosten beim Verkauf

Auch Kosten des Verkaufs tragen alle Erben gemeinsam. Etwa Energieausweis, Räumung und Maklerprovision. Die Sätze finden Sie unter Maklerprovision. Die Provision wird erst nach dem Notartermin fällig und aus dem Erlös gezahlt.

Der nächste Schritt

Klären Sie früh, ob verkauft wird. Dafür hilft ein gemeinsamer Wert. Die kostenlose Online-Schnellbewertung liefert eine erste Spanne für alle. Mehr zum Verkauf eines Erbes finden Sie unter geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen.

Wenn ein Erbe im Haus wohnt

Manchmal zieht ein Erbe ins Elternhaus ein. Dann trägt er meist die Verbrauchskosten allein. Die anderen können eine Nutzungsentschädigung verlangen. Regeln Sie das früh und schriftlich.

Fazit

Die Kosten für ein geerbtes Haus tragen alle Erben nach ihren Anteilen. Wer vorstreckt, bekommt das Geld anteilig zurück, meist aus dem Erlös. Führen Sie eine Liste mit Belegen und treffen Sie klare Absprachen. Jeder Monat Leerstand kostet Geld. Ermitteln Sie den Wert mit der Schnellbewertung für Ratingen.

Verwandte Fragen

Muss ich zahlen, wenn ich das Erbe noch nicht angenommen habe?

Solange Sie ausschlagen können, sollten Sie vorsichtig sein. Handlungen wie der Verkauf von Nachlassgegenständen können als Annahme gelten.

Haften Erben für Schulden der Eltern?

Ja, grundsätzlich mit dem Nachlass und dem eigenen Vermögen. Bei hohen Schulden kann eine Ausschlagung sinnvoll sein.

Kann ich Kosten für das geerbte Haus von der Steuer absetzen?

Bei Vermietung ja. Beim Verkauf nur, wenn er steuerpflichtig ist. Fragen Sie Ihren Steuerberater.

Was, wenn ein Erbe nicht zahlt?

Dann kann der vorleistende Erbe den Anteil einfordern. Meist wird das beim Verkauf aus dem Erlös verrechnet.

Muss ich die Versicherung über den Tod informieren?

Ja. Informieren Sie die Gebäudeversicherung über den Erbfall und einen möglichen Leerstand.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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